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Frage zu Studiengebühren

HorstSchlemmer

Diablo-Veteran
Admin
Registriert
27 Juni 2006
Beiträge
6.467
Also, es gibt folgende Situation:
Ich stehe bei einer Uni auf der Warteliste um noch zum diesjährigen Wintersemester einen Studienplatz zu bekommen. Das geschieht dann per Losverfahren.
Dieses Losverfahren beginnt am 30.09.07.
Einschreibungsschluss bei allen anderen Hochschulen ist aber spätestens der 01.09.07.
Wenn ich mich allerdings einschreibe, zahle ich 500 euro Studiengebühren + ~150 Euro Semestergebühren.
Wenn ich dann Ende September doch noch einen Studienplatz an der uni bei der ich auf der warteliste bin bekomme, will ich den auch warnehmen.
Nur hab ich dann ja schon 650 Euro ausgegeben und muss die dann neu bezahlen.

Gibts irgendeine Möglichkeit, die Studiengebühr zurückzubekommen, wenn man den Studienplatz nach der Einschreibung doch nicht nimmt?

Mfg,
Horst
 
Zum Studium gehört selbständige Recherche ;)

Aber ein kleiner Tipp: Normalerweise muss entweder im Gesetz selbst oder an der Uni, wo du dich einschreiben willst, eine Regelung für vorzeitige Exmatrikulation bzw. Nichtantritt des Studiums hinterlegt sein.
 
Ich bin zwar in Büroktratiefragen selbst immer total hilflos, aber normalerweise gibts ja auch extra Stellen die einem helfen (und das auch gerne tun, solange man freundlich bleibt). Die Studienberatung einer der beiden Unis anzurufen wär wohl mein erster Anlaufpunkt.
 
Ich kann dir auch nur empfehlen, bei der jeweiligen Studienberatung oder direkt bei der Uni nach zu fragen. Vorallem würde ich darauf achten, dass das auch von Uni zu Uni unterschiedlich gehandhabt werden könnte.
 
Wenn das Losverfahren am 1. Oktober beginnt, ist der 31. September mit Sicherheit der Tag, an dem die Rückmeldung, d.h. Bestätigung der Annahme des Studienplatzes durch Überweisung der Gebühren fällig ist. Somit kommst du aus der Sache defintiv nicht durch einfaches Nicht-Zahlen der Gebühren raus.

Falls du eine Uni hast, an der zunächst nur der Semesterbeitrag eingefordert wird, und erst später die Gebühren (wie z.B. in Hamburg), dann würde es sich evtl lohnen die 250€ Gebühren in die Sache zu investieren.

Ich würde allerdings viel eher zum Prüfungsamt der jeweiligen Uni gehen und dir sagen lassen, wie und ob du da deine Kohle wieder bekommst, wenn du den Semesterbeitrag zahlst.
 
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