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EULA und Gold/Itemkäufe auf eBay / Disclaimer

UglyBastard ohne Flachs

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DISCLAIMER:
Ich bin mir bewusst, dass EULAs unter EU-Recht keinerlei rechtliche Handhabe gewähren.

Ich bin durch eine PM-Konversation auf dieses Thema gekommen, und da meine Ansichten sich stark von dem meines Gesprächspartners unterschieden, hoffe ich hier einfach mal um Aufklärung:

Es geht darum, ob eBay-Verkäufe EULA/TOS-Brüche sind.

Hier nochmal der Link zur kompletten EULA:
Blizzard Entertainment:Diablo III End User License Agreement

Man beachte dabei vor allem Punkt 2C, insbesondere den fett gedruckten Part:

EULA schrieb:
Exploit the Game or any of its parts for any commercial purpose without Blizzard’s express permission, except that you may use the Game on the Service at a publicly available cyber café or computer gaming center; and (ii) that you may utilize Game’s Auction House feature in accordance with the Terms of Use for the Diablo III Auction House, which are available at Blizzard Entertainment:Diablo III End User License Agreement

Das schließt meiner Meinung nach eindeutig den eBay-Handel mit ein, da ALLE kommerziellen Nutzungen abseits des RMAH mit eingeschlossen sind.

Zusätzlich dazu dürfte ja bekannt sein, dass man nur die Lizenz erwirbt, Charaktere, Items und das Spiel zu nutzen, all dies bleibt aber im Besitz von Blizzard.

Das führt zu Punkt 2I:

Attempt to sell, sublicense, rent, lease, grant a security interest in or otherwise transfer any copy of the Game or your rights to the Game to any other party in any way not expressly authorized herein.

Diese Lizenzen (hier beschrieben als "your rights to the Game") sind unter keinen Umständen gegen Entgeld abzugeben.
Mein Diskussionpartner meinte, dass dies sich nicht auf Lizenzen an battle.net-Accounts, Charakteren oder Ähnliches beziehen lasse und der Absatz sich allein auf die Rechte an der Software bezieht.

Ich bin da anderer Meinung.


Verbietet die EULA also eBay-Verkäufe von Gold und Items oder gestattet sie sie?

Analog dazu ein Ausschnitt aus der Konversation (anonymisiert):
A schrieb:
Also verstehe ich das Argument nicht, dass hier Support [für Goldkauf auf eBay*] gegeben wird, solange es "legal" [bezogen auf Ungültigkeit der EULA unter EU-Recht] ist. Das Benutzen von Bots verstößt auch gegen kein deutsches Gesetz.
B schrieb:
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Bots verstossen aber gegen die Regeln von Blizzard und auch gegen die hier geltenden Forenregeln. Ergo verboten .

[ ] zum besseren Verständnis hinzugefügt
* in der Form, dass Threads wie "Wie Gold kaufen abseits des RMAH?" geduldet werden


Seine Argumentation bestand darin, dass eBay-Käufe _KEINE_ EULA-Brüche sind während Botting ein eindeutiger Verstoß ist, so dass das eine wohl oder übel geduldet werden müsse während das andere hier mit dem Grund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt werden kann.
Meine These ist, dass beides EULA-Verstöße sind und daher auch so behandelt werden sollten.


Zusätzlich geht es um die Disclaimer unter eBay-Auktionen:

Dort liest man ja meistens "Es werden nicht die Items verkauft, sondern nur die Dienstleistung/Zeit der Beschaffung".
Natürlich ist das nicht der Fall, was jedem denkenden Wesen einleuchten sollte. Es wird das Item verkauft.

Analog dazu ein Beispiel:
Eine fremde Person hat Interesse eine Waffe von mir zu kaufen.
Ich lasse mir 2000€ schenken und treffe mich dann mit der Person, die sie mir geschenkt hat. Dabei lasse ich "zufällig" die Waffe liegen und er nimmt sie mit.
Wir bestreiten beide jeden Zusammenhang der beiden Vorfälle.

Hat so eine Argumentation rechtlichen Bestand, wenn ich beschuldigt werde mit Waffen zu handeln?
Ich denke nicht, oder?
Die Absicht zur Verschleierung der Transaktion ist mehr als offensichtlich.

Nun zu meiner Frage:
WENN die EULA in der EU tatsächlich rechtliche Geltung hätte, könnte man sie wirklich mit so einem Disclaimer umgehen?

Falls ja, ist es dann überhaupt bei der aktuellen Rechtslage nötig, so einen Disclaimer wie man ihn immer wieder sieht zu verwenden?
Blizzard hat ja keine rechtliche Handhabe sondern nur das Hausrecht auf ihren Servern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser ganze Punkt in der EULA wird umgangen, in dem man "den zeitlichen Aufwand zur Beschaffung der Gegenstände/des Golds" verkauft. Somit wird man vom Warenhändler zum Dienstleister. Ich beziehe Geld dafür, für dich Inhalte des Spiels zu meistern.

