{"id":524797,"date":"2012-06-14T16:37:22","date_gmt":"2012-06-14T14:37:22","guid":{"rendered":"http:\/\/diablo3.ingame.de\/?p=524797"},"modified":"2012-06-14T16:37:22","modified_gmt":"2012-06-14T14:37:22","slug":"diablo-3-verbraucherzentrale-mahnt-blizzard-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/planetdiablo.eu\/de\/diablo-3-verbraucherzentrale-mahnt-blizzard-ab\/524797\/","title":{"rendered":"Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab"},"content":{"rendered":"<p>Unmut von allen Seiten: Nicht nur koreanische Beh\u00f6rden oder franz\u00f6sische Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit seinem Projekt &#8222;<a href=\"http:\/\/www.surfer-haben-rechte.de\/cps\/rde\/xchg\/digitalrechte\/hs.xsl\/aktuelle-meldungen-und-nachrichten.htm#tba2082\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Surfer haben Rechte<\/a>&#8220; kritisieren Blizzard f\u00fcr eine unzul\u00e4ngliche Informationspolitik sowie f\u00fcr vermehrte Serverausf\u00e4lle in den ersten zwei Wochen nach Erscheinen von Diablo 3.<\/p>\n<p>Das Ganze gipfelt nun in einer Abmahnung der Verbraucherzentrale. Hierzu hei\u00dft es:<\/p>\n<div class=\"translation\">\n<p>\nBereits vor \u00fcber zwei Wochen kritisierte der vzbv diese mangelhafte Informationspolitik des Spieleherstellers Blizzard. Der potentielle K\u00e4ufer muss bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschlie\u00dflich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das sind wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten muss.<\/p>\n<p>\nZus\u00e4tzlich spitzte sich die Situation im Fall von \u201eDiablo 3\u201c weiter zu, weil viele Spieler \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen h\u00e4uften sich die Fehlermeldungen. Spitzenreiter war hier der \u201eFehler 37\u201c \u2013 ein Fehler, der das Einloggen auf dem Spieleraccount und damit das Spielen verhindert. Leider handelte es nicht nur um ein anf\u00e4ngliches Problem seitens Blizzards. Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.<\/p>\n<p>\nWenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur \u00fcber einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschlie\u00dflich ausreichender Serverkapazit\u00e4ten, bereit zu halten. F\u00fcr bares Geld darf schlie\u00dflich auch eine Gegenleistung, sprich ungetr\u00fcbter Spielgenuss, erwartet werden.\n<\/p>\n<\/div>\n<p>Blizzard hat nun bis zum 13. Juli Zeit auf diese Abmahnung zu reagieren. Trotz der bekannten Anlaufschwierigkeiten &#8211; die je nach gef\u00fchlter Stimmungslage und Login-Versuchen &#8211; mal mehr oder weniger gro\u00df waren, ist nicht zu erwarten, dass Blizzard die Abmahnung ohne weiteres akzeptiert und die geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt. Zuviel steht auf dem Spiel. Sicherlich stellt sich hier die Frage, mit welchem Ansturm Blizzard rechnen musste und ob Blizzard mit den Hinweisen auf der Produktverpackung &#8211; bez\u00fcglich der Registrierungspflicht und des Onlinezwangs &#8211; genug getan hat oder ob deutlichere Hinweise vonn\u00f6ten gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Ferner stellt sich die Frage, ob Blizzard den Spielern verbieten kann, die Software weiterzuverkaufen. Das wird derzeit unterschiedlich beurteilt und ist in einem \u00e4hnlichen Fall Gegenstand einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den EUGH (Europ\u00e4ischer Gerichtshof).<\/p>\n<p>Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unmut von allen Seiten: Nicht nur koreanische Beh\u00f6rden oder franz\u00f6sische Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit seinem Projekt &#8222;Surfer haben Rechte&#8220; kritisieren Blizzard f\u00fcr eine unzul\u00e4ngliche Informationspolitik sowie f\u00fcr vermehrte Serverausf\u00e4lle in den ersten zwei Wochen nach Erscheinen von Diablo 3. Das Ganze gipfelt nun in einer Abmahnung der Verbraucherzentrale. 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