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[Ampel] doch recht kompliziert? Kurze Frage

Klaffie

Mitglied
Registriert
2 Januar 2005
Beiträge
295
:confused:
:hy:

Kurze Frage zum Thema Ampeln,

bei folgendem Bild, gilt die Ampel auf der rechten Seite auch für Fahrradfahrer? Und falls ja, wieso?

Vielen Dank!

 
Weil sie rechts vom Radweg steht.
Wenn sie links davon stehen würde, also direkt rechts der Straße, würde sie nur für die Autofahrer gelten.

So zumindest meine Erfahrung :p
 
Ich würde sagen, dass du bei der derzeitigen Rechtslage an der Ampel halten musst, weil für Radfahrer keine eigene Ampel da ist und für dich somit die Zeichen der Fahrzeugführer gelten.
 
Um das von Viktoria1904 gesagte zu untermauern § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Die Angabe von TenthManDown hingegen ist unzutreffend. Wo die Ampel steht, ob links oder rechts des Radweges, ist unerheblich.
 
§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO scheine ich dann aber anders zu interpretieren. Oder ich komme mit den Begrifflichkeiten nicht zurecht.

Meine Interpretation:
Ganz klar, wir haben hier ein Lichtzeichen für Fahrverkehr.
Der abgetrennte Radweg, der rote Streifen, stellt für mich die Erfüllung der Voraussetzung der Abweichung dar, es ist eine Radverkehrsführung vorhanden.
Also schauen wir nach besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Sehen aber keine.
Wir haben also eine Lichtzeichenanlage mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende.
Die Radfahrerfuhrt, rot, grenzt nach meinem Verständnis ziemlich direkt an die Fußgängerfuhrt, grau. Ein Fußgänger muss bei dieser Ampel doch auch nicht stehen bleiben. Also gilt nach meinem Verständnis die Vorgabe, dass Rad Fahrende an Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten müssen, in diesem Fall also, wie die Fußgänger, keine.
 
§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO scheine ich dann aber anders zu interpretieren. Oder ich komme mit den Begrifflichkeiten nicht zurecht.

Meine Interpretation:
Ganz klar, wir haben hier ein Lichtzeichen für Fahrverkehr.
Der abgetrennte Radweg, der rote Streifen, stellt für mich die Erfüllung der Voraussetzung der Abweichung dar, es ist eine Radverkehrsführung vorhanden.
Also schauen wir nach besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Sehen aber keine.
Wir haben also eine Lichtzeichenanlage mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende.
Die Radfahrerfuhrt, rot, grenzt nach meinem Verständnis ziemlich direkt an die Fußgängerfuhrt, grau. Ein Fußgänger muss bei dieser Ampel doch auch nicht stehen bleiben. Also gilt nach meinem Verständnis die Vorgabe, dass Rad Fahrende an Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführung ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten müssen, in diesem Fall also, wie die Fußgänger, keine.

Das rote ist keine Radfahrerfurt sondern ein Radweg. Eine Furt führt immer quer über die Fahrbahn. Zu sehen ist hier eine Fußgängerfurt, der Bereich zwischen den gestrichelten Linien an der Fußgängerampel. Wenn dieser Bereich zweigeteilt wäre und auf einem Teil ein Rad aufgemalt, dann würden hier Fußgänger- und Radfahrerfurt aneinander grenzen.

Allerdings ist die derzeitige gesetzliche Regelung äußerst bescheiden. Welche Zeichen Radfahrer nun zu beachten haben, ist eigentlich nie ganz klar, ich bin mir selbst nicht sicher. In seiner unermesslichen Weltfremdheit hat der Gesetzgeber, als diese Neufassung der StVO in Kraft tat (ursprünglich mit Datumsangabe 2009 oder 2010 oder so im letzten Satz der zitierten Vorschrift) geglaubt, bis zum genannten Datum wären an jeder Kreuzung in Deutschland spezielle Radfahrerampeln aufgestellt, das ganze sollte nur eine Übergangsregelung sein. Vermutlich wird das dann irgendwann bis zum 31. Dezember 2116 verlängert. :rolleyes:
 
Ob die Ampel für dich als Radfahrer gilt ist ziemlich egal, wenn nichts kommt wird gefahren.
 
Ob die Ampel für dich als Radfahrer gilt ist ziemlich egal, wenn nichts kommt wird gefahren.

Es geht mir ja nicht darum ob ich einfach fahre, wenn nichts kommt.... Mich interessiert hier einfach ob ich prinzipiell halten muss oder ob ich die Ampel ignorieren kann.
 
Also ganz leicht ist die Antwort ja nicht zu finden. Allerdings schreibt der ADFC in seinen Kommentaren zur neuen StVO folgendes:

Wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn fährt,gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel.
Wenn eine besondere Radfahrerampel (Streuscheibe mit Fahrradsymbol) angebracht ist, müssen Radfahrer auf dem Radweg sie beachten. Gibt es kein besonderes Fahrradsignal, gilt auch für den Radfahrer auf dem Radweg das allgemeine Lichtsignal. Es kommt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist.

