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lautstärke laut vermieter und laut bullerei...

PoisonBlack

Diablo-Veteran
Registriert
26 Februar 2007
Beiträge
1.983
hallo erstmal

ich hätt gern mal sämtliche gesetze und gesetzeslagen die sich auf "ruhestörung" beziehen....

mein vermieter sagt von 22:00 bis 7:00 nachtruhe... kann ich in der restlichen zeit aufdrehen wie ich will oder kann mir die stadt um 20:45 nen starfzettel ~a 150€ reindrücken weil ieinetr der bastarde von nachbarn dort angerufen hat?

in dem Sinne ACAB
 
Hallo erstmal.

Hier drücken.
Erster Link:
Bußgeldrecht

Für Lärmschutz existieren folgende Sanktionsnormen:

* § 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).

Wenn du also aufdrehst wie ein Henker, können trotzdem die "Cops" mal vor der Tür stehen, wenn sie von "Bastarden" informiert wurden.
Auf ein gutes, nachbarschaftliches Verhältnis noch ... :ugly:
 
ok ich hab keicht übertrieben ich hab auf relativ normale lautstärke aufgedreht, so wie halt immer, nunja jetzt soll gegen mich ein ordungsgeld verhgängt werden....

nach "ruhestörung" zu google hab ich echt nicht mehr dran gedacht....
 
Während der Nachtruhe ist afaik Zimmerlautstärke angesagt.
Die restliche Zeit kannst so aufdrehen, dass es niemanden wirklich stört.

Natürlich ist das etwas schwammig aber so ist das nunmal. Mit vernünftigen Nachbarn gibts eigentlich nie Probleme ^^.
 
nachtruhe gillt bei uns von 22 uhr bis 7 uhr die ich auch strikt einhalte.... ich mein wenn ich morggens raus muss möchte ich ja auch net das einer bis 24 uhr oder so macht aber bis 22 uhr hab ich persönlich keine probleme.... meine nachbarn ansich auch net nur hin und wieder mal kam einer hoch von wegene ist zu laut dann ahb ich auch immer braf leise gedreht, ich mein is ja net so das mab mit mir nicht reden könnte.... nur wenn diestaatsgewalt jkommt krieg ich persönlich nen ziemlichen haschmich.... -.-
und so wie ichs bis jetzt (nach durchlesen diverser seiten) verstanden hab darf ih sogar bis anfang der nachtrughe aufdrehen...natürlioch nicht bis naschlag was ich auch nue machen würd aber halt so vonwegen POGO ;)
 
Hol alle deine Punkfreunde und klingel bei deinem Nachbarn an der Tür um mal "über euer Verhältnis" und "zu laute Musik" zu "reden" :ugly:
 
Ich denke nicht dass hier über musikstile oder so diskutiert werden sollte :D überlasse das aber den mods :top:

Auf jeden fall kannst du auch unterm tag nicht überlaut aufdrehen..eigentlich hat dein nachbar schon gewonnen wenn ers in seiner bude hört, auch wenns noch net 22.00 uhr geschlagen hat, denn wenn ers hört kann er sagen es stört ihn, und es darf nunmal auch tagsüber nicht stören..

mein rat -> umziehen!
 
bin eh atm am überlegen mit meinem besten kumpel zusammen zuziehen also wird das hier eh net mehr lang gehen ^^

nun hat sich wohl soweit geklärt danke an alle :hy:

@swoptrok, ich hab noch nie die bullen gerufen, ich kann meine probleme auch ohne die lösen ;)
 
Auf jeden fall kannst du auch unterm tag nicht überlaut aufdrehen..eigentlich hat dein nachbar schon gewonnen wenn ers in seiner bude hört, auch wenns noch net 22.00 uhr geschlagen hat, denn wenn ers hört kann er sagen es stört ihn, und es darf nunmal auch tagsüber nicht stören..

Nope, wie sehr es dein Nachbar hört bzw wie sehr es ihn stört ist vollkommen irrelevant. Einzig relevant ist ob es nach dem Ermessen der Beamten vor Ort "zu laut" ist.
 
gnah... hab ich in dieser drecksbude ziemlich schlechte karten ich brauch auf zimmerlautstärke musik hören und man hörts im ganzen treppenhaus (selber ausgetestet im nüchternen zustand) -.-

dafür hört man auch die fernseher, etc. meiner nachbarn im treppenhaus... aber renn ich deswegen gleich zu den herren in blau? :rolleyes:
 
so hab von meinem vorgesetzten heut gehört das erst die die 2 verwarnung an EINEM tag mit busgeld/ordnungsgeld bestraft werden kann und nicht die 2. in 4 tagen ist da was dran oder irrt er sich in dem punkt?

@hanke: ob ich sexy bin die beutreilung überlass ich meiner freundin aber obdachlos werd ich erst wenn ich nochmal nach 22 uhr öaut musik hör und anchbarn sich beim vermieter beschweren ^^
 
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