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Hi,
Ich brauche mal die Hilfe des allmächtigen OTs.
Mein Mann und ich interessieren uns für ein Haus. Wir möchten es eventuell kaufen und es geht allmählich um Kostenverhandlungen.
Das Haus gehört dem Makler, der es verkauft. Und er verlangt eine saftige Provision. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz darf ein Makler nur dann Provision verlangen, wenn er als unabhängiger Vermittler zwischen zwei Parteien auftritt. Wenn er selber die Immobilie besitzt vermittelt er ja nicht, sondern vermietet direkt und somit zählt er als Privatperson. Soviel habe ich verstanden. Zählt das nur bei der Vermittlung von Mietsachen oder auch beim Erwerb von Eigentum?
Wenn ja, in welchem Paragraph ist das festgelegt? Mir schwirrt allmählich echt der Kopf.
Ich brauche mal die Hilfe des allmächtigen OTs.
Mein Mann und ich interessieren uns für ein Haus. Wir möchten es eventuell kaufen und es geht allmählich um Kostenverhandlungen.
Das Haus gehört dem Makler, der es verkauft. Und er verlangt eine saftige Provision. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz darf ein Makler nur dann Provision verlangen, wenn er als unabhängiger Vermittler zwischen zwei Parteien auftritt. Wenn er selber die Immobilie besitzt vermittelt er ja nicht, sondern vermietet direkt und somit zählt er als Privatperson. Soviel habe ich verstanden. Zählt das nur bei der Vermittlung von Mietsachen oder auch beim Erwerb von Eigentum?
Wenn ja, in welchem Paragraph ist das festgelegt? Mir schwirrt allmählich echt der Kopf.