olivercinq
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ich melde mich, weil ich eine Frage zum Erbrecht in Deutschland habe, dazu direkt ein (fiktives) Beispiel:
Frau X, 90 Jahre alt, Bewohnerin eines Pflegeheims, verfasst ein Testament (privater Natur). In diesem Testament vermacht sie die Hälfte ihres Vermögens dem Pflegeheim.
Das Heim ist als GmbH organisiert, darf also erben. So weit, so gut.
Was passiert allerdings, wenn das Pflegeheim schließt, die GmbH sich auflöst, Frau X jedoch nicht mehr in der Lage ist, ihr Testament zu ändern oder ein neues zu verfassen? Was passiert dann mit dem Geld, das eigentlich für das Heim gedacht war?
Ich persönlich schätze ja, dass der Teil dann einfach in die gesetzliche Erbfolge übergeht, jedoch bin ich mir nicht sicher und habe auch keine Quelle dafür.
Daher meine Frage: Hab ich so recht? Ist es anders? Und vor allem: gibt es verlässliche Quellen für die Antwort?
Mit besten Grüßen
Oli