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Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO scheine ich dann aber anders zu interpretieren. Oder ich komme mit den Begrifflichkeiten nicht zurecht.
Meine Interpretation:
Ganz klar, wir haben hier ein Lichtzeichen für Fahrverkehr.
Der abgetrennte Radweg, der rote Streifen, stellt für mich die Erfüllung der Voraussetzung der Abweichung dar, es ist eine Radverkehrsführung vorhanden.
Also schauen wir nach besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Sehen aber keine.
Wir haben also eine Lichtzeichenanlage mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende.
Die Radfahrerfuhrt, rot, grenzt nach meinem Verständnis ziemlich direkt an die Fußgängerfuhrt, grau. Ein Fußgänger muss bei dieser Ampel doch auch nicht stehen bleiben. Also gilt nach meinem Verständnis die Vorgabe, dass Rad Fahrende an Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten müssen, in diesem Fall also, wie die Fußgänger, keine.
Ob die Ampel für dich als Radfahrer gilt ist ziemlich egal, wenn nichts kommt wird gefahren.
Ob die Ampel für dich als Radfahrer gilt ist ziemlich egal, wenn nichts kommt wird gefahren.
Wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn fährt,gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel.
Wenn eine besondere Radfahrerampel (Streuscheibe mit Fahrradsymbol) angebracht ist, müssen Radfahrer auf dem Radweg sie beachten. Gibt es kein besonderes Fahrradsignal, gilt auch für den Radfahrer auf dem Radweg das allgemeine Lichtsignal. Es kommt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist.
Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer (...) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.
This. (ich dachte erst, dass ich ein Suchbild hätte, wo man den entscheidenden Punkt finden muss - dieser ist wohl die Fußgängerampel)[...]weil die Fußgänger wohl grün haben, wenn diese Ampel rot ist [...]
Und zum Thema "Ich Gangster fahr, wann es mir mein Intellekt (?) gebietet" braucht man wohl nicht erwähnen, dass da nichts kommen muss, um eine unangenehme Überraschung zu erleben. Da reichen die zufällig anwesenden Herren in schicker Uniform, um auch Auswirkungen in Flensburg zu spüren...
edit: Gangster mit dem Drahtesel, höhö
Allerdings ist die derzeitige gesetzliche Regelung äußerst bescheiden. Welche Zeichen Radfahrer nun zu beachten haben, ist eigentlich nie ganz klar, ich bin mir selbst nicht sicher. In seiner unermesslichen Weltfremdheit hat der Gesetzgeber, als diese Neufassung der StVO in Kraft tat (ursprünglich mit Datumsangabe 2009 oder 2010 oder so im letzten Satz der zitierten Vorschrift) geglaubt, bis zum genannten Datum wären an jeder Kreuzung in Deutschland spezielle Radfahrerampeln aufgestellt, das ganze sollte nur eine Übergangsregelung sein. Vermutlich wird das dann irgendwann bis zum 31. Dezember 2116 verlängert.![]()
Was passiert, wenn Fußgänger und Radfahrer sich den Weg teilen (kein eingezeichneter Radweg) und dieser sehr breit ist (>10m)? Muss man dann 10m neben der Ampel halten?Um das von Viktoria1904 gesagte zu untermauern § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO:
Die Angabe von TenthManDown hingegen ist unzutreffend. Wo die Ampel steht, ob links oder rechts des Radweges, ist unerheblich.
Das bringt es auf den Punkt. In Städten kommt man locker auf eine unklare Situation pro Kilometer. Was man zumindest immer machen kann, ist absteigen. Dann sind die Verkehrsregeln eindeutig (und an so manchen Stellen vorteilhaft - wie im Beispiel hier, oder bei Zebrastreifen).Welche Zeichen Radfahrer nun zu beachten haben, ist eigentlich nie ganz klar
Das mit der Statistik ist manchmal eine lustige Sache: ich kann aus meinem post nicht herauslesen, dass so ein Verstoß gegen die StVO zu 100% geahndet wird. Aber wenn die theoretische (geringe) Chance bittere Realität wird, dass man auf einen schlecht aufgelegten Ordnungshüter trifft, der einem beweisen will, dass eine rote Ampel ignorieren selbst für Fahrradfahrer Auswirkungen für ihren Führerschein hat*, dann[...] bekanntlich werden von der Polizei tagtäglich tausende Geldstrafen verteilt [...]