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Past zwar nich ganz hier rein aber egal...

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Kopjagavl9

Mitglied
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1 August 2008
Beiträge
259
Ok ich machs jetzt einfach ma kurz und bündig:


Kann man den Anspruch auf ausstehenden Unterhalt an eine bank verkaufen??

Als wen zb. jemand seinen Unterhalt nicht zahlt und das schon seit Jahren, (sind mitlerweile ca 50000€) kan man dan den Anspruch darauf an de Bank verkaufen?? zb. für 20000? oder so?

weis da jemand bescheid oder hat ne hilfreiche seite parat?

Wäre nett wen mir da jemand helfen könnte

hab mich bei googel und co. schon erkundigt, aber die geben mir blos Zusammenhangloses Gebrabel
 
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