{"id":483831,"date":"2007-02-14T21:00:00","date_gmt":"2007-02-14T21:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/diablo3.ingame.de\/?p=483831"},"modified":"2007-02-14T21:00:00","modified_gmt":"2007-02-14T21:00:00","slug":"handel-mit-virtuellen-gegenstaenden-ein-grauzonenmarkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/planetdiablo.eu\/de\/handel-mit-virtuellen-gegenstaenden-ein-grauzonenmarkt\/483831\/","title":{"rendered":"Handel mit virtuellen Gegenst\u00e4nden &#8211; ein Grauzonenmarkt?"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Ein Hoffnungsschimmer zeichnete sich am Himmel vieler MMORPG Spieler ab, als eBay Ende Januar <strong><a href=\"\/content.php?c=65025&amp;s=10\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ein Verbot<\/a><\/strong> f&uuml;r den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden bekannt gab &ndash; in Amerika und Gro&szlig;britannien. <br \/>Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt der <strong><a href=\"http:\/\/www.schulte-lawyers.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanzlei SchulteRiesenkampff<\/a><\/strong> in Frankfurt. Sein Spezialgebiet ist <strong><a href=\"http:\/\/www.schulte-lawyers.de\/dt\/product\/it.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IT-Recht<\/a><\/strong>, insbesondere Rechtsfragen rund um virtuelle Welten und Computerspiele bilden einen Schwerpunkt in seiner Arbeit. Rechtsanwalt Dr. Lober erkl&auml;rt gegen&uuml;ber inGame, warum hierzulande der Handel mit virtuellen G&uuml;tern und Spieler-Accounts weiterhin m&ouml;glich ist und wo angesetzt werden muss, um etwas zu &auml;ndern.<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\"><em>Die Wellen sch&auml;umen hoch in der Spieler-Community, wenn es um den Verkauf von virtuellen Gegenst&auml;nden geht. Viele Spieler lehnen dies strikt ab. Dennoch hat sich ein floriender Markt gebildet. So manch einer, der den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden nicht mag, kauft heimlich doch Gold oder besorgt sich einen hoch gez&uuml;chteten Charakter.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>eBay versucht nun diesem Ph&auml;nomen einen Riegel vorzuschieben. F&uuml;r die Spieler wird dies nicht viel &auml;ndern: Wer virtuelle G&uuml;ter kaufen m&ouml;chte, kann dies auf zahlreichen spezialisierten Seiten nach wie vor tun. Auch wenn es einige Hersteller &ndash; allen voran Blizzard &ndash; st&ouml;rt: Bisher hat es noch keiner erfolgreich geschafft, den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nde zu unterbinden. Die Spieler haben nun einmal im Spiel Gold und Gegenst&auml;nde und k&ouml;nnen diese auch &uuml;bertragen. Die Eigentumsfrage stellt sich dabei eigentlich gar nicht, denn was der Spieler im Spiel tut, wird von der Spielmechanik ausdr&uuml;cklich zugelassen. Die Frage ist nur, ob Blizzard &amp; Co. verbieten k&ouml;nnen, dass irgendwo im echten Leben auch echtes Geld daf&uuml;r bezahlt wird. Ein solches Verbot m&uuml;sste aber in den Endnutzerlizenzbedingungen (EULAs) oder Spielregeln enthalten sein, die wiederum nach dem Recht der Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen zu beurteilen sind. Man spricht hier von AGB-Kontrolle. Ob die Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen von World of Warcraft und anderen Spielen wirksam sind, ist aber aus den unterschiedlichsten Gr&uuml;nden schon nach der AGB-Kontrolle h&ouml;chst fraglich. Hinzukommt, dass auch das Wettbewerbsrecht Handelsverboten grunds&auml;tzlich kritisch gegen&uuml;bersteht. Im Zweifel muss der Betreiber beweisen, dass der Handel das Spiel schwer sch&auml;digt.