Veyron_DE
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Hallo zusammen,
wie immer wenn mir etwas auf der Seele brennt und ich nicht weiß, wo ich Rat erhalte, melde ich mich hier.
Ich wohne nun seit Oktober in einer WG, mein erster "richtiger" Auszug inklusive Ummeldung. Das heißt, dass ich seit Dezember Post von der GEZ bekomme.
Heute kam der zweite Brief, den ersten habe ich ignoriert. Nun frage ich mich, wie ich mich am besten verhalte.
Prinzipiell kenne ich die Strategie: Einfach nicht hineinlassen aus vielen Geschichten und Ratgebern. Problem ist allerdings: Ich wohne im Erdgeschoss und wenn man an unsere Wohnungstür möchte, kommt man zwangsläufig an meinem Zimmer vorbei und kann hineinsehen.
Dort habe ich dann einen internetfähigen Rechner und eine Stereoanlage, die der gezielte Blick des GEZ-Typen nicht übersehen kann. Einen Fernseher habe ich nicht.
Ich nutze die Anlage nur zum CD-Hören, da ich Radio nicht störungsfrei empfange und den Rechner nur für Internet, sehe also auch nicht im Mindesten ein, warum ich zahlen soll - abgesehen davon, dass ich meinen knappen Studentenetat für andere Dinge einplanen muss.
Wie also gehe ich vor? Ignoriere ich weiter und warte, bis er kommt? Welches Risiko gehe ich ein, wenn er durch das Fenster mein Gerät sieht? Schreibe ich zurück und gebe an, dass ich nichts relevantes besitze? Wie ist dann die Rechtslage, wenn der Typ vorbekommt und Gegenteiliges feststellt? Oder habe ich eine Chance mit einem Schreiben wie diesem:
?
Vielen Dank für die Hilfestellung schonmal : )
wie immer wenn mir etwas auf der Seele brennt und ich nicht weiß, wo ich Rat erhalte, melde ich mich hier.
Ich wohne nun seit Oktober in einer WG, mein erster "richtiger" Auszug inklusive Ummeldung. Das heißt, dass ich seit Dezember Post von der GEZ bekomme.
Heute kam der zweite Brief, den ersten habe ich ignoriert. Nun frage ich mich, wie ich mich am besten verhalte.
Prinzipiell kenne ich die Strategie: Einfach nicht hineinlassen aus vielen Geschichten und Ratgebern. Problem ist allerdings: Ich wohne im Erdgeschoss und wenn man an unsere Wohnungstür möchte, kommt man zwangsläufig an meinem Zimmer vorbei und kann hineinsehen.
Dort habe ich dann einen internetfähigen Rechner und eine Stereoanlage, die der gezielte Blick des GEZ-Typen nicht übersehen kann. Einen Fernseher habe ich nicht.
Ich nutze die Anlage nur zum CD-Hören, da ich Radio nicht störungsfrei empfange und den Rechner nur für Internet, sehe also auch nicht im Mindesten ein, warum ich zahlen soll - abgesehen davon, dass ich meinen knappen Studentenetat für andere Dinge einplanen muss.
Wie also gehe ich vor? Ignoriere ich weiter und warte, bis er kommt? Welches Risiko gehe ich ein, wenn er durch das Fenster mein Gerät sieht? Schreibe ich zurück und gebe an, dass ich nichts relevantes besitze? Wie ist dann die Rechtslage, wenn der Typ vorbekommt und Gegenteiliges feststellt? Oder habe ich eine Chance mit einem Schreiben wie diesem:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
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Vielen Dank für die Hilfestellung schonmal : )