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Wo sind die Mietrecht-Profis?

swoptrok

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23 Oktober 2001
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Yay... hätte nie gedacht, dass ich hier auch mal so ein Thema aufmachen würde.

Brauche etwas Hilfe bezüglich Mietrecht, bzw. mal eure Einschätzungen. Google hat mir zwar das meiste beantwortet, aber so ein paar Dinge sind noch "unklar".

Situation ist folgende:
Nach 27 Jahren ist meine Mutter im Dezember aus ihrer Wohnung ausgezogen und der Vermieter macht jetzt Theater, wegen allem möglichen Zeug.
Das delikate, es gibt keinen Mietvertrag, das wurde damals zwischen dem Vermieter und meinem (inzwischen verstorbenen Vater) per Handschlag ausgemacht.
Es gibt auch von damals kein Übergabeprotokoll, der Vermieter will es "so wie es war" haben...
Er will jetzt natürlich alle Reparaturen etc. auf uns abwälzen... ich sehe das aber so, da es keinen Mietvertrag gibt, sind wir nur zu dem verpflichtet, was im Gesetz steht.

1. Schönheitsreparaturen. Laut Mietrecht muss der Vermieter das machen (alles was mit einfachen Mitteln, wie Farbe, Gips etc zu erledigen ist). Streichen, Tapezieren, Löcher gipsen fällt also für uns aus.

2. Im Badezimmer ist an einer Exzenterstange ein Teil abgebrochen, die Duschwanne hat einen Sprung, was eben passiert in 27 Jahren. Da bin ich mir nicht ganz sicher, meine aber, dass das auch Vermietersache ist. Hier könnte maximal mit Kleinreparatur argumentiert werden, die aber zwischen 75€ bis 125€ kosten darf.

3. Schlüssel. Ein Briefkastenschlüssel ist abhanden gekommen, sowie 2 fürs Gartentor, ich denke das nachmachen müssen wir hier zahlen.

4. Es handelt sich um eine EG Wohnung, die Balkonwand wurde wohl von meinem Vater aufgesägt und mit einem Tor versehen um in den Garten zu gelangen. Alles dazu wurde aber auch mündlich vereinbart. Hier bin ich mir nicht sicher, wer da für die Kosten aufkommen muss, das in den Ursprungszustand zu versetzen.

5. Der Keller war ursprünglich wohl mal unterteilt mit diesen den meisten wohl bekannten Holzlatten. Hat mein Dad auch rausgemacht um einen großen Raum zu schaffen. Auch hier gibt es nichts schriftliches, nur damals mündliche Absprachen.

6. Wie sieht es mit Türen, etc. aus die einfach "durch" sind? (Innen, wo der Beschlag reingeschraubt wird etwas längs angerissen, wohl durch die "Zug/Druckbelastung").

Wer von euch hat Ahnung von sowas und kann das mal kommentieren?

Ich will hier nicht den Eindruck vermitteln wir seien voll die Assis, die Wohnung ist auch noch in sehr gutem Zustand, aber manchen Dingen sieht man die 27 Jahre einfach an... und ich sehe es nicht ein da etwas zu zahlen, das Vermietersache ist. Was eindeutig uns zuzuordnen ist, damit habe ich keine Schmerzen das zu zahlen.

Ach, eine Kaution gab es wohl, aber auch hier ist nichts schriftlich festgehalten. Die kann ich wohl eh abschreiben... oder ist das irgendwo gesetzlich festgelegt dass eine gezahlt werden muss?
Mein Plan wäre jetzt die unklaren Punkte von 4 und 5 auf die Kaution abzuwälzen, die er dann behalten soll. (Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass er diese nicht auf ein Sparbuch gepackt hat.)

Wie seht ihr das ganze?

