UglyBastard ohne Flachs
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DISCLAIMER:
Ich bin mir bewusst, dass EULAs unter EU-Recht keinerlei rechtliche Handhabe gewähren.
Ich bin durch eine PM-Konversation auf dieses Thema gekommen, und da meine Ansichten sich stark von dem meines Gesprächspartners unterschieden, hoffe ich hier einfach mal um Aufklärung:
Es geht darum, ob eBay-Verkäufe EULA/TOS-Brüche sind.
Hier nochmal der Link zur kompletten EULA:
Blizzard Entertainmentiablo III End User License Agreement
Man beachte dabei vor allem Punkt 2C, insbesondere den fett gedruckten Part:
Das schließt meiner Meinung nach eindeutig den eBay-Handel mit ein, da ALLE kommerziellen Nutzungen abseits des RMAH mit eingeschlossen sind.
Zusätzlich dazu dürfte ja bekannt sein, dass man nur die Lizenz erwirbt, Charaktere, Items und das Spiel zu nutzen, all dies bleibt aber im Besitz von Blizzard.
Das führt zu Punkt 2I:
Diese Lizenzen (hier beschrieben als "your rights to the Game") sind unter keinen Umständen gegen Entgeld abzugeben.
Mein Diskussionpartner meinte, dass dies sich nicht auf Lizenzen an battle.net-Accounts, Charakteren oder Ähnliches beziehen lasse und der Absatz sich allein auf die Rechte an der Software bezieht.
Ich bin da anderer Meinung.
Verbietet die EULA also eBay-Verkäufe von Gold und Items oder gestattet sie sie?
Analog dazu ein Ausschnitt aus der Konversation (anonymisiert):
[ ] zum besseren Verständnis hinzugefügt
* in der Form, dass Threads wie "Wie Gold kaufen abseits des RMAH?" geduldet werden
Seine Argumentation bestand darin, dass eBay-Käufe _KEINE_ EULA-Brüche sind während Botting ein eindeutiger Verstoß ist, so dass das eine wohl oder übel geduldet werden müsse während das andere hier mit dem Grund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt werden kann.
Meine These ist, dass beides EULA-Verstöße sind und daher auch so behandelt werden sollten.
Zusätzlich geht es um die Disclaimer unter eBay-Auktionen:
Dort liest man ja meistens "Es werden nicht die Items verkauft, sondern nur die Dienstleistung/Zeit der Beschaffung".
Natürlich ist das nicht der Fall, was jedem denkenden Wesen einleuchten sollte. Es wird das Item verkauft.
Analog dazu ein Beispiel:
Eine fremde Person hat Interesse eine Waffe von mir zu kaufen.
Ich lasse mir 2000€ schenken und treffe mich dann mit der Person, die sie mir geschenkt hat. Dabei lasse ich "zufällig" die Waffe liegen und er nimmt sie mit.
Wir bestreiten beide jeden Zusammenhang der beiden Vorfälle.
Hat so eine Argumentation rechtlichen Bestand, wenn ich beschuldigt werde mit Waffen zu handeln?
Ich denke nicht, oder?
Die Absicht zur Verschleierung der Transaktion ist mehr als offensichtlich.
Nun zu meiner Frage:
WENN die EULA in der EU tatsächlich rechtliche Geltung hätte, könnte man sie wirklich mit so einem Disclaimer umgehen?
Falls ja, ist es dann überhaupt bei der aktuellen Rechtslage nötig, so einen Disclaimer wie man ihn immer wieder sieht zu verwenden?
Blizzard hat ja keine rechtliche Handhabe sondern nur das Hausrecht auf ihren Servern.
Ich bin mir bewusst, dass EULAs unter EU-Recht keinerlei rechtliche Handhabe gewähren.
Ich bin durch eine PM-Konversation auf dieses Thema gekommen, und da meine Ansichten sich stark von dem meines Gesprächspartners unterschieden, hoffe ich hier einfach mal um Aufklärung:
Es geht darum, ob eBay-Verkäufe EULA/TOS-Brüche sind.
