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Diablo-Veteran
- Registriert
- 18 Juni 2005
- Beiträge
- 1.042
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der elektronischen Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber kann ja, seit es ELStAM gibt, laut Google über den Computer anhand der Steuer-Identifikationsnummer die Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuer/zugehörigkeit etc. überprüfen. Wenn nun ein Arbeitgeberwechsel bevor steht, benötigt der neue Arbeitgeber dann überhaupt noch eine Lohnsteuer-Bescheinigung oder reicht es, wenn man ihm einfach die Identifikationsnummer übermittelt, da er ja theoretisch alles online einsehen kann? Oder gibt es noch Arbeitgeber, die ohne das ELStAM-Verfahren arbeiten?
MfG
Edit: Heute habe ich vom Finanzamt die Bescheinigung bekommen, auf der die folgenden für den Arbeitgeber wichtigen Merkmale gedruckt wurden: Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Steuerklasse, Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen und Zahl der Kinderfreibeträge. Allerdings steht auf der Rückseite:
"Dieser Ausdruck ist für Ihre Unterlagen und nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt."
Da stellt sich mir die Frage, was soll ich machen, dem Arbeitgeber die angeforderte Bescheinigung geben oder sie einbehalten mit der Begründung meiner Privatsphäre?
ich habe eine Frage bzgl. der elektronischen Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber kann ja, seit es ELStAM gibt, laut Google über den Computer anhand der Steuer-Identifikationsnummer die Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuer/zugehörigkeit etc. überprüfen. Wenn nun ein Arbeitgeberwechsel bevor steht, benötigt der neue Arbeitgeber dann überhaupt noch eine Lohnsteuer-Bescheinigung oder reicht es, wenn man ihm einfach die Identifikationsnummer übermittelt, da er ja theoretisch alles online einsehen kann? Oder gibt es noch Arbeitgeber, die ohne das ELStAM-Verfahren arbeiten?
MfG
Edit: Heute habe ich vom Finanzamt die Bescheinigung bekommen, auf der die folgenden für den Arbeitgeber wichtigen Merkmale gedruckt wurden: Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Steuerklasse, Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen und Zahl der Kinderfreibeträge. Allerdings steht auf der Rückseite:
"Dieser Ausdruck ist für Ihre Unterlagen und nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt."
Da stellt sich mir die Frage, was soll ich machen, dem Arbeitgeber die angeforderte Bescheinigung geben oder sie einbehalten mit der Begründung meiner Privatsphäre?
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