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Severinus

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Falls notwendig bitte an die Zuständigen weiterleiten.

Die AGB verstoßen teilweise gegen Schutzgesetze.

AGB hi-tech Stand 24.02.2010

Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen 6 Monate ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware

§9 KschG

§ 9. (1) Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

Es sind noch einige andere Klauseln haarig, aber ich habe jetzt keine große Lust, mich damit auseinander zu setzen.

Im Interesse eurer Nutzer solltet ihr von solchen Werbepartner die Finger lassen.

MfG
 
Ich habe es weitergeleitet, danke für die Meldung.
 
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