• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Gericht: Goldverkäufe in Diablo 3 sind nicht rechtswidrig

HorstSchlemmer

Well-known member
Admin
Registriert
27 Juni 2006
Beiträge
6.451
Punkte Reaktionen
108
Vor einer Woche entschied das Oberlandesgericht in Hamburg, dass Goldverkäufe in Diablo 3 nicht rechtswidrig sind. Blizzard vertrat diese Auffassung seit Jahren und bekam in vorherigen Instanzen von anderen Gerichten jeweils Recht. Alles begann mit …

Hier könnt ihr den ganzen Artikel lesen: Gericht: Goldverkäufe in Diablo 3 sind nicht rechtswidrig
 
So ist das nun mal beim Rechtssystem: bis ein endgültiges Urteil steht, weiss manchmal schon keiner mehr um was es eigentlich ging. Oder wie im aktuellen Fall: es hat sich schon erledigt.
Für den Fall, dass es zukünftig doch wieder ein Ingamehandel, ein AH oder was in die Richtung geben sollte, kann das Urteil aber heran gezogen werden.
 
Naja, gelohnt hätte es sich sicher irgendwie. Immerhin hätte und wird das ganze jetzt, wie Gracy ja schon andeutete, sicherlich als Präzedensfall herangezogen werden können. Also gut und gerne über alle Genre und Spiele gebügelt werden können, auch WOW.

Soll heißen, hätte Blizzard gewonnen hätten sie "endlich" etwas Rechtsicherheit gehabt und Gold- bzw. Itemverkäufe schon mit Abmahnungen im Keim ersticken können. Das es jetzt so ausgegangen ist und die entsprechenden Shop damit eigentlich relativ legal geworden sind ist natürlich ungünstig für Blizzard und auch für die Zukunft der Spiele.

Zwar ruderte Blizzard mit dem AH in Diablo wieder zurück, da es nicht wirklich ins diabloische Spielprinzip passen wollte (nicht so wie bei WOW, wo es einfach genial passt), aber der Grundgedanke selber das Geld einzuheimsen, was aus entsprechendem Handel ensteht dürfte auch bei Blizzard dadurch nicht verschwunden sein. Sollten sie jetzt weniger gegen Gold- und Itemverkäufe ausrichten können, so heißt es nur, dass sie diese Idee wahrscheinlich irgendwie anders oder weiter in der Entwicklung ihrer Spiele verfolgen müssen.

Also abwarten ob segen oder Fluch. Mir persönlich hätte es ja mehr gefallen, wenn es nicht erlaubt gewesen wäre. Nicht wegen Blizzard, sondern einfach um aus etwas eigentlich spaßigem und "entspannenden" bzw. für viele Menschen regenerierenden Tätigkeit wie Games endlich einmal das "Gewerbetreiben" rauszunehmen. Es zerstört da doch so ab und an den ein oder anderen Spaß am Spiel, wenn man sich damit auseinandersetzen muss, anstelle einfach ein Online-Spiel zu spielen in dem man nicht durch Goldfarmer oder Hacker gestört wird, die am Ende nur das Geld im Kopf haben.

Destitute
 
Da sieht man mal wie unendlich dämlich manche Richter sind... Null Sachverstand.
In den AGB wird klär erwähnt dass es nicht zulässig ist mit Gold im Spiel zu handeln, da braucht dann nicht irgendwer herkommen und dagegen vor Gericht ziehen.
Wem das nicht passt, der braucht die AGB nicht zu akzeptieren und damit auch nicht das spiel kaufen/spielen.
 
Ein viel interessantere Frage wäre für mich:
Darf Blizzard überhaupt den Spielern per AGB verbieten "virtuelle Güter" für Echtgeld zu verkaufen?
Blizzard argumentiert immer mit geistigem Eigentum, ihnen gehört eh alles bla bla...

OFFTOPIC
Nur weil es in den AGB steht, heißt es nicht, dass der andere Vertragspartner sich dran halten muss. (im Allgemeinen natürlich schon)
Wenn ein Gericht eine Klausel der AGB für unwirksam erklärt, dann wird sie unwirksam.
OFFTOPIC END
 
Da sieht man mal wie unendlich dämlich manche Richter sind... Null Sachverstand.
In den AGB wird klär erwähnt dass es nicht zulässig ist mit Gold im Spiel zu handeln, da braucht dann nicht irgendwer herkommen und dagegen vor Gericht ziehen.
Wem das nicht passt, der braucht die AGB nicht zu akzeptieren und damit auch nicht das spiel kaufen/spielen.
O ja, die Richter beweisen mal wieder NULL Sachverstand in dem sie Klauseln aus (auf amerikanischem Recht basierenden) AGBs als in Deutschland unwirksam erklären! Jawoll! Da spricht der Profi-Jurist.
Sorry, aber du solltest dich vielleicht erst informieren worum es eigentlich geht. AGBs sind eh schon meistens angreifbar, und die von amerikanischen Unternehmen formulierten sind meistens in Gänze in Deutschland unwirksam.
Ein viel interessantere Frage wäre für mich:
Darf Blizzard überhaupt den Spielern per AGB verbieten "virtuelle Güter" für Echtgeld zu verkaufen?
Blizzard argumentiert immer mit geistigem Eigentum, ihnen gehört eh alles bla bla...

OFFTOPIC
Nur weil es in den AGB steht, heißt es nicht, dass der andere Vertragspartner sich dran halten muss. (im Allgemeinen natürlich schon)
Wenn ein Gericht eine Klausel der AGB für unwirksam erklärt, dann wird sie unwirksam.
OFFTOPIC END
Siehe oben - das Gericht meint offenbar dieser Teil der AGB wäre ungültig. Die Urteilsbegründung könnte SEHR spannend werden. Ich hoffe ja das Blizzard dadurch gezwungen wird sich endlich mal was vernünftiges gegen diese ITemshops und Botheinis zu überlegen.
 
Zurück
Oben