Hier gibts allerdings keinerlei rechtliche Handhabe dagegen. Ist aber alles Augenwischerei. Da die EULA sowieso keine rechtliche Gültigkeit hat, braucht man auch gar nicht philosophieren ob man nun was illegales täte, wenns gültig wäre.

Im Gegenzug behält sich Blizzard ja das Recht vor, dich ohne Angabe von Gründen vom Spielbetrieb auszuschliessen. Insofern können sie dir wegen Ebayverkäufe rechtlich nichts anhaben, dir aber den Account bannen.

Und hier wiederrum liegt der Hase im Pfeffer - Denn genau DAS dürfen sie nicht, wenn die einzige Möglichkeit das Spiel zu spielen ONLINE ist. Denn man hat für die Nutzung der Software bezahlt, ohne trifftige (rechtliche) Gründe darf man dir dieses Recht nicht wieder entziehen. Ansonsten müsste mit der Accountsperre auch die Geldrückerstattung einhergehen.

Es wird Zeit, dass die EU da mal dazwischenhaut und Regelungen schafft.
 
Natürlich gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen, da die EULA in der EU keine rechtlich bindende Wirkung hat.

Die Frage ist eher, ist Goldselling "bannable offense"? Dass man dafür nicht ins Gefängnis geht ist mir klar.

Hast du genauere Informationen zu der "Gültigkeit" dieser Disclaimer?
Es ist ja völlig offensichtlich, dass diese einfach ein Konstrukt sind um EULA-Brüche zu begehen.
 
Natürlich gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen, da die EULA in der EU keine rechtlich bindende Wirkung hat.

Die Frage ist eher, ist Goldselling "bannable offense"? Dass man dafür nicht ins Gefängnis geht ist mir klar.

Solange man keine Manipulation an der Software vornimmt gibt es keinerlei Handhabe gegen Goldselling. Blizzard kann dich bannen, natürlich - Diesen Bann sollte aber ein Anwalt widerrufen können. Die Frage ist ob der Aufwand die Entlohnung wert ist.
 
Die Diskussion ist überzogen, jeder weiss, das AGB nur im geltetem Rechtsrahmen gültig sind.
Viele der AGM die wir nach jedem Patch mit Klick absegnen, haben keine wirkliche Gültigkeit, da sie geltenden Gesetzen widersprechen.
Das ist keine Besonderheit von Blizz, Spieleherstellern oder Softwarevertreibern.
Ich verweise gern auf eure Mietverträge, 30 -60% eines deutschen Mietvertrags sind ungültig, weil er gegen diverse Gesetze verstößt.

Die wirkliche Frage ist doch aber, wie kann ich das persönlich umsetzen?
Eine echte Klage vor einem deutschen Gericht?
Habt ihr schon jemals einen Anwalt mit irgendetwas beauftragt?
Eine Ahnung was nur der einfachste Schriftsatz kostet?

All dieses Gelaber über rechtliche Schritte sind doch nur Selbstgeschrubbe.
Bin ewig in vielen Foren, noch nie lass ich über einen rechtlichen Vorgang, gegen einen Spielehersteller durch einen privaten Spieler.
 
Es geht doch garnicht um rechtliche Schritte von Spielern gegen den Spielehersteller?
Genausowenig wie es um die rechtliche Gültigkeit der EULA in Deutschland geht?

-___-'
 
Zuletzt bearbeitet:
Wayne. Schert sich eh keiner von Blizzard drum.

Typisch deutsche und unnützige Diskussion.
 
^
Denke ich auch. Blizzard konnte nach all den Jahren bei D2 nicht mehr ein solches System einbauen, hätten sie bestimmt gerne gemacht aber es war keiner da, der große Ahnung vom D2 Code hatte. Jetzt haben sie es und können mitverdienen, da wird das bisschen, was nebenher auf eBay und Co. abgeht zu verschmerzen sein. Die schnelle Erreichbarkeit des AH ist doch sehr vorzugshaft und elegant sodass sich den externen Handel nur wenige antun werden.

Ausserdem schreiben Firmen gerne alles mögliche in ihre AGBs und dergleichen. Deswegen ist aber nicht alles rechtsgültig.
 
Dieser ganze Punkt in der EULA wird umgangen, in dem man "den zeitlichen Aufwand zur Beschaffung der Gegenstände/des Golds" verkauft. Somit wird man vom Warenhändler zum Dienstleister. Ich beziehe Geld dafür, für dich Inhalte des Spiels zu meistern.[..]

GANZ heikel, denn der Verkauf von bereits aufgewendeter Zeit ist keine rechtliche Kategorie, zudem muss feststehen, für welche vertragliche Leistung der Käufer bezahlt. Es dürfte zudem nahezu unmöglich sein, den fraglichen Zeitraum überhaupt zu bestimmen.
Den Verkauf eines Items als Dienstleistung zu deklarieren, um ein AGB-Verbot zu umgehen ist keine praktikable Lösung und wirft meiner Ansicht nach mehr Probleme auf, als es löst.

Das der zeitliche Aufwand verkauft wird, steht zwar oft in den Auktionen drin, aber hier gilt das gleiche wie für AGB: Nur weil es da steht, muss es noch lange nicht so sein.
 
Dieser ganze Punkt in der EULA wird umgangen, in dem man "den zeitlichen Aufwand zur Beschaffung der Gegenstände/des Golds" verkauft. Somit wird man vom Warenhändler zum Dienstleister. Ich beziehe Geld dafür, für dich Inhalte des Spiels zu meistern.

Hier gibts allerdings keinerlei rechtliche Handhabe dagegen. Ist aber alles Augenwischerei. Da die EULA sowieso keine rechtliche Gültigkeit hat, braucht man auch gar nicht philosophieren ob man nun was illegales täte, wenns gültig wäre.

Im Gegenzug behält sich Blizzard ja das Recht vor, dich ohne Angabe von Gründen vom Spielbetrieb auszuschliessen. Insofern können sie dir wegen Ebayverkäufe rechtlich nichts anhaben, dir aber den Account bannen.

Und hier wiederrum liegt der Hase im Pfeffer - Denn genau DAS dürfen sie nicht, wenn die einzige Möglichkeit das Spiel zu spielen ONLINE ist. Denn man hat für die Nutzung der Software bezahlt, ohne trifftige (rechtliche) Gründe darf man dir dieses Recht nicht wieder entziehen. Ansonsten müsste mit der Accountsperre auch die Geldrückerstattung einhergehen.

Es wird Zeit, dass die EU da mal dazwischenhaut und Regelungen schafft.

Sorry, aber du hast nix verstanden.


Das geblubber von wegen man verkaufe Zeit anstatt der Ware hat NICHTS, aber rein GARNICHTS mit der Eula zu tun.

Der Hintergrund ist ein anderer, dem Spieler gehört das Gold/die Items nicht, weswegen er es auch garnicht verkaufen kann.
Weswegen, selbst wenn die EULA ungültig ist der Verkauf von Gold über EBAY nicht möglich wäre!
 
Sorcphilosoph und zerg123 haben immerhin den OP gelesen (was man nicht von jedem hier behaupten kann), dafür schonmal danke.

Gibt es hier irgendwelche Juristen o.Ä. die da genaueres zu sagen können?

Btw. wen es nicht interessiert, der darf diesem Thread gerne fernbleiben, es wäre allerdings auch nett, wenn er dann darauf verzichtet seinen geistigen Abfall hier abzuliefern wie z.B. Malgus.
 
den disclaimer von wegen investierte Zeit setzt man nicht wegen blizzard oder eula, sondern wegen den ebay-nutzungsbedingungen rein.
Daher würde der Disclaimer auch nichts bringen, wenn eine Blizzard-Eula rechtskräftig wäre. Das hat Zerg schon angedeutet, damit ist deine Frage aus dem OP doch geklärt?
 
Sorcphilosoph und zerg123 haben immerhin den OP gelesen (was man nicht von jedem hier behaupten kann), dafür schonmal danke.

Gibt es hier irgendwelche Juristen o.Ä. die da genaueres zu sagen können?

Mal ganz grob: Beides sind EULA-Verstöße. Die andere Frage ist, ob und wenn ja mit welchem Inhalt die EULA Vertragsbestandteil wird. Das sind letztlich gebührenpflichtige Auskünfte, die Du möchtest - und daher hier eher nicht bekommen wirst.
 
Sorry, aber du hast nix verstanden.


Das geblubber von wegen man verkaufe Zeit anstatt der Ware hat NICHTS, aber rein GARNICHTS mit der Eula zu tun.

Der Hintergrund ist ein anderer, dem Spieler gehört das Gold/die Items nicht, weswegen er es auch garnicht verkaufen kann.
Weswegen, selbst wenn die EULA ungültig ist der Verkauf von Gold über EBAY nicht möglich wäre!

Die verkauft auch keiner. Man verkauft den Aufwand die Gegenstände von Blizzard im Spiel einzusammeln.

Soviel zu deinem Eingangssatz ...
 
er hat mit seinem eingangssatz offenbar recht, du verstehst echt nich worums geht, lol.
 
GANZ heikel, denn der Verkauf von bereits aufgewendeter Zeit ist keine rechtliche Kategorie, zudem muss feststehen, für welche vertragliche Leistung der Käufer bezahlt. Es dürfte zudem nahezu unmöglich sein, den fraglichen Zeitraum überhaupt zu bestimmen.
Den Verkauf eines Items als Dienstleistung zu deklarieren, um ein AGB-Verbot zu umgehen ist keine praktikable Lösung und wirft meiner Ansicht nach mehr Probleme auf, als es löst.

Das der zeitliche Aufwand verkauft wird, steht zwar oft in den Auktionen drin, aber hier gilt das gleiche wie für AGB: Nur weil es da steht, muss es noch lange nicht so sein.

Richtig..siehe hierzu auch ein etwas längerer Artikel auf Heise.de
 
Ihr seid doch alle Cheater! Jeder, der nicht selffound und HC spielt, ist ein Cheater. Jeder, der den Chat benutzt, ist ein Cheater.

Im übrigen ist es mir egal, ob irgendjemand seine Einsen und Nullen bei ebay verkauft, das beeinflusst meinen persönlichen Spielspaß mit meinen selffound HC-Chars nicht im geringsten.

Ob es hier im Forum Juristen gibt? Ja, natürlich, Millionen davon.

Und sie sind mir alle egal...;)
 
Ihr seid doch alle Cheater! Jeder, der nicht selffound und HC spielt, ist ein Cheater. Jeder, der den Chat benutzt, ist ein Cheater.

Im übrigen ist es mir egal, ob irgendjemand seine Einsen und Nullen bei ebay verkauft, das beeinflusst meinen persönlichen Spielspaß mit meinen selffound HC-Chars nicht im geringsten.

Ob es hier im Forum Juristen gibt? Ja, natürlich, Millionen davon.

Und sie sind mir alle egal...;)

Betrunken? °_°

Logisch betrachtet hat sich blizzard vermutlich gegen solche dinge abgesichert bzw. möchte sie vermeiden. Also wird es auch gegen die EULA verstoßen. Bei ebay kannst du es dann auch nicht verkaufen weil du rechtlich auch keinen anspruch auf diese items hast, bzw. der handel mit diesen für geld ja gar nicht stattfinden darf. Als dienstleister kann man das ja auch nicht betrachten weil du zwar deine zeit investierst aber der endgegenstand nunmal das item ist an dem du keine rechte hast bzw. blizzard nicht will dass du es auf diese art und weise verkaufst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig..siehe hierzu auch ein etwas längerer Artikel auf Heise.de

Diesen Absatz fand ich bemerkenswert:

"Nicht zuletzt dürfte auch manchen Spieleanbietern die Furcht davor im Nacken sitzen, dass Spieler Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn teuer erkaufte Items oder Accounts aufgrund eines Eingriffs durch den Spieleanbieter an Wert verlieren oder wenn der Betrieb des Spiels eines Tages ganz eingestellt werden sollte."

Da bin mal auf den nächsten Patch/Hotfix gespannt.
 
"Analog dazu ein Beispiel:
Eine fremde Person hat Interesse eine Waffe von mir zu kaufen.
Ich lasse mir 2000€ schenken und treffe mich dann mit der Person, die sie mir geschenkt hat. Dabei lasse ich "zufällig" die Waffe liegen und er nimmt sie mit.
Wir bestreiten beide jeden Zusammenhang der beiden Vorfälle."

1. Bin ich kein Jurist, also alles nur persönliche Meinung/Einbildung (ist auch 'ne Bildung)
2. Funktioniert unser Rechtssystem in Deutschland nicht so (k.a. wie es in Österreicht/Schweiz aussieht). Ich weiß bis heute nicht, wieso solche und mehr oder weniger identische Beispiele für viele Leute die perfekte, unantastbare Möglichkeit für alles Mögliche ist (und komme nicht mit "Im Zweifel für den Angeklagten", es gibt schon Gesetze die in so einer Situation greifen, aber wie gesagt ich bin kein Jurist, ich kann Sie nicht aus dem Stehgreif zitieren). Alleine schon wenn du Politiker bist, dein bester Freund der Firmenchef dich in den Urlaub einläd und er bei einer öffentlichen Ausschreiben den zuschlag bekommt (da er vielleicht das beste Angebot hat) werden Korruptionsvorwürfe und sonstwas gemacht, da muss nichtmal Geld im Zusammenhang fließen. (Gibt davon in den letzten Jahren fast jedes Quartal neue Beispiele in den Nachrichten, schaust du ja mit Sicherheit)
 
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