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Radeln und Alkohol

Mit bisschen Übung packt man es auch im betrunkenen Zustand das Stahlross gerade zu halten.
Sehe das ähnlich wie DerBK.
Dazu kommt noch, dass ich es kaum im nüchternen Zustand packe ne Karte am Automaten zu zieh'n, betrunken wird das erst recht nichts. Bus fährt erst wieder am nächsten Morgen, was bleibt einen anderes möglich als zu radeln? :confused:
 
@ DApkA

was bleibt einen anderes möglich als zu radeln?

hmm laufen z.b. oder nen bekannten vorher fragen ob es möglichwäre abgeholt zuwerden oder weiss der geier... also ich besitze kein fahrrad und ich bin auch mit nem halben kasten pils und bischen schnapps noch ohne auto und rad heile zuhause angekommen... die bewegung tut doch gut... so kommt der alk besser ins blut und kann seine volle wirkung erzielen...
 
Um es mal mit möglichst einfachen Worten ausführlich darzustellen: Es gibt eine Strafvorschrift, § 316 StGB, die lautet "Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alskoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht [dazu] in der Lage ist (...) wird bestraft."

Fahrzeug in diesem Sinne sind nicht nur Autos, sondern alle Fahrzeuge, selbst Dreiräder.

Jetzt zu den Promillegrenzen. Es gibt dort relative und absolute Grenzen.
Absolute Promillegrenze bedeutet, daß bei der deren Überschreitung obige Strafvorschrift tatbestandlich erfüllt ist. Punkt.

Bei der relativen Grenze ist das etwas anders. Wenn diese überschritten ist und man noch sicher fährt, liegt keine Straftat vor. Nur wenn durch den Alkoholgenuss Fahrfehler begangen werden oder eine unsichere Fahrweise vorliegt (Schwanken, Schlangenlinien etc.), liegt eine Straftat vor.

Die Promillegrenzen sind folgende:
0,3 - relative Fahruntüchtigkeit (Fahrräder und Autos)
0,5 - Ordnungswidrigkeit nach § 24a I Straßenverkehrsgesetz Das Wort "Fahrrad" fehlt in dieser Zeile nicht bloß zufällig.
1,1 - absolute Fahruntüchtigkeit Auto
1,6 - absolute fahruntüchtigkeit Fahrrad


Beispiele:
1. Ein Berufstrinker fährt mit 1,6 Rad und kann noch ohne zu Schwanken geradeaus fahren --> trotzdem Strafbar, absolute Grenze überschritten

2. Jemand fährt mit 0,4 Rad und kann noch ohne zu Schwanken ganz normal fahren und begeht keine Fahrfehler --> straflos

3. Jemand, der nix gewöhnt ist, fährt mit 0,3 schon unter Ausnutzung der gesamten Fahrbahnbreite --> strafbar, da relative Grenze überschritten + Fahrfehler


So, ich hoffe, nun ist die ganze Sache klar wie Doppelkorn. :clown:
 
Labarna schrieb:
Um es mal mit möglichst einfachen Worten ausführlich darzustellen: Es gibt eine Strafvorschrift, § 316 StGB, die lautet "Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alskoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht [dazu] in der Lage ist (...) wird bestraft."

Fahrzeug in diesem Sinne sind nicht nur Autos, sondern alle Fahrzeuge, selbst Dreiräder.

Jetzt zu den Promillegrenzen. Es gibt dort relative und absolute Grenzen.
Absolute Promillegrenze bedeutet, daß bei der deren Überschreitung obige Strafvorschrift tatbestandlich erfüllt ist. Punkt.

Bei der relativen Grenze ist das etwas anders. Wenn diese überschritten ist und man noch sicher fährt, liegt keine Straftat vor. Nur wenn durch den Alkoholgenuss Fahrfehler begangen werden oder eine unsichere Fahrweise vorliegt (Schwanken, Schlangenlinien etc.), liegt eine Straftat vor.

Die Promillegrenzen sind folgende:
0,3 - relative Fahruntüchtigkeit (Fahrräder und Autos)
0,5 - Ordnungswidrigkeit nach § 24a I Straßenverkehrsgesetz
1,1 - absolute Fahruntüchtigkeit Auto
1,6 - absolute fahruntüchtigkeit Fahrrad


Beispiele:
1. Ein Berufstrinker fährt mit 1,6 Rad und kann noch ohne zu Schwanken geradeaus fahren --> trotzdem Strafbar, absolute Grenze überschritten

2. Jemand fährt mit 0,4 Rad und kann noch ohne zu Schwanken ganz normal fahren und begeht keine Fahrfehler --> straflos

3. Jemand, der nix gewöhnt ist, fährt mit 0,3 schon unter Ausnutzung der gesamten Fahrbahnbreite --> strafbar, da relative Grenze überschritten + Fahrfehler


So, ich hoffe, nun ist die ganze Sache klar wie Doppelkorn. :clown:

Stimmt nicht ganz, die 0.5 ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
§ 316 STGB gilt für alle Fahrzeuge auch Fahrrad.
§ 24 StVG spricht von Kraftfahrzeugen, also keine Fahrräder.
 
Hab ich oben Keilschrift verwendet?
 
kk ;)

Wollte nur das bei deinem Punkt 2 klar wird, dass der auch mit über 0,5 Promille
noch straffei ist.
 
TheCrew schrieb:
kk ;)

Wollte nur das bei deinem Punkt 2 klar wird, dass der auch mit 1,3
noch straffei ist.

Wie dein Beispiel zeigt, kann man jeden Wert zwischen 0,0 und 1,59 nehmen.


