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- 27 Juni 2006
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Also, es gibt folgende Situation:
Ich stehe bei einer Uni auf der Warteliste um noch zum diesjährigen Wintersemester einen Studienplatz zu bekommen. Das geschieht dann per Losverfahren.
Dieses Losverfahren beginnt am 30.09.07.
Einschreibungsschluss bei allen anderen Hochschulen ist aber spätestens der 01.09.07.
Wenn ich mich allerdings einschreibe, zahle ich 500 euro Studiengebühren + ~150 Euro Semestergebühren.
Wenn ich dann Ende September doch noch einen Studienplatz an der uni bei der ich auf der warteliste bin bekomme, will ich den auch warnehmen.
Nur hab ich dann ja schon 650 Euro ausgegeben und muss die dann neu bezahlen.
Gibts irgendeine Möglichkeit, die Studiengebühr zurückzubekommen, wenn man den Studienplatz nach der Einschreibung doch nicht nimmt?
Mfg,
Horst
Ich stehe bei einer Uni auf der Warteliste um noch zum diesjährigen Wintersemester einen Studienplatz zu bekommen. Das geschieht dann per Losverfahren.
Dieses Losverfahren beginnt am 30.09.07.
Einschreibungsschluss bei allen anderen Hochschulen ist aber spätestens der 01.09.07.
Wenn ich mich allerdings einschreibe, zahle ich 500 euro Studiengebühren + ~150 Euro Semestergebühren.
Wenn ich dann Ende September doch noch einen Studienplatz an der uni bei der ich auf der warteliste bin bekomme, will ich den auch warnehmen.
Nur hab ich dann ja schon 650 Euro ausgegeben und muss die dann neu bezahlen.
Gibts irgendeine Möglichkeit, die Studiengebühr zurückzubekommen, wenn man den Studienplatz nach der Einschreibung doch nicht nimmt?
Mfg,
Horst