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>An den eben dargestellten rechtlichen H&uuml;rden eines Verbotes des Handels mit virtuellen Gegenst&auml;nden d&uuml;rfte es auch liegen, dass die Betreiber von MMORPGs bisher vor Prozessen zur&uuml;ckgeschreckt sind. W&uuml;rden sie versuchen, die Handelsplattformen durch Gerichtsentscheidung lahm zu legen, k&ouml;nnte der Schuss nach hinten losgehen: Wenn ein Gericht nicht Blizzard, sondern den H&auml;ndlern Recht geben w&uuml;rde, d&uuml;rfte es auch schwierig werden, Spieler aus dem Spiel auszuschlie&szlig;en, weil sie mit Items handeln. Dass in Deutschland ein Gesetz erlassen wird, das den Handel verbietet, ist derzeit wohl nicht zu erwarten. In Korea werden solche Fragen aber diskutiert.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Wenn Herstellerfirmen also den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden eind&auml;mmen wollen, werden sie also andere Strategien finden m&uuml;ssen. Bei eBay beruft sich Blizzard gerne auf Markenrecht, dies ist aber ebenfalls zweifelhaft. Daher wird man wahrscheinlich den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden nur verhindern k&ouml;nnen, wenn bereits die Designer das Spiel so ausrichten, dass &uuml;berhaupt kein Interesse mehr daran besteht. Kurzum: Langwierige Phasen, in denen der Spieler immer wieder dasselbe machen muss, d&uuml;rfen dann nicht mehr im Spiel zu finden sein. Wenn das Spielen selbst Spa&szlig; macht und keine Arbeit ist, wird kaum jemand ein gro&szlig;es Interesse am Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden haben &ndash; au&szlig;er in virtuellen Welten wie Second Life, die speziell darauf ausgerichtet sind.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Ein Sonderproblem sind wertvolle Gegenst&auml;nde, die durch Drittprogramme dupliziert werden und genau genommen liegt dabei das Problem nicht darin, dass diese Gegenst&auml;nde gegen Geld ver&auml;u&szlig;ert werden. Das Problem ist, dass sie &uuml;berhaupt existieren. Sofern die Nutzungsbedingungen und die Regeln des Spiels gut formuliert sind (was leider nicht immer der Fall ist), ist dies illegal. Die durch solche Drittprogramme geschaffenen Gegenst&auml;nde wieder aus dem Spiel zu ziehen, ist in den meisten F&auml;llen aber schon aus technischen Gr&uuml;nden kaum m&ouml;glich. In kaum einem Fall wird man konkret nachweisen k&ouml;nnen, welches der duplizierte Gegenstand ist. Das Programm wird in den meisten F&auml;llen nicht wissen, welches magische Schwert das Original und welches die Kopie ist. Und selbst wenn man dies herausfinden k&ouml;nnte: Soll derjenige, der gutgl&auml;ubig einen solchen Gegenstand erworben hat (als Geschenk, gegen Spielgeld oder gegen echtes Geld) diesen wieder hergeben m&uuml;ssen? In der realen Welt jedenfalls ist der gutgl&auml;ubige K&auml;ufer &#8211; au&szlig;er bei gestohlenen Gegenst&auml;nden &#8211; gesch&uuml;tzt. So halten es momentan auch MMORPGs.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">&nbsp;Diskutiert auch im <strong><a href=\"http:\/\/ingame.de\/forum\/showthread.php?s=&amp;threadid=1025\">Forum<\/a><\/strong> &uuml;ber dieses Thema! <\/p>\n<p align=\"right\"><em>bm<br \/><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Hoffnungsschimmer zeichnete sich am Himmel vieler MMORPG Spieler ab, als eBay Ende Januar ein Verbot f&uuml;r den Handel mit virtuellen Gegenst&auml;nden bekannt gab &ndash; in Amerika und Gro&szlig;britannien. Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt der Kanzlei SchulteRiesenkampff in Frankfurt. 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