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Filme und MP3s legal herunterladen?

  • Ersteller Ersteller Evilm4ster
  • Erstellt am Erstellt am

Evilm4ster

Guest
Hab gehört demnächst soll es legal sein, bis zu 200 Filme und 3000 MP3s herunterzuladen und für den Privatgebrauch zu nutzen, allerdings ohne Weitergabe etc. Stimmt das? Wenn ja, was denkt ihr darüber? Endlich ein Schritt in die richtige Richtung oder doch schon fast zu krass was da erlaubt wird?
 
Runterladen ungleich Tauschbörse.

Die Situation in Deutschland ist relativ verzwickt. Eines können wir aber mal festhalten: Irgendwelche Zahlen, was angeblich erlaubt ist, sind blödsinnig. Entweder ist etwas erlaubt oder verboten. Du darfst auch nicht 15 Mal bei Rot über die Ampel gehen. Wer sowas verbreitet, ist ein Idiot und will höchstens die Nutzer seiner Tauschbörsen verarschen.

Fakt ist, dass in Deutschland erst mal nur das Verbreiten von geschütztem Material strafbar ist, d.h. für Filme/MP3: Das Hochladen. Deshalb sind Tauschbörsennutzer prinzipiell erst mal gefährdet, denn sie laden ja auch hoch, auch wenn das die Software für sie erledigt. Der einfache Download (Rapidshare und Co) von geschütztem Material ist derzeit wohl nicht explizit verboten, aber verlassen würde ich mich da nicht drauf. Es ist eine gewisse Grauzone.

Einige Infos zu dem Thema findet man hier und weitere Artikel bei Heise zu dem Thema dort

Und natürlich ist das nur mein privater Wissensstand, also weder eine Rechtsauskunft noch eine offizielle Information von ingame ;)
 
tachauch

geht einfach davon aus, das die kripo alles tut,
um downloader zu überführen.
nur sagen werden sies nicht.
wir werden da immer weiter beschnitten,
aber die realität ist unserem wissensstand immer etwas voraus.
wenn man uns derzeit suggerieren will, das nur
das upload strafbar ist, und wir deshalb mehr downloaden,
machen wir vllt genau das, was die wollen.

im nächsten schritt wird downloaden dann doch strafbar, und schon haben die
ein halbes jahr lang gespeicherte kleinkriminelle...

odda so...


r
 
drago schrieb:
Fakt ist, dass in Deutschland erst mal nur das Verbreiten von geschütztem Material strafbar ist, d.h. für Filme/MP3: Das Hochladen. Deshalb sind Tauschbörsennutzer prinzipiell erst mal gefährdet, denn sie laden ja auch hoch, auch wenn das die Software für sie erledigt. Der einfache Download (Rapidshare und Co) von geschütztem Material ist derzeit wohl nicht explizit verboten, aber verlassen würde ich mich da nicht drauf. Es ist eine gewisse Grauzone.

Afaik ist auch das Runterladen seit Januar dieses Jahres verboten..
 
w00f schrieb:
Afaik ist auch das Runterladen seit Januar dieses Jahres verboten..

Das war es (wahrscheinlich) auch schon vorher, aber es erübrigt sich wohl, über eine unklare frühere Rechtslage zu diskutieren.

Jetzt ist es auf jeden Fall nicht (mehr) erlaubt.
§ 53 I UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
 
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