• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Past zwar nich ganz hier rein aber egal...

Kopjagavl9

Mitglied
Registriert
1 August 2008
Beiträge
259
Ok ich machs jetzt einfach ma kurz und bündig:


Kann man den Anspruch auf ausstehenden Unterhalt an eine bank verkaufen??

Als wen zb. jemand seinen Unterhalt nicht zahl und das schon seit Jahren, (sind mitlerweile ca 50000€) kan man dan den Anspruch darauf an de Bank verkaufen??

weis da jemand bescheid oder hat ne hilfreiche seite parat?
Wäre nett wen mir da jemand helfen könnte
 
also stimmt das gehört hier nicht rein xD

ich schätze mal das du mittlerweile nen titel auf deinen ausstehenden unterhalt hast, evtl kannst du ihn einklagen

aber da gehste erstmal zu deinem amtsgericht bzw landgericht und stellste erstmal nen antrag auf beratungshilfe .... und dann gehste zu einem rechtsanwalt deines vertrauens...er sollte sich mit familienrecht auskennen :D

lg
 
^^ es geht ja um meine mutter, die hat ja schon geklagt und was weis ich noch alles aber er zahlt einfach ned

deshlab dacht ma uns : verkaufen wir einfach an die bank, dan können die sich mit den rumärgern^^
 
glaub nicht das man nen titel verkaufen kann, höchstens einklagen ... wie gesagt geht zum rechtsanwalt, der kann euch weiterbringen ....
 
Du möchtest doch mehr als nur Vermutungen oder Rechtsspekulationen, oder ?

Die Wahrscheinlichkeit das Du in einem Spieleforum (oder allgemein im Internet) etwas konkretes für euren (!) direkten Fall bekommst ist da doch extremst gering.

Wie Myst sagt: Man kann bei einem Amts-/Landgericht einen Antrag auf Rechtshilfe (Beratungshilfeschein) stellen. I.d.R. macht das der Rechtspfleger des Gerichts. Damit geht man zum Anwalt und lässt sich beraten und dann geht es weiter... wie, das sagt euch dann der Anwalt.
 
Du kannst den Titel an ein Inkassobüro verkaufen oder eben den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen. Banken machen sowas eher nicht.
 
das gehört nicht ins hilfe, und das ist auch nicht "egal". ich schiebs ins ot, und nächstes mal denkst du dir bitte ein sinnvolles topic aus.
 
^^ es geht ja um meine mutter, die hat ja schon geklagt und was weis ich noch alles aber er zahlt einfach ned
Wenn schon geklagt wurde, dürfte es ja keine Probleme geben.
Entweder die Klage wurde abgewiesen, dann stellt sich das Problem ohnehin nicht.
Oder der Klage wurde statt gegeben. Dann dürfte auch kein Problem existieren, denn dann ist ja ein vollstreckungsfähiges Urteil vorhanden --> Zwangsvollstreckung betreiben.
 
Zurück
Oben