Veyron_DE
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Ist der Bundeskanzler als solcher (nicht als Teil der Regierung!) im Falle eines Organstreitverfahrens beim BVerfG beteiligtenfähig? Wikipedia sagt (if wikipedia says it, it must be true!) er sei ein Bundesorgan, denn er hat eigene Kompetenzen - ist das gleichbedeutend mit Verfassungsorgan? Wenn nein: schafft es dennoch Beteiligtenfähigkeit?
edit: Wer nur Halbwissen anbringen kann, kann sich seinen Kommentar sparen
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