Hier nochmal der Link zur kompletten EULA:
Blizzard Entertainmentiablo III End User License Agreement
Man beachte dabei vor allem Punkt 2C, insbesondere den fett gedruckten Part:
EULA schrieb:Exploit the Game or any of its parts for any commercial purpose without Blizzard’s express permission, except that you may use the Game on the Service at a publicly available cyber café or computer gaming center; and (ii) that you may utilize Game’s Auction House feature in accordance with the Terms of Use for the Diablo III Auction House, which are available at Blizzard Entertainmentiablo III End User License Agreement
Das schließt meiner Meinung nach eindeutig den eBay-Handel mit ein, da ALLE kommerziellen Nutzungen abseits des RMAH mit eingeschlossen sind.
Zusätzlich dazu dürfte ja bekannt sein, dass man nur die Lizenz erwirbt, Charaktere, Items und das Spiel zu nutzen, all dies bleibt aber im Besitz von Blizzard.
Das führt zu Punkt 2I:
Attempt to sell, sublicense, rent, lease, grant a security interest in or otherwise transfer any copy of the Game or your rights to the Game to any other party in any way not expressly authorized herein.
Diese Lizenzen (hier beschrieben als "your rights to the Game") sind unter keinen Umständen gegen Entgeld abzugeben.
Mein Diskussionpartner meinte, dass dies sich nicht auf Lizenzen an battle.net-Accounts, Charakteren oder Ähnliches beziehen lasse und der Absatz sich allein auf die Rechte an der Software bezieht.
Ich bin da anderer Meinung.
Verbietet die EULA also eBay-Verkäufe von Gold und Items oder gestattet sie sie?
Analog dazu ein Ausschnitt aus der Konversation (anonymisiert):
A schrieb:Also verstehe ich das Argument nicht, dass hier Support [für Goldkauf auf eBay*] gegeben wird, solange es "legal" [bezogen auf Ungültigkeit der EULA unter EU-Recht] ist. Das Benutzen von Bots verstößt auch gegen kein deutsches Gesetz.
B schrieb:Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Bots verstossen aber gegen die Regeln von Blizzard und auch gegen die hier geltenden Forenregeln. Ergo verboten .
[ ] zum besseren Verständnis hinzugefügt
* in der Form, dass Threads wie "Wie Gold kaufen abseits des RMAH?" geduldet werden
Seine Argumentation bestand darin, dass eBay-Käufe _KEINE_ EULA-Brüche sind während Botting ein eindeutiger Verstoß ist, so dass das eine wohl oder übel geduldet werden müsse während das andere hier mit dem Grund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt werden kann.
Meine These ist, dass beides EULA-Verstöße sind und daher auch so behandelt werden sollten.
Zusätzlich geht es um die Disclaimer unter eBay-Auktionen:
Dort liest man ja meistens "Es werden nicht die Items verkauft, sondern nur die Dienstleistung/Zeit der Beschaffung".
Natürlich ist das nicht der Fall, was jedem denkenden Wesen einleuchten sollte. Es wird das Item verkauft.
Analog dazu ein Beispiel:
Eine fremde Person hat Interesse eine Waffe von mir zu kaufen.
Ich lasse mir 2000€ schenken und treffe mich dann mit der Person, die sie mir geschenkt hat. Dabei lasse ich "zufällig" die Waffe liegen und er nimmt sie mit.
Wir bestreiten beide jeden Zusammenhang der beiden Vorfälle.
Hat so eine Argumentation rechtlichen Bestand, wenn ich beschuldigt werde mit Waffen zu handeln?
Ich denke nicht, oder?
Die Absicht zur Verschleierung der Transaktion ist mehr als offensichtlich.
Nun zu meiner Frage:
WENN die EULA in der EU tatsächlich rechtliche Geltung hätte, könnte man sie wirklich mit so einem Disclaimer umgehen?
Falls ja, ist es dann überhaupt bei der aktuellen Rechtslage nötig, so einen Disclaimer wie man ihn immer wieder sieht zu verwenden?
Blizzard hat ja keine rechtliche Handhabe sondern nur das Hausrecht auf ihren Servern.
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