Danalino schrieb:
Es geht um meine Grafikkarte, diese habe ich letzten Monat eingeschickt, kurz bevor die Garantie abgelaufen ist. Der Hersteller hat auch bestätigt, dass diese defekt ist ... soweit so gut. Wie sieht es mit einem Anspruch aus? Worauf habe ich einen Anspruch? Auf eine neu Lieferung der Karte? Was ist, wenn die nicht mehr hergestellt wird und wenn die keine mehr auf Lager haben?
Der Verkäufer (nicht Hersteller) hat mir gesagt, dass die mir das Geld von 1/3 des Grafikkartenwertes gutschreiben werden, ist das zulässig?
Danke schonmal!
Da in deinem Profil als Wohnort Dortmund eingetragen ist, gehe ich mal von der Anwendbarkeit deutschen Rechts aus (wir haben ja auch Schweizer und Ösis im Forum)
Zunächst einmal ist festzuhalten, daß ein Unterschied zwischen Garantie und vertraglichen Haftungsansprüchen besteht.
Weiterhin geben ja manchmal sowohl Hersteller als auch Händler Garantien auf die Produkte.
Du müsstest ersteinmal sagen ob und wenn ja von wem du eine Garantie auf das Produkt erhalten hast und wie der Wortlaut von dieser Garantieerklärung war.
Völlig unabhängig davon hast du gegen den Verkäufer einer defekten Grafikkarte vertragliche Ansprüche, zunächst einmal auf Nacherfüllung, also Reperatur der alten bzw. Erhalt einer neuen Grafikkarte gleichen Typs. Dieser Anspruch verjährt in zwei Jahren.
Allerdings gilt die gesetzliche Vermutung, daß der Defekt schon beim Kauf vorhanden war nur sechs Monate. D.h. wenn der Kauf schon länger als sechs Monate zurückliegt, musst du nicht nur beweisen,
daß die Grafikkarte kaputt ist, sondern auch, daß
nicht du sie kaputt gemacht hast (salopp formuliert).
Mehr Input bitte, ich helfe gerne weiter.