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Spitzfindige Idee gesucht

  • Ersteller Ersteller Celorfin
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Celorfin

Guest
Gleich mal konkret: Wie kann ich einem Autoverleih beweisen, dass ihnen kein Schaden entstanden ist, obwohl man den gemieteten Wagen erst nach der vereinbarten Zeit (=Ladenschluss) abgegeben hat (=Öffnungszeit am darauf folgenden Tag).

Gleich mal vorweg: Ein Kirchturm ist nicht in der Nähe, also keine analoge Kamera und solche Späße.
 
Also ich würd mal sagen, dass Du beim Ausleihen einen rechtsgültigen Vertrag _unterschrieben_ hast. Und der sagt halt, dass Du das Auto zu nem gewissen Zeitpunkt abgegeben haben musst. Ende.


Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
 
um mal auf deine idee zu kommen:
der verlei hat mehr autos als kunden idr auftauchen, somit ist immernoch ein überschuß an verleihfähigen gewährleistet, ergo entgehen ihm durch die tatsache dass du gepennt hast :D keine zusätzlichen kunden was wiederum seinen gewinn-spanne nicht schmälert ;)

füge bei bedarf fachbegriffe aus BWL ein um das ganze abzuschmecken
 
Jop. Also folgendermaßen: Habe von 7:54 Uhr bis 17:54 Uhr ein Auto gemietet. Um 18:00 Uhr war Landenschluss und wir sind bis 18:30 Uhr nicht aus dem IKEA raus gekommen (unglaublich, wieviel in diesem Saftladen mittwochs los ist ~~).
Jetzt steht dies im Vertrag: Wenn nicht bis zur ausgemachten Frist abgegeben wurde und keine nachträgliche Fristverlängerung mit dem Verleih stattfand (der Verleih also nichts davon weiß, wie man mit dem Auto verblieben ist), dann wird für jede Stunde Überzug bis Abgabe die doppelte Stundenpauschale verlangt - ES SEI DENN, man kann dem Laden schlüssig machen/beweisen, dass ihnen durch das Fehlen des Autos kein Schaden entstanden ist. (
Letzteres deute ich also so: Die verleihen auch Autos über Nacht und wenn da keins mehr da war...- Schaden erlitten.)
 
ok, eine möglichkeit hab ihc noch:
ist zwar etwas aufwändig, aber wenn man beim modehaus die überwachungs-videos durchsehen lassen _könnte_, vorzugsweise mit zeitindex, die belegen, dass man zu uhrzeit X noch in einer mörderlangen schlange stand, hätte man evtl einen beweis der dem laden reichen sollte.
 
Guck dir an, ob die viele Autos zum Verleih da stehen haben, wenn ja, dann ist denen ja kein Schaden entstanden, da sie auch die anderen Verleihn konnte. D.h. sie hatten noch Kapazitäten. Kannst es aber auch auf die nette Tour versuchen ^^
 
Deine Überlegung ist falsch. Nicht du musst dem Laden beweisen dass ihm kein Schaden enstanden ist sondern der Laden muss beweisen dass ihm ein Schaden entstanden ist um Geld von dir zu fordern. Derjenige der etwas fordert muss seinen Anspruch beweisen.
 
Naja, nicht ganz. Wir haben ja die Unterschrift auf den Vertrag gesetzt, bei dem diese Klausel ausdrücklich ausformuliert wurde. Das heißt doch, dass ich freiwillig auf mein eigentliches Recht verzichtet habe, nicht?

Bzgl. der Ikea-Kamera: Wäre ne Möglichkeit. Eventuell reicht auch der Kassenbon aus, auf dem ist die Uhrzeit notiert.
 
Nö, Papier ist geduldig wenn man etwas drauf steht heisst das noch lange nicht dass das so ist. Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag nicht gültig. Ich kenne mich zwar weiter nicht mit deutschem recht aus, nur mit französichem und luxemburgischem, aber ich kann mir nicht vorstellen dass zwischen zwei Privatpersonen eine Beweislastumkehr per simplem Vetrag erreicht werden kann. Nicht mal in Deutschland :D
 
du hast das nicht verstanden.

dann wird für jede Stunde Überzug bis Abgabe die doppelte Stundenpauschale verlangt - ES SEI DENN, man kann dem Laden schlüssig machen/beweisen, dass ihnen durch das Fehlen des Autos kein Schaden entstanden ist

man muss dem laden beweisen dass keiner entstanden ist, nicht der laden muss beweisen dass eienr entstanden ist.

aber das mit dem kassenbon wird glaube ich nicht reichen, weil es nicht deren problem ist wenn du in der schlange stehst. hättest ja genausogut die sachen wieder zurückbringen und nach haus fahren können um das auta abzugeben(ist zwar krass aber theoretisch möglich).
 
Doch, ich habe das verstanden. Der Laden behauptet dass ihm durch das nicht zurückbringen des Wagens ein Schaden entseht der erstattet werden muss, er räumt jedoch dem Kunden die Möglichkeit ein diese Zahlung zu verhindern indem er beweist dass dem Laden kein Schaden entstanden ist. Nun ist es aber so dass er damit eine Beweislastumkehr vornimmt, die Beweislast liegt bei dem Kunden.

Wie ich aber schon gesagt habe muss derjenige der eine Forderung hat, in diesem Fall der laden, diese erst mal beweisen. Ergo: der Laden muss erst mal gaubhaft beweisen DASS ihm ein Schaden entstanden ist, dann kann der Kunden den Gegenbeweis antreten dass dem Laden KEIN Schaden enstanden ist um die Zahlung verhindern zu können. mMn musst du also gar nichts machen ehe der Verleih nicht erst mal seinen Schaden bewiesen hat.
 
Nun, fangen wir es so an:

Du hättest den Wagen zu Ladenschluß (18 Uhr) abgeben müssen.

Wenn du ihnen jetzt so ein Auto direkt an Ladenschluß hinstellst, müssen die erstmal schauen, ob mit dem Wagen alles ok ist, der Tank voll ist, Reinigung ect etc.

Was bedeutet, selbst wenn du den Wagen pünktlich abgegeben hättest, wäre es wegen der Kontrolle/Reinigung zu keiner Vermietung über Nacht gekommen, denn zum Vermieten müsste der Wagen erstmal da sein.
Ich mein, eine richtige Kontrolle macht man ja nicht einfach mal so eine Stunde lang nach Feierabend. Man müsste theoretisch nach jeder Vermietung die Bremsen/Flüssigkeiten/sonstigen Sicherheitschecks machen - wenn sie sowas nicht tun, würde ich doch recht empört schauen :)

Und wenn man sowieso nicht vermieten kann, entsteht zumindest in dieser Nacht auch kein Schaden.

Muss da Buteo recht geben, die sind ebenso in der Beweispflicht ;)
Ich kann ja nicht einfach behaupten, dass mit ein Schaden entstanden ist, ohne Beweise vorzulegen.
 
Celorfin schrieb:
Jetzt steht dies im Vertrag: Wenn nicht bis zur ausgemachten Frist abgegeben wurde und keine nachträgliche Fristverlängerung mit dem Verleih stattfand (der Verleih also nichts davon weiß, wie man mit dem Auto verblieben ist), dann wird für jede Stunde Überzug bis Abgabe die doppelte Stundenpauschale verlangt - ES SEI DENN, man kann dem Laden schlüssig machen/beweisen, dass ihnen durch das Fehlen des Autos kein Schaden entstanden ist. (
Letzteres deute ich also so: Die verleihen auch Autos über Nacht und wenn da keins mehr da war...- Schaden erlitten.)
es hängt eigentlich alles damit zusammen, dass du nicht die doppelte Stundenleistung zahlen musst. Dass du überzogen hast ist fakt und ich denke wirklich nicht, dass dir irgendein vermieter der Welt abnimmt, dass du mehr als eine dreiviertel stunde an der Kassenschlange stehen musstest... denn gerade das wäre noch eine erklärung für ein wenig zu spät kommen. Rechnen wir mal die Zeit für den rückweg zum verleih dazu (weiß nicht wie lang, aber sagen wir einfach mal 5-10 mins?) hättest du dich etwa 17:30 spätestens an der schlange anstellen müssen um das Auto noch rechtzeitig zurück bringen zu können...
bissl viel, ich würd einfach mal sagen, dass du die Zeit ein wenig vergessen hast, kann das sein? ;)
Ich glaube nicht, dass dir also irgendeine Kamera ein gutes alibi gibt, es sei denn sie zeigt dich 1h in der Warteschlange...

Gut, nu zum nächsten Punkt: Wie überzeugst du dem Vermieter, dass ihm kein Schaden entstanden ist?
Also erstmal finde ich das ganze nicht wirklich seriös, da die Beweißlastumkehr normal beim Vermieter sein müsste... das einfach aufn Kunden abzuwälzen ist nicht gerade schön...