Danke! :top:
 
Habe leider auch keine Ahnung :WD aber einen Ratschlag:
Sollte der Vermieter verlangen, größere Instandhaltungskosten auf euch abwälzen zu wollen, dann auf alle Fälle einen Anwalt hinzuziehen. Wenn kein genauer Vertrag existiert, zählen wohl i.d.R. gesetzliche Vorgaben. Und die sind vermutlich doch eher zu eurem Vorteil ;)
Schönheitsreperaturen sind eben kleinere Abnutzungen, Wände streichen usw...aber keinesfalls Änderungen an der Substanz selber. Wegen den Umbaumaßnahmen....auch schwer einzuschätzen, da nur mündliche Verabredungen. Ohne Anwalt kanns teuer werden, mit Anwalt rechnet sichs imho nur, wenn man sich nicht auf ~1000-1500 Euro einigen kann (einfach mal so pauschal gesagt).
 
Sehe das etwa so wie du. Wegen dem Bad würd ich mir mal gar keinen Kopf machen - das ist nach 27 Jahren ja wohl ganz normaler Verschleiss! Und Balkongeländer/Keller waren mit dem Vermieter abgesprochen - also braucht er jetzt nicht ankommen daß er das "wie vorher" haben will! Lediglich die Schlüssel würd ich nachmachen lassen. Ansonsten würde ich mich mal bei euch vor Ort beim Amtsgericht schlau machen ob und zu welchen Zeiten dort eine kostenlose Rechtsberatung angeboten wird. Ich glaube das gibt es überall. Ich glaub die Arbeiterkammer bietet das auch an. Oder war's die Angestelltenkammer? Einfach mal anfragen!
 
Soviel ich weiss wurde sogar die Regelung abgeschafft daß man eine Wohnung generell bei Auszug tapezieren etc. muss! So what?
 
Das delikate, es gibt keinen Mietvertrag, das wurde damals zwischen dem Vermieter und meinem (inzwischen verstorbenen Vater) per Handschlag ausgemacht.
Es gibt auch von damals kein Übergabeprotokoll, der Vermieter will es "so wie es war" haben...
Verträge müssen nicht schriftlich sein, mündlich gilt auch. Nachzuweisen was ausgemacht wurde, ist aber dann problematisch. (also vermutlich gut für dich)
 
Zu Punkt 2 kann ich dir sagen, dass das deine Hausratversicherung übenehmen müsste.
(falls eine vorhanden)
 
Ich danke euch recht herzlich, die Kollegen von Starcraft haben mir schon sehr weiter geholfen.

Heute habe ich zufällig gesehen, dass der Vermieter (schon vor Übergabe) in der Wohnung war, was er gar nicht dürfte. Na das wird was morgen... o_O
 
und wie ist das ausgegangen?
Würde mich mal interessieren, da ich auch grad ein wenig Stress mit meinem ehemaligen Vermieter habe, zwar nicht so wie bei dir, aber der behält jetzt seit über einem halben Jahr meine Kaution ein und auf Anfragen (auf Anrufe reagiert er nicht) schreibt er mir, ich wäre nicht Empfangsberechtigt....Dabei war ich Alleinmieter...
Kam jetzt auch keine Begründung zu...
 
Ging dann doch ganz harmlos vonstatten, er hat sich wohl vorher auch nochmal über die Rechtslage informiert und wusste dann was er verlangen kann und was nicht.
Ich glaube er wollte einfach nur mal an allem rumgemeckert haben... Der Nachmieter war auch da und glücklich über die Bude, das hat das ganze sicher auch noch entspannt.

Gut, Kaution können wir, da es nichts schriftlich gibt, nicht beweisen, da haben wir Pech gehabt, aber es kommen auch keine weiteren Kosten auf uns zu. Ich kann damit leben.

Aber in deinem Fall muss der Vermieter nach nem halben Jahr mit der Kaution rausrücken, oder halt nachweisen für welche Mängel er sie einbehält. Aber mehr als ein halbes Jahr behalten ist wohl nicht erlaubt...
 
Na das ist ja schön, dass es doch noch relativ gut für dich verlaufen ist.
Manche Menschen wollen auch einfach nur meckern.

Ja, ich werde meinen Vermieter einen letzten Brief schreiben und wenn darauf nichts kommt, werde ich zwecks Mahnung wohl ehct zum Anwalt müssen...
 
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