Kopjagavl9
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- 1 August 2008
- Beiträge
- 259
Ok ich machs jetzt einfach ma kurz und bündig:
Kann man den Anspruch auf ausstehenden Unterhalt an eine bank verkaufen??
Als wen zb. jemand seinen Unterhalt nicht zahl und das schon seit Jahren, (sind mitlerweile ca 50000€) kan man dan den Anspruch darauf an de Bank verkaufen??
weis da jemand bescheid oder hat ne hilfreiche seite parat?
Wäre nett wen mir da jemand helfen könnte
Kann man den Anspruch auf ausstehenden Unterhalt an eine bank verkaufen??
Als wen zb. jemand seinen Unterhalt nicht zahl und das schon seit Jahren, (sind mitlerweile ca 50000€) kan man dan den Anspruch darauf an de Bank verkaufen??
weis da jemand bescheid oder hat ne hilfreiche seite parat?
Wäre nett wen mir da jemand helfen könnte