Allerdings gilt wohl für deine Situation folgender Unterpunkt:

Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer (...) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.

Das bringt dir aber auch nichts, weil die Fußgänger wohl grün haben, wenn diese Ampel rot ist und die Fußgänger somit deinen Radweg queren um auf den Gehweg zu kommen.
 
[...]weil die Fußgänger wohl grün haben, wenn diese Ampel rot ist [...]
This. (ich dachte erst, dass ich ein Suchbild hätte, wo man den entscheidenden Punkt finden muss - dieser ist wohl die Fußgängerampel)

Und zum Thema "Ich Gangster fahr, wann es mir mein Intellekt (?) gebietet" braucht man wohl nicht erwähnen, dass da nichts kommen muss, um eine unangenehme Überraschung zu erleben. Da reichen die zufällig anwesenden Herren in schicker Uniform, um auch Auswirkungen in Flensburg zu spüren...


edit: Gangster mit dem Drahtesel, höhö
 
Und zum Thema "Ich Gangster fahr, wann es mir mein Intellekt (?) gebietet" braucht man wohl nicht erwähnen, dass da nichts kommen muss, um eine unangenehme Überraschung zu erleben. Da reichen die zufällig anwesenden Herren in schicker Uniform, um auch Auswirkungen in Flensburg zu spüren...


edit: Gangster mit dem Drahtesel, höhö

Ja stimmt, bekanntlich werden von der Polizei tagtäglich tausende Geldstrafen verteilt, für:

-Radfahrer (oder Autofahrer) mit Kopfhörern in den Ohren bzw. um die Ohren
-Fußgänger auf Radwegen
-telefonierende Autofahrer/Radfahrer
-Autofahrer, die die Funktion des Stäbchens links vom Lenkrad nicht kennen (Hinweis: Der Blinker)
-Autos, die "kurz" auf dem Radfahrstreifen stehen
-Verstösse gegen das Hupverbot
-Radfahrer, die über rote Ampeln fahren und dabei niemanden behindern
 
Allerdings ist die derzeitige gesetzliche Regelung äußerst bescheiden. Welche Zeichen Radfahrer nun zu beachten haben, ist eigentlich nie ganz klar, ich bin mir selbst nicht sicher. In seiner unermesslichen Weltfremdheit hat der Gesetzgeber, als diese Neufassung der StVO in Kraft tat (ursprünglich mit Datumsangabe 2009 oder 2010 oder so im letzten Satz der zitierten Vorschrift) geglaubt, bis zum genannten Datum wären an jeder Kreuzung in Deutschland spezielle Radfahrerampeln aufgestellt, das ganze sollte nur eine Übergangsregelung sein. Vermutlich wird das dann irgendwann bis zum 31. Dezember 2116 verlängert. :rolleyes:

Es war dem Gesetzgeber ja auch offenbar wichtiger, das alles schön zu "gendern" (Rad Fahrende :rolleyes:).
In der berliner Innenstadt scheint übrigens die Sonderregel zu gelten, dass Radfahrer bei einer roten Ampel fahren müssen.
 
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Um das von Viktoria1904 gesagte zu untermauern § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO:

Die Angabe von TenthManDown hingegen ist unzutreffend. Wo die Ampel steht, ob links oder rechts des Radweges, ist unerheblich.
Was passiert, wenn Fußgänger und Radfahrer sich den Weg teilen (kein eingezeichneter Radweg) und dieser sehr breit ist (>10m)? Muss man dann 10m neben der Ampel halten? :ugly:
Und falls nicht, wo ist die Grenze?

Welche Zeichen Radfahrer nun zu beachten haben, ist eigentlich nie ganz klar
Das bringt es auf den Punkt. In Städten kommt man locker auf eine unklare Situation pro Kilometer. Was man zumindest immer machen kann, ist absteigen. Dann sind die Verkehrsregeln eindeutig (und an so manchen Stellen vorteilhaft - wie im Beispiel hier, oder bei Zebrastreifen).
 
[...] bekanntlich werden von der Polizei tagtäglich tausende Geldstrafen verteilt [...]
Das mit der Statistik ist manchmal eine lustige Sache: ich kann aus meinem post nicht herauslesen, dass so ein Verstoß gegen die StVO zu 100% geahndet wird. Aber wenn die theoretische (geringe) Chance bittere Realität wird, dass man auf einen schlecht aufgelegten Ordnungshüter trifft, der einem beweisen will, dass eine rote Ampel ignorieren selbst für Fahrradfahrer Auswirkungen für ihren Führerschein hat*, dann
kann man fast 100% davon ausgehen, dass der betroffene Gangster hier einen Mimimi-Thread aufmachen wird.

Popcorn :D !

edit: jawohl, kurzes Googeln ergab, dass für Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren im Bußgeldkatalog 320,- € plus 4 Punkte in Flensburg plus 1 Monat Fahrverbot aufgerufen werden.

edit2: und woanders wird von 100,- € plus 1 Punkt geschrieben.
 
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