/edit: ;)

//nochmal edit:
Man sollte aber keine falschen Hoffnungen wecken. Sobald es sich der 1 nähert, können sich ohnehin nur noch langjährige Alkoholiker dank ihrer Gewöhnung ganz normal auf dem Sattel halten.
Die meisten "normalen" Leute, selbst wenn sie am Wochenende regelmäßig Alkohol trinken, kriegen bei mehr als 2 Promille eine Alkoholvergiftung mit Bewußtlosigkeit inklusive.
Auf die 1,6 straffrei "zutrinken" kann man in der Regel gar nicht, da ist bei jedem nicht alkoholabhängigen wegen der relativen Grenze in der Praxis schon weit vorher schluß, falls man zufällig an einem Polizisten vorbeischwankt.
Daher sind die Werte 0,3 und 0,4 in den Beispielen schon mit Bedacht gewählt worden.
 
Ist es bei Werten zwischen 0.3 und 1.6 nicht im Enddefekt ermessenssache der Polizisten?

Was ist mit Waldwegen, zählen die auch als öffentliche Straßen oder gibt es da Ausnahmen?
 
Sobald Du am Verkehr teilnimmst, bringst Du inm besoffenen Zustand Deinen Lappen in Gefahr....

Es sei denn, Du bist auf Deinem Privatgelände.

Auch wenn Laberna das alles schon gut erklärt hat, nochmal eine Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5608

@DApkA

"Dazu kommt noch, dass ich es kaum im nüchternen Zustand packe ne Karte am Automaten zu zieh'n, betrunken wird das erst recht nichts. Bus fährt erst wieder am nächsten Morgen, was bleibt einen anderes möglich als zu radeln? "

Laufen, abholen lassen oder ganz einfach nix trinken.....
Oder geht das nicht?
 
An alle alkoholzugeneigten Fahrrad - Helden:

unabhängig von den Diskussionen "relative / absolute Promillegrenze", "Ordnungswidrigkeit, Straftat, Blödheit", "Führerschein weg / da / auf Probe",...

Wer sich ernsthaft Sorgen macht, welche Promillegrenze auch immer nicht genau zu treffen, weil er bedauerlicherweise sich nicht auf das Zehntelpromille genau besaufen kann und ihm somit womöglich ein Schnapsglas köstlichen Bieres entgeht, sollte nicht Fahrrad fahren.

Ob man somit bei 0,3 Promille, 0,5 Promille oder 1,6 Promille seinen Führerschein gefährdet, weil man als Fahradfahrer im angetrunkenen Zustand nachts um halb drei ein vollbesetztes Auto zum Ausweichen in den Gegenverkehr zwingt, ist mir eigentlich egal.
Solange nicht ich in dem ausweichenden Auto oder sonstwie darin verwickelt bin.
 
Labarna schrieb:
Die meisten "normalen" Leute, selbst wenn sie am Wochenende regelmäßig Alkohol trinken, kriegen bei mehr als 2 Promille eine Alkoholvergiftung mit Bewußtlosigkeit inklusive.

dem kann ich nicht ganz zustimmen, bei uns lassen die Polizisten öfters auch einfach
so pusten, und da ist bei 2.5 noch nicht ganz schluß mit dem Bewusstsein ;) ( aber natürlich schon ziemlich betrunken, is halt von person zu person auch unterschiedlich).
Als Wochenend-/Ferientrinker fall ich wohl auch noch unter die Kategorie normal oder?

Und zum Thema:
Generell würde ich NIE betrunken Autofahren,

beim Fahrrad muss man das von Fall zu Fall betrachten (Art des "nachhauseweges", eigene Kontrolle übers Fahrrad etc.)
Die offiziellen Grenzen wurden ja oben wohl schon genannt.
 
mac_mario schrieb:
Wäre es denn sicherer auf dem Bürgersteig zu fahren? Immerhin nimmt man ja in diesem Fall nicht am Straßenverkehr teil und muss wenn überhaupt nur die Strafe für auf dem Bürgersteig fahren bezalen.

naja wenn de da jemanden umfährst ist das ja noch schlimmer

stell dir vor jeder besoffene fährt auf einmal auf dem fussweg, nur um nicht belangt zu werden


ich nehm das einfach mach als deinen subtilen humor wahr mario :top:


als Fussgänger ist man auch teil des Strassenverkehrs sobald man eine Ampel oder Strasse überquert

und die Strafen sind auch nicht ohne

meistens werden Fahradfahrer und Fussgänger aber nur belangt sobald was passiert und dann isses meist eh zu spät
 
NerosRevenge schrieb:
dem kann ich nicht ganz zustimmen, bei uns lassen die Polizisten öfters auch einfach
so pusten, und da ist bei 2.5 noch nicht ganz schluß mit dem Bewusstsein ;) ( aber natürlich schon ziemlich betrunken, is halt von person zu person auch unterschiedlich).
Als Wochenend-/Ferientrinker fall ich wohl auch noch unter die Kategorie normal oder?


Das spricht schon für eine starke Gewöhnung.
Das ist dann für Eure Gruppe vielleicht "normal" nicht aber auf die Gesamtheit.
Frag mal Deinen Hausarzt, was der von Deinen Trinkgewohnheiten so hält....
Du wirst überrascht sein.

Ging mir aber genauso.
Ne Flasche Vodka zum weggehen war nix besonderes....

Das hat sich glücklicherweise aber mittlerweile wieder geändert
 
Als wir damals mit dem Rad gefahren sind und von der Party stocksteif nach Hause fuhren.... das hat immer Mordsspass gemacht. Komischerweise haben wir mal alle in einer Nacht unsere Räder verloren, weil wir diese ins Gebüsch geschmissen haben und abgehauen sind, als die polente uns angehalten hat :D


Fahrradcounter : 3^^
 
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