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Erbrecht: GmbH als Erbe

olivercinq

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21 April 2007
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:hy: Guten Tag,


ich melde mich, weil ich eine Frage zum Erbrecht in Deutschland habe, dazu direkt ein (fiktives) Beispiel:

Frau X, 90 Jahre alt, Bewohnerin eines Pflegeheims, verfasst ein Testament (privater Natur). In diesem Testament vermacht sie die Hälfte ihres Vermögens dem Pflegeheim.
Das Heim ist als GmbH organisiert, darf also erben. So weit, so gut.

Was passiert allerdings, wenn das Pflegeheim schließt, die GmbH sich auflöst, Frau X jedoch nicht mehr in der Lage ist, ihr Testament zu ändern oder ein neues zu verfassen? Was passiert dann mit dem Geld, das eigentlich für das Heim gedacht war?

Ich persönlich schätze ja, dass der Teil dann einfach in die gesetzliche Erbfolge übergeht, jedoch bin ich mir nicht sicher und habe auch keine Quelle dafür.

Daher meine Frage: Hab ich so recht? Ist es anders? Und vor allem: gibt es verlässliche Quellen für die Antwort?

Mit besten Grüßen


Oli
 
warum sollte es einen unterschied machen, ob der zu erbende teil von einer person NICHT mehr angenommen werden kann, oder von einer GmbH?

um bei deinem beispiel zu bleiben. der erbteil der GmbH wird "frei", und somit an die anderen erben aufgeteilt/weitergegeben, wie er es auch würde, wenn es sich um eine verstorbene person handelte.


wissen, oder gar belegen kann ich es leider nicht. :angel:
 
Tja, warum sollte es da einen Unterschied geben?
Ich wüsste auch keinen Grund, jedoch:
Es war diese Frage, die ich in der Schule, im Fach Recht, gestellt habe. Und die Lehrerin war sich nicht sicher, wie das gehandhabt wird, ich möge doch bitte die Antwort bis nächste Woche herausfinden.
Und weil sie sich schon nicht sicher war als (anscheinend) qualifizierte Person und ich keinen Anwalt im Bekanntenkreis habe und google auch keine wirkliche Hilfe war, hab ich es mal hierhin ins Off gepostet. :D
Es mag eine blöde Frage sein, ich habe jetzt auch schon mehrfach von Bekannten gehört "ja, das müsste so sein, wie du sagst", aber sicher war sich niemand und eigentlich müsste das doch auch irgendwo stehen, bzw. ein Urteil oder Ähnliches dazu geben, nicht?
 
ich denke das problem ist, das es in so einem fall kein problem gibt ;)

damit will ich sagen, das es wohl deswegen schwierig ist, was passendes zu finden, da es
1) eher selten diese konstellation gibt, und
2) wenn dieser seltene fall eintritt, die sache klar ist.

wenn leute wegen erbfragen vor gericht gehen, dann weil sie der meinung sind, das ihnen mehr geld zusteht. da ein wegfall eines erbenden (in diesem fall der GmbH) mehr geld bedeutet, wird wohl niemand ein problem damit haben. :D
es tut mir leid, das ich dir damit nicht wirklich weiterhelfe, denn auch wenn 10 von 10 leuten einer meinung sind, ist nicht garantiert das diese auch richtig ist ;)

da fällt mir grad ein das ich total doof bin :rolleyes:
hier werden sie geholfen:
bürgerliches gesetzbuch BGB - erbrecht
in der linken spalte solltest du das passende finden, musst nur bischen suchen :read:


gruß
 
Erben können natürliche Personen oder juristische Personen sein, §1922 BGB. Erben kann aber nur, wer als Person zum Zeitpunkt des Erbfalls noch lebt, bei einer juristischen Person: noch existiert, §1923 BGB.

Wenn kein Erbe bestimmt wird (durch Testament z.B.) oder ein zuvor bestimmter Erbe wegfällt (Tod, Auflösung) tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Die gilt aber nur für natürliche Personen.
Firmen als Erben sind also niemals Teil der gesetzlichen Erbfolge. Damit können auch "Tochterfirmen" oder "Mutterkonzerne" nicht erben. Wenn die im Testament bedachten Firmen aufhören zu existieren bevor der Erbfall eintritt, wächst der Erbteil den Nutznießern der gesetzlichen Erbfolge zu.

Das ergibt sich aus der Funktion der gesetzlichen Erbfolge: Das Vermögen soll nicht herrenlos werden. Wenn gar niemand mehr da ist, erbt der Staat.... §1936 BGB.

Soweit ich mich erinnere ;) Ist schon eine Weile her.
 
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