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Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

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headshopper

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Huhu!


Ich hätte da mal ne Frage zur Vorratsdatenspeicherung:


Ich arbeite bei einem kleinen ISP der Zugang zum Internet über WLan anbietet. Unsere Kunden sind in der Regel Festkunden, d. h. wir können Sie jederzeit über MAC-Adresse und IP eindeutig identifizieren. Welche Daten wir mitschneiden müssen ist uns auch klar, nur haben wir ein kleines Problem.

Wir verkaufen auch Tickets (ein Tag, sieben Tage, ein Monat - sozusagen ein PrePaid-System) die per Username und Kennwort aktiviert werden. Die Adressdaten werden bei Verkauf aufgeschrieben. Nun hat sich aber herausgestellt, daß die Kunden diese Karten auch mal untereinander tauschen oder weitergeben wenn sie sie nicht mehr benötigen, bzw. einer eben mal fünf Tickets abholt und dann weitergibt.

Nun zur Frage:

In wie weit sind wir verpflichtet dem nachzugehen, wer welches Ticket im Moment hat, oder werden alle Daten dem ursprünglichen Käufer zugeordnet?


Für eventuelle Antworten schonmal Danke.


P.S.: Bitte keine Antworten posten a la ich denke oder ich meine sondern konkrete Antworten. Es ist ne ernste Frage also bitte ich auch um ernste Antworten.
 
Der Käufer kauft den Zugang, der Käufer haftet, oder ist zumindest in der Nachweispflicht sollte was vorfallen
Häng ich meinen (privaten) Pc an deinen Router isses ja auch deine IP die gelogged wird...

Würd ich mal ausm Bauch raus sagen, ka obs dazu Rechtssprechungen gibt
 
headshopper schrieb:
Wir verkaufen auch Tickets (ein Tag, sieben Tage, ein Monat - sozusagen ein PrePaid-System) die per Username und Kennwort aktiviert werden. Die Adressdaten werden bei Verkauf aufgeschrieben. Nun hat sich aber herausgestellt, daß die Kunden diese Karten auch mal untereinander tauschen oder weitergeben wenn sie sie nicht mehr benötigen, bzw. einer eben mal fünf Tickets abholt und dann weitergibt.

Nun zur Frage:

In wie weit sind wir verpflichtet dem nachzugehen, wer welches Ticket im Moment hat, oder werden alle Daten dem ursprünglichen Käufer zugeordnet?

Ihr verkauft es..was damit danach geschieht, liegt nicht in eurer Hand, sondern in Kundenhand..solange ihr alle Aktivitäten gemäß der VDS brav mitloggt, muss bei Fehlverhalten der Kunde vorweisen können, wer da was gemacht hat
Bei Problemen ist der Kunde/Käufer haftbar, solange ihr nachweisen könnt, dass es nicht von eurer Seite aus geschah, sondern von Kundenseite aus
 
Keine "Rechtsberatung" hier.

Ihr solltet euch einen einen Anwalt mit entsprechendem Wissen wenden.
Alles andere kann böse enden.


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