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Hilfe Ordnungsamt will mir an die Kohle

Fanazealord

Diablo-Veteran
Registriert
18 Juni 2005
Beiträge
1.986
moin Loide

gleich Vorweg ich möchte keine Rechtsauskunft,
sondern lediglich Tips von Leuten denen vielleicht das selbige schon mal passiert ist und mir helfen können.


Folgende Problematik:

ich wurde vor ca 4 Wochen an einer Ampel geblitzt,
ich bin bei Gelb (ich weis das sagen alle) in einer Kolonne über eine ewig lange linksabbiegerkreuzung gefahren

hätte auch keine chance gehabt zu bremsen, denn dann wär mein hintermann und die ihm folgenden autos auch putt degangen

jetzt kommt aber noch ein aspekt hinzu,
das auto ist auf meine Mutter zugelassen, die hat den Brief erhalten,
in dem steht das sie Stellung beziehen soll hinsichtlich der idendität des Fahrers

so nun stellen sich mir 3 Fragen:
1.) ist es sinnvoll gar nicht zu antworten? (denke mal nicht)
2.) ist es sinnvoll auf dumm zu machen (kenne den Fahrer nicht / kann mich nicht erinnern wer fuhr)
3.) in einspruch gehen aufgrund oben genannter Situation / verhindern eines auffahrunfalls

ein weiteres Problem, ich habe nicht viel Zeit zu antworten
 
wenn du es überzeugend verpacken kannst würde ich zu tor 3 raten. damit läßt sich eher was anfangen als funkstille zu halten oder auf doof zu machen.


btw: gz zum picup ^^
 
hätte auch keine chance gehabt zu bremsen, denn dann wär mein hintermann und die ihm folgenden autos auch putt degangen
Das hilft dir nicht. Du musst dich so verhalten, dass du jederzeit anhalten kannst, im Zweifel musst du langsamer fahren. Die "Ausrede" mit dem Hintermann zieht rechtlich nur in ganz ganz seltenen Extremfällen.

1.) ist es sinnvoll gar nicht zu antworten? (denke mal nicht)
quatsch...

2.) ist es sinnvoll auf dumm zu machen (kenne den Fahrer nicht / kann mich nicht erinnern wer fuhr)
Das führt dann dazu, dass deine Mutter anschließend ein Fahrtenbuch führen muss. Mal davon abgesehen, dass die Polizei nicht blöd ist und das Foto vermutlich nicht völlig unscharf.

3.) in einspruch gehen aufgrund oben genannter Situation / verhindern eines auffahrunfalls
Das ist das einzige, was du versuchen kannst. Du musst allerdings erst mal bezahlen, wenn eine Aufforderung kommt, danach kannst du Einspruch einlegen (das ist übrigens kostenlos) und wenn der Einspruch erfolgreich ist, kriegst du das Geld wieder. Wenn du nicht zahlst, kriegst du Ärger, auch wenn du Einspruich eingelegt hast.

Und wenn du dann argumentierst, versuch nicht, jemanden für dumm zu verkaufen. Wenn die Kreuzung so beschaffen ist, dass man sehr oft quasi genötigt wird, bei Gelb noch zu fahren oder schon auf der Kreuzung ist, wenn man die Ampel nicht mehr sehen kann etc., dann hast du vielleicht eine Chance. Wenn das Foto klar aussagt, dass du bei Gelb erst an der Ampel losgefahren bist (bzw. nicht angehalten hast), wirst du wohl keine Chance haben. Hintermann zählt da nicht, du musst in erster Linie mal deine eigenen Vorgaben (=Verkehrsregeln) erfüllen.
 
'N Kumpel wurde mal bei 130 (100er Limit) auf der Autobahn im Auto seiner Mutter geblitzt. Die haben einfach gar nichts gemacht. Als die Polizei mal zu denen nach Hause kam deswegen, war zum Glück nur der Opa da, und ich glaube da nach ist nichts mehr passiert, Polizei hat sich nicht mehr gemeldet und sie mussten auch nichts zahlen. Besonderheit war aber, dass es ein Mietwagen war.

Ich würd glaub ich zu 'ner Mischung aus 2 und 3 tendieren.
 
