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Lohnsteuer-Identifikationsnummer

Simulation

Diablo-Veteran
Registriert
18 Juni 2005
Beiträge
1.042
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der elektronischen Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber kann ja, seit es ELStAM gibt, laut Google über den Computer anhand der Steuer-Identifikationsnummer die Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuer/zugehörigkeit etc. überprüfen. Wenn nun ein Arbeitgeberwechsel bevor steht, benötigt der neue Arbeitgeber dann überhaupt noch eine Lohnsteuer-Bescheinigung oder reicht es, wenn man ihm einfach die Identifikationsnummer übermittelt, da er ja theoretisch alles online einsehen kann? Oder gibt es noch Arbeitgeber, die ohne das ELStAM-Verfahren arbeiten?

MfG

Edit: Heute habe ich vom Finanzamt die Bescheinigung bekommen, auf der die folgenden für den Arbeitgeber wichtigen Merkmale gedruckt wurden: Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Steuerklasse, Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen und Zahl der Kinderfreibeträge. Allerdings steht auf der Rückseite:

"Dieser Ausdruck ist für Ihre Unterlagen und nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt."

Da stellt sich mir die Frage, was soll ich machen, dem Arbeitgeber die angeforderte Bescheinigung geben oder sie einbehalten mit der Begründung meiner Privatsphäre?
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der Seite des Elster-Portals in den Faq findet sich zu dieser Frage:
Ihr Arbeitgeber benötigt einmalig Ihre steuerliche Identifikationsnummer, Ihr Geburtsdatum sowie eine Auskunft darüber, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Weitere Papier-Dokumente des Finanzamts werden nicht benötigt.

Sofern alle diese Informationen auf der Bescheinigung vorhanden sind, was spricht dann dagegen, eine Kopie davon dem Arbeitgeber auszuhändigen? Du sollst nur das Original für deine Unterlagen behalten, anders als vor Einführung des Elstam-Verfahrens, wo es eine Lohnsteuerkarte aus Papier gab, die man dem Arbeitgeber überreichen musste.
 
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