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Gez

Veyron_DE

Well-known member
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5 Dezember 2002
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Hallo zusammen,

wie immer wenn mir etwas auf der Seele brennt und ich nicht weiß, wo ich Rat erhalte, melde ich mich hier.

Ich wohne nun seit Oktober in einer WG, mein erster "richtiger" Auszug inklusive Ummeldung. Das heißt, dass ich seit Dezember Post von der GEZ bekomme.

Heute kam der zweite Brief, den ersten habe ich ignoriert. Nun frage ich mich, wie ich mich am besten verhalte.

Prinzipiell kenne ich die Strategie: Einfach nicht hineinlassen aus vielen Geschichten und Ratgebern. Problem ist allerdings: Ich wohne im Erdgeschoss und wenn man an unsere Wohnungstür möchte, kommt man zwangsläufig an meinem Zimmer vorbei und kann hineinsehen.

Dort habe ich dann einen internetfähigen Rechner und eine Stereoanlage, die der gezielte Blick des GEZ-Typen nicht übersehen kann. Einen Fernseher habe ich nicht.

Ich nutze die Anlage nur zum CD-Hören, da ich Radio nicht störungsfrei empfange und den Rechner nur für Internet, sehe also auch nicht im Mindesten ein, warum ich zahlen soll - abgesehen davon, dass ich meinen knappen Studentenetat für andere Dinge einplanen muss.

Wie also gehe ich vor? Ignoriere ich weiter und warte, bis er kommt? Welches Risiko gehe ich ein, wenn er durch das Fenster mein Gerät sieht? Schreibe ich zurück und gebe an, dass ich nichts relevantes besitze? Wie ist dann die Rechtslage, wenn der Typ vorbekommt und Gegenteiliges feststellt? Oder habe ich eine Chance mit einem Schreiben wie diesem:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

?

Vielen Dank für die Hilfestellung schonmal : )
 
Schau Dir mal den GEZ Artikel in der Wikipedia an. Vor allem den Punkt "Datenerhebung
und Datenspeicherung". Es ist deprimierend, aber die GEZ darf Deine Daten sammeln
(ihr werden sogar Daten vom Einwohnermeldeamt zugespielt) und speichern und Du hast keine
Handhabe dagegen. Den Brief kannst Du Dir also wohl sparen.

Zum Thema Zahlen: Während meiner Studienzeit konnte ich mich mit meinem niedrigen
Einkommen rausreden. Geh' mal zu Deinem AStA. Der (bzw. eines seiner Referate) sollte
sich eigentlich sehr gut mit dem Thema auskennen.
Einer der ersten Googletreffer zu dem Thema: http://www.uni-oldenburg.de/asta/soziales/gez.htm
 
Die Leute von der GEZ haben die Beharrlichkeit von Zecken. Die schlagen auch schon mal rechtlich über die Stränge...

Es reicht schon ein funktionsfähiges Radio auf Vorrat zu haben und Gebühr wird fällig. (Ganz vom internetfähigen Rechner abgesehen).

Du hast keine Chance. Du wirst bei eigenem Einkommen Gebühren zahlen müssen. Da helfen keine Tricks. Je früher du es einsiehst umso besser. Ich denke du willst nicht irgendwann (je nach Ermessen geschätzte) mehrere Jahre Gebühren nachzahlen wollen...
 
Bekommst du Bafög? Wenn ja, kannst du dir damit eine GEZ-Befreiung organisieren.
 
Ich bin Stipendiat und erhalte also kein Bafög - aber da der Satz entsprechend Bafög ist, sollte ich bei der Stiftung wohl mal anfragen, wie das aussieht. Gute Idee, danke : )

(Geschlagen gebe ich mich auf jeden Fall nicht - bereits aus Prinzip. Eher stelle ich meine Anlage außer Sicht.)
 
Ich hab mir den Wikipedia Eintrag mal durchgelesen. Da steht zwar das die GEZ die Daten der Teilnehmer speichern darf, aber des weiteren steht da auch:

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass Personen erneut von der GEZ angeschrieben werden, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.
Die GEZ oder deren Beauftragte verfügen über keine technische Möglichkeit, wie etwa Peilwagen, zur Ortung von Empfangsgeräten.
Laut Ralf Höcker[4] hat die GEZ keine Rechte gegenüber einem Bürger, solange keine Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser ein Radio oder einen Fernseher betreibt.

Ergo: rein dürfen sie nicht, Vorhänge kaufen, und die Sache hat sich.
 
In deinem Fall einfach ignorieren, die Dinger kommen in Etappen zu je 3 Briefen, sollten die wirklich mal kommen musst du sie nicht reinlassen falls sie es dennoch wollen dann nur mit der Polizei die wiederum zeigt der GEZ meist mit vollausgestreckten Mittelfinger den Weg nach draussen.

Greetz
 
Wenn du Student bist, kannst du dich befreien lassen. Da du kein eigenständiges Einkommen besitzt (wovon ich ausgehe) wird das genehmigt. Eigenständiges Einkommen ist NICHT Kindergeld, Halbwaisenrente, Bafög, 400€-Job. Anmelden und befreien lassen sollte funktionieren.
Problem dabei ist aber. wie schon erwähnt seichert die GEZ die Daten. D.h. sobald du kein Student mehr bist, werden die richtig penetrant und rennen dir die Bude ein.

Das sind so die Sachen, von denen ich (eigentlich) weiß, dass sie richtig sind. Kann natürlich aber auch sein, dass ich mich was das Einkommen angeht vlt. vertu, weils da rechtliche Schlupflöcher gibt.

Gruß Bloody


P.S: Ich stopf meine GEZ-Rückantworten immer mit Pappe voll, leg den Brief mit rein, kreuz an, dass ich nix hab, unterschreibe nicht und schick den brief unfrrankiert weg. Seit ich das zwei mal gemacht hab, bekomm ich keine Briefe mehr :D
 
Ich empfehle, den Thread nicht in eine Richtung abrutschen zu lassen, die darauf hinaus läuft, die GEZ zu veräppeln. Wenn die Rechtslage so ist, dass ein Stipendium keine GEZ-Befreiung bewirkt, dann ist das eben so. Da kann man sich gegen beschweren und vielleicht gibt es auch noch Möglichkeiten, das Stipendium auf eine Stufe mit Bafög zu setzen, wenn es denn einen Anspruch auf Bafög GÄBE ohne Stipendium, aber letztlich sollten wir hier keine Tipps geben, wie man der GEZ ausweicht.

Fakt ist: Eigene Wohnung, eigenes Einkommen, Internet-Rechner => gebührenpflichtig. Und es reicht das Vorhandensein des passenden Gerätes, ob es genutzt wird oder nicht spielt keine Rolle.

Soweit ich das nach kuezer Recherche verstanden habe, wurden die Regelungen 2005 geändert. Ältere Erfahrungen kann man also getrost vergessen. Zudem fällt wohl "nur" die Radiogebühr an bei PCs.

Die einzige Frage, die ich in dem Zusammenhang sehe, ist die, ob der Threadersteller Bafög-berechtigt ist und wegen des Stipendiums auf Bafög verzichtet. In diesem Fall kann es sein, dass das Stip. mit dem Bafög gleichgesetzt wird und er deshalb befreit wird. Besteht aber keine Bafög-Berechtigung, z.B. weil die Eltern zu viel Geld dafür haben, dann gibt es auch keine Befreiungsgrundlage und somit tritt die Gebührenpflicht ein.

Ganz nebenbei mache ich darauf aufmerksam, dass die Methoden der GEZ eine Folge der Zahlungsverweigerung vieler Haushalte sind. Würden alle ihre Gebühren so zahlen, wie es sein sollte, bräuchte die GEZ diese Methoden nicht. Abgesehen davon wären die Gebühren dann vermutlich insgesamt geringer.

Ich mag das gesamte Gebührenmodell inkl. der Methoden nicht, aber man sollte sich auch an unschöne Gesetze halten.

Und außerdem gibt es ja Hoffnung
 
Was hat das hier immer mit ''internetfähiger Rechner'' auf sich? Muss man dafür etwa neuerdings auch blechen? :eek: Wenn ja, gibt es dafür einen plausiblen Grund?
 
nein gibt's nicht:

gez-gebuehr-pc.jpg
 
Diese Potenzialitätsklausel halte ich für im höchsten Maße verwerflich.
 
Celorfin schrieb:
Diese Potenzialitätsklausel halte ich für im höchsten Maße verwerflich.
Wegen dieser Sache muss meine Uni demnächst alle Fernseher in den HS austauschen. Da guckt zwar nie jemand mit fern, aber man KÖNNTE ja. Und da der Ausbau der Empfangsdinger (kA wie die richtig heißen) teurer wäre als ne Neuanschaffung, wird halt neu angeschafft.

Werde mich wegen einem Referat demnächst etwas genauer mit dem Thema befassen, vor allem was Alternativen zum aktuellen Gebührenmodell angeht (zB eine steuerähnliche, also einkommensabhängige Regelung), wenn der Thread dann noch aktuell ist kopier ich vielleicht mal was hier rein ;)
 
Aki Ross schrieb:

Demnach könnte man auch auf dem Markt jemanden ne Kirsche in den Mund werfen und dann Geld dafür einfordern :clown:
Soll heißen: Diese Sendungen/Beiträge im Inet könnten (mit relativ kleinem Aufwand) auf die Leute beschränkt werden, die freiwillig dafür zahlen möchten.

Sehr komisch das Ganze ..
 
Dass das Modell ausgesprochen zweifelhaft ist, ist den meisten klar. Dass es auf internetfähige Rechner übertragen wird, ist nur konsequent. Ich meine: Ich habe eine radiofähige Hi-Fi-Anlage - ich nutze sie nicht zum Radiohören - aber das Potenzial ist da (anders liegt der Fall, wenn kein INetanschluss vorliegt, dann macht die GEZ wohl sogar Kompromisse - kommt auf den Mitarbeiter an, der Vorbeikommt).

Ich habe nebenbei gerade die Nachricht bekommen, dass mein Studistipendium nicht zur Befreiung von der GEZ-Gebühr befähigt ; (
 
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