1 und 2 wären nur ratsam, wenn Du Deiner Mutter Ärger machen willst, verwaltungsrechtlich gilt der Wisch als zugestellt und für solche Lappalien lohnts das Lügen nicht. Wenn Du nach 2 vorgehst, beglückst Du Deine alte Dame mit ziemlicher Sicherheit mit dem verordneten Führen eines Fahrtenheftes, herzlichen Glückwunsch.

Also, Arsch raus und Eier zeigen, zur Identitätsfeststellung beitragen und ggf. gegen den dann an Dich adressierten Bußgeldbescheid schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch mit Begründung einlegen. Aussicht auf Erfolg übrigens gen null, da bereits §1 der StVO von Dir eine angemessene und vorausschauende Fahrweise verlangt, die eine Gefährdung anderer ausschließt. Kannst es ja versuchen, ich tippe allerdings darauf, daß Du zahlen darfst.
 
Ich bin mit 120 in ner Baustelle geblitzt worden, ebenfalls mit dem Wagen meiner Mutter. Wenn ich nun gesagt hätte "Yo, ich wars." hätte das Punkte gegeben, sprich (weil noch Probezeit) Führerschein weg und NAchschulung. Weil das finanziell bei mir mal garnicht ging, hab ich mich mit meiner Mutter drauf geeinigt, dass wir uns doof stellen und sie sagt, sie wüsste nicht, wer das ist.
Da kamen die auch an mit Fahrtenbuch blabla.
Insgesamt, nach n paar Monaten ausharren kam dann ein Brief "Konnte nicht ermittelt werden, bitte zahlen sie ~15€ für Verwaltungskosten. Wenn das nochmnal passiert: Fahrtenbuch.
 
Also danke erstmal

Also zu der problematik mit dem "angemessene" geschwindigkeit usw


Also diese Linksabbieger Kreuzung ist so beschaffen, das eine 90 grad Kurver die auch sehr langgezogen ist nur mit 30 max 40 zu passieren ist.

Dadurch das die Kurve sehr lang ist und man sie auch nur "langsam" passieren kann, kommt es dazu das man ungefähr 4-5 sekunden! benötigt bis man am blitzer vorbei ist.
Ich kann mich nämlich noch gut errinnern das ich als ich unter der Ampel durchfuhr, sie gerade mal auf Gelb sprang, nicht auf Rot.
Da da Blitzer aber erst nach ca 50 Metern kommt war ich noch ewig in dieser Kurve, selbst die vor mir hats ja schon geblitz.
Das ist ein mir unbegreiflicher Ampelblitzer.
Völlig Sinnlos.


"Du musst allerdings erst mal bezahlen"

nicht nur das, ich brauch die karre um auf arbeit zu kommen,...
 
drago schrieb:
3.) in einspruch gehen aufgrund oben genannter Situation / verhindern eines auffahrunfalls
Das ist das einzige, was du versuchen kannst. Du musst allerdings erst mal bezahlen, wenn eine Aufforderung kommt, danach kannst du Einspruch einlegen (das ist übrigens kostenlos) und wenn der Einspruch erfolgreich ist, kriegst du das Geld wieder.

öhm ich kann mich natürlch irren aber "erst mal bezahlen dann einspruch" ist immo unsinn. dadurch das du deine "strafe" annimmst gibst du ja n schuldeingeständniss ab

ich hab selbst mal post vom ordnungsamt bekommen (allerdings in ner völlig anderen und weniger dramatischen sache). ich hab dann auch direkt einspruch eingelegt, ohne zu zahlen, und ne woche später nen 2ten brief bekommen mit der info dass das ganze damit erledigt is

ich denk mal das einzig wirklich sinnvolle ist einspruch einlegen was das zahlen angeht frag da erst noch mal bei jemandem nach der sich WIRKLCH damit auskennt. ich denke mal das ot forum in nem spiele forum is da nich unbedingt die seriöseste informations quelle. wenn mich nich alles täuscht gibts für sowas infotelefone/webseiten usw wo du dann ne fachlich kompetente beratung erwarten kannst

E: @drago: ah ok wenn das so is. das war bei mir schon ne weile her kann natürlich gut sein das da sowas mit draufsteht, macht aufjedenfall sinn

ich bitte dann darum meinen post zu ignorieren
 
dadurch das du deine "strafe" annimmst gibst du ja n schuldeingeständniss ab
Nein. Bei Ordnungsgeldern steht auf der zahlungsaufforderung eine Frist, bis zu der man zahlen muss. Es steht außerdem deutlich drauf, dass ein Einspruch diese Frist nicht ändert. Wenn du es natürlich schaffst, den Einspruch sowie die Einstellung des Verfahrens vorher zu schaffen, spricht nix dagegen, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren. Man kann sich bei solchen Bußgeldern aber nicht auf den Standpunkt stellen, dass man wegen des Einspruchs nicht zahlen muss. Das machen Behörden u.a. deshalb, damit nicht jeder erst mal Einspruch erhebt, um die Zahlung ewig rauszögern zu können.
 
ne is klar ich werd morgen die Kohle überweisen und ein briefchen an mein zuständiges Ordnungsamt schicken

mir tut die kohle nicht weh, nur die Umstände die zum "Blitz" geführt haben und ich das Auto jeden Tag brauche....
 
Da bekommst afaik eh nur einen Punkt und keinen Führerscheinentzug. Und da du ja ohnehin Topverdiener bist, würd ich die Kohle einfach zahlen. Das nächste Mal weisst du's und alles ist vergessen.
 
wenn du nicht zahlst wird das verfahren vom ordnungsamt weitergeleitet

und falls es doch dunkelgelb war wirst du dann mal einen monat pause einlegen dürfen

edit: fahrverbot ab 1s rot
 
Bambi2 schrieb:
Da bekommst afaik eh nur einen Punkt und keinen Führerscheinentzug. Und da du ja ohnehin Topverdiener bist, würd ich die Kohle einfach zahlen. Das nächste Mal weisst du's und alles ist vergessen.

Nicht, wenns mehr als eine Sekunde war (dass sein Vordermann dort auch geblitzt wurde, spricht dafür), dann gibts auch Führerscheinentzug für 1 Monat, 125€ und 4 Punkte... Für unter 1 Sekunde gibts 3 Punkte, 50 €...

€: durch das Edit meines Vorredners ist dieser Post fast überflüssig, aber was will man machen, dafür hab ichs ausführlicher :fight:
 
meine mudda un ich mir han nen neuen Plan geschmiedet
weil das O Amt ja noch nicht weiß wer an besagtem Tag das Auto fuhr xxx
 
Fanazealord schrieb:
meine mudda un ich mir han nen neuen Plan geschmiedet
weil das O Amt ja noch nicht weiß wer an besagtem Tag das Auto fuhr xxx


manchmal erkennt man auf den blitzbildern den fahrer, würde ich auf jedenfall beim "pläneschmieden" berücksichtigen
 
ja danke ihr beiden

das O Amt weiß 100 prozentig noch nicht wer fuhr, weil meine mudda ne anhörung bekommen hat wo sie ne zeugenaussage machen soll

sie nimmt den blitzer auf ihre kappe, da sie seit 15 jahren nicht fährt (wissen die ja nicht)

mit dem verweigerungsrecht, das machen wir nicht weil die mich schon mal wegen nem geschwindigkeitsblitzer angeschrieben hatten, da war ich halt auf dem bild sehr gut zu sehen

auf dem jetztigen bild sieht man das auto schräg von der seite weils ja ein linksabbiegerblitzer ist, dann hat auch noch die sonne geschienen und meine frontscheibe war damals durch die Pollen total verdreckt

ich zahl die scheiße(sie von ihrem konto und ich an sie) und den führerschein gibt meine mudda ab, da sie ihn eh nicht braucht, + punkte gespart ;D
 
tachauch


als ich meinen lappen gemacht hab, hab ich erfahren/gelernt:

wenn die ampel grün ist, darfst du fahren.
wenn die ampel gelb ist, bleibst du stehen.
wenn es grün ist, und die kreuzung ist voll, bleibst du stehen.

wenn du der meinung bist, der richter weiss das alles nicht, geh in den widerspruch.
wenn der richter der meinung ist, du hättest das alles wissen müssen, gehst du
in die nachschulung...

r
 
was fürn richter?

die sache ist durch kollege


will er mich in sachen fahrschule belehren?
 
Fanazealord schrieb:
ich zahl die scheiße(sie von ihrem konto und ich an sie) und den führerschein gibt meine mudda ab, da sie ihn eh nicht braucht, + punkte gespart ;D

Warum den Führerschein abgeben.
Solange sie den hat, habt ihr einen bequemen Sündenbock, falls du wieder mal Mist baust.
 
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