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Radeln und Alkohol

Veyron_DE

Diablo-Veteran
Registriert
5 Dezember 2002
Beiträge
2.402
Ich fahre gerne mit dem Rad, wenn ich vorhabe zu trinken und jetzt frage ich mich, wieviel ich da trinken darf, denn einige sprechen von 1,6 Promille, andere von 0,0 Promill. Den Polizisten, die mich Anfang des Jahres an der Disko angehalten haben, hat gereicht, dass ich mich noch problemlos artikulieren konnte.

Was denn nu?

Beim Googlen ahbe ich leider nichts gefunden und im Zweifelsfall frage ich also d2.de ; )
 
tjo auf irgendner seite hab ich auch mal 1,6 gelesen, in der fahrschule meintenb sie genauso viel/wenig wie mim auto. Ich denk mal den meitsen polizisten werden die den führerschein nicht wegnehmen, wenn du nich tgrade andere leute mit deinem fahrstil gefährdest. Und wenn du zu sehr schlangenlinien fährst musste halt schieben ;)
 
ich meine mal gehört zu haben bei 0,5 sei theoretisch schluss,wobei ich auch schonmal in die ein oder andere kontrolle geraten bin und da wars dann wie dir.alles paletti,solang ich nich vom rad gefallen bin.
 
Bin vor 3 Jahren mal (mitm Kumpel zusammen) angehalten worden, die haben sich aber mehr Sorgen um unser defektes Rücklicht (10€ :fight: ) gemacht, als unsere Fahne.
Würd mir nicht all zu große Sorgen machen :)
 
Mein Fahrlehrer meinte auch 1,6. Der scheint damit Erfahrung zu haben, denke den kann man da glauben. :top:
 
Toller Fahrlehrer, DApkA...


Klar, fahrt ruhig alle betrunken Fahrrad, ist ja sicher, ne. :wand:
 
Auf der Hauptseite des ADFC habe ichs nicht gefunden, aber danke, drago : )

Also mache ich weiter wie zuvor : >
 
Mein Link führt nicht auf die Hauptseite, auch wenn die zuerst geladen wird.
 
BlueWulv schrieb:
Toller Fahrlehrer, DApkA...


Klar, fahrt ruhig alle betrunken Fahrrad, ist ja sicher, ne. :wand:

Besser, als wenn sich derjenige ins Auto setzt.

Imo ist es einfach nur bescheuert, jemandem den Führerschein zu entziehen, der schon so vernünftig war, das Fahrrad zu nehmen.
 
Nein, man hat gar nicht außer zu Fuß oder per Taxi, Bahn etc. mehr im betrunkenen Zustand am Verkehr teilzunehmen.

Wenn mir ein besoffener Penner auf seinem Rad vor's Auto fällt bekomm ich noch ne Teilschuld, hm?
 
Fährt man aber total trunken mit dem Rad und verursacht dann noch nen Unfall, finde ich es richtig, wenn der Führerschein weg ist. Wenn ich soo besoffen bin und kaum gerade aus fahren - geschweige denn laufen - kann, sollte ich mir ne Mitfahrgelegenheit suchen oder gleich dort pennen. Was ich von diesem Volltrunkenzustand halte, ist nen anderes Thema.
Ansonsten isses besser mitm Rad angetrunken zufahren als mitm Auto.

mfg lceman

@BueWulv .. wenn du mitm Auto ein Fahrradfahrer anfährst - oder er dich, ist völlig egal - du hast in vielen Fällen zumindest ne Teilschuld. Traurig aber wahr ..
 
http://adfc-muenchen.de/index.html?/verkehr/recht/alkohol.html

€ upps dragos link überlesen :/

Um doch noch was Neues beizutragen, die 0,5 Promillegrenze zählt nicht,
da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug gem. § 24 a Absatz 1 StVG ist.

Also Fahrrad fahren wenn du kein Auto mehr fahren sollst geht, nur wenn du
jenseits von Gut und Böse bist, bist du halt aufgrund des Strafrechts fällig.
 
Naja - wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit mit drei halben Bier Fahrrad fahren - das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert.
:lol: Die Formulierung!!!

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es egal ist, ob man zu Fuß oder mitm Fahrrad den Straßenverkehr gefährdet. Man kann wohl in beiden Fällen den Lappen wegkriegen.

Wäre es denn sicherer auf dem Bürgersteig zu fahren? Immerhin nimmt man ja in diesem Fall nicht am Straßenverkehr teil und muss wenn überhaupt nur die Strafe für auf dem Bürgersteig fahren bezalen.
 
mac_mario schrieb:
Wäre es denn sicherer auf dem Bürgersteig zu fahren? Immerhin nimmt man ja in diesem Fall nicht am Straßenverkehr teil Wenn du meinst... und muss wenn überhaupt nur die Strafe für auf dem Bürgersteig fahren bezalen.

Der Bürgersteig liegt nicht neben der Straße (denn er gehört dazu), sondern neben der Fahrbahn.
 
hab die links nicht angeschaut, hab aber meinen vater (polizist) gefragt und der sagte mir, dass man schon ab 0.3 promille ärger kriegen kann, vorrausgesetzt man baut einen unfall und sei es, dass man sich einfach nur so hinpackt.
so etwas gilt dann als "eigenunfall durch ausfallerscheinungen" oder so, kireg das nicht mehr so zusammen ^^.
das kann bei jugendlichen zum beispiel dazu führen, dass man für den autoführerschein bis zu 2 jahre gesperrt werden kann.

wie gesagt: habs jetzt nicht genau nachgeschlagen.
 
BlueWulv schrieb:
Nein, man hat gar nicht außer zu Fuß oder per Taxi, Bahn etc. mehr im betrunkenen Zustand am Verkehr teilzunehmen.

Wenn mir ein besoffener Penner auf seinem Rad vor's Auto fällt bekomm ich noch ne Teilschuld, hm?

Seh ich genau so... Wenn ich sehe wie manche Leute nüchtern Fahrrad fahren, dann möchte ich die gar nicht erst sehen wenn sie betrunken sind... Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer, aber das vergessen die meisten leider...

Und dann mit schön was intus, ohne Licht und auf der falschen Straßenseite... und am Ende bin ich als nüchternen Autofahrer auch noch der Dumme...
 
hmm bei 0,8 ist schluss... so zumindest laut nem bekannten bullen... sicherlich mit 0,3 kann man ärger kriegen aber nicht wenn man nur angetrunken fährt... und ob die leute damit fahren oder nicht ist mir schnuppe ich wohne im münsterland hier gibts radwege ohne ende...
 
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