^^ 300 KBit sind mal ein richtiges Highlight
Stells dir ruhig vor... ich finde es lustig.
Solange geschwafelt wird, passiert ja niemandem was. Von daher habe ich da kein Problem mit.
Wobei ich jetzt hierzu gerade das Bedürfnis habe, auszuholen...
Bei meinem letzten Arbeitgeber (aktuell bin ich Fachidiot) hatte ich es mit allem Möglichen zu tun.
Unter anderem mit allem (von der Angebots-Erstellung bis zur Rechnungs-Stellung).
Zu anno dazumals hatte ich einen Auftrag zur Schadsoftware-Beseitigung bei einem Kunden...
Also in Absprache mit diesem den PC (alte XP-Kiste) abgeholt und bei getrennter INet-Verbindung die Scanner im Büro laufen lassen.
In aller Konsequenz ein Verzeichnis gefunden, welches mit knapp 6 GB außergewöhnlich war
(i.d.R. werden dort nur KB-weise Browser-Protokolldaten abgespeichert, welche selbst nach 10 Jahre niemals eine GB-Grenze erreichen).
Lange Rede, kurzer Sinn: da waren Pornos drin... wenige Dateien mit zumeist 2 bis 3 Probanden... Video-Dateien mit Preview-Images.
Würde mich mich an sich nicht stören, aber wenn die 2-3 Probanden zusammengenommen gerade mal die Volljährigkeitsgrenze knacken,
dann wird es abartig. Haben das damals dann erfolgreich zur Anzeige gebracht. Den Kunden gibt es nicht mehr.
Nichts desto Trotz, schaue ich seither etwas genauer hin, mit welcher HW ich es zu tun habe... vermutlich aufgrund des damaligen Ereignisses.
Jetzt kannst mir natürlich vorwerfen, was ich mir überhaupt die Daten von Kunden oder Bekannten anschaue und hast vermutlich Recht damit.
Auf der anderen Seite werde ich bei sowas niemals darüber hinwegsehen.... antisemitische Äußerungen, okay... nicht mein Ding, aber per se nicht strafbar.
Pädophile Inhalte, illegal und definitiv strafbar.
Und jetzt hier: blödes Verschwörer-Geschwätz, aber solange nicht zum Mord aufgerufen,
sondern nur geschwurbelt (wer hat das Wort eigentlich erfunden?) wird? Was willst denn da tun? Läuft unter Meinungsfreiheit.
Ganz grundsätzlich bist als EDV-Betreuer eigentlich immer mit einem Bein im Knast (Datenschutz vs. Aufruf zur Anzeige von Vergehen).
Beim Pflegedienst hast dasselbe Dilemma (Datenschutz, körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, Weisungsbindung und Sorgfaltspflicht)
und alle fragen sich, warum niemand mehr in der Pflege arbeiten möchte
In meinem Fall kümmere ich mich um ordentliche IT...
aber mit dem Geschwätz, welches man zweifelsfrei zu lesen bekommt, musst halt eben passiv mit umgehen solange kein Straftatbestand vorliegt.
Und wie soll ich das in der IT im Zweifel (meine Beispiele waren bisher eindeutig oder plakativ) entscheiden?
Finde das schwer zu differenzieren, aber musste ich gerade eben mal loswerden (Mucke-Thread... Meinungen und Rat gerne per PM).
Dozer - Inside the falcon