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[Jura] Rechtsstellung des Bundeskanzlers

Veyron_DE

Well-known member
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Ist der Bundeskanzler als solcher (nicht als Teil der Regierung!) im Falle eines Organstreitverfahrens beim BVerfG beteiligtenfähig? Wikipedia sagt (if wikipedia says it, it must be true!) er sei ein Bundesorgan, denn er hat eigene Kompetenzen - ist das gleichbedeutend mit Verfassungsorgan? Wenn nein: schafft es dennoch Beteiligtenfähigkeit?

edit: Wer nur Halbwissen anbringen kann, kann sich seinen Kommentar sparen :)
 
Da Wikipedia nie lügt ist doch zu erkennen, dass Bundesorgan=Verfassungsorgan auf Bundesebene bedeutet.

Es steht doch auch explizit dabei, dass er das oberste Bundesorgan ist.
 
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und -ministern. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett (Artikel 62 Grundgesetz). Den Vorsitz im Bundeskabinett führt die Bundeskanzlerin.

Die Bundeskanzlerin bestimmt die Bundesministerinnen und -minister sowie deren Ressort. Sie unterbreitet dem Bundespräsidenten einen verbindlichen Vorschlag für die Ernennung oder Entlassung der Ministerinnen und Minister.
...
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Sie leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Diese wird vom Bundespräsidenten genehmigt.

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzlerin und Ministerinnen oder Minister gemeinsam, wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird.

Bei Meinungsverschiedenheiten ist die Kanzlerin allerdings Erste unter Gleichen. Kommt es also zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerinnen oder Ministern, schlichtet die Bundeskanzlerin. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit entscheiden.

Quelle: bundeskanzlerin.de


dass das amt des kanzlers ein eigenes organ darstellt, ist mir neu. meines erachtens, verkörpert er den vorsitz der regierung und kann somit nicht ausserhalb der regierung oder regierenden koalition gesehen werden.
desweiteren untersteht das bundesverfassungsgericht nur deutschem recht und sonst nichts und niemanden, somit stellt es das letzte (aka entscheidende) organ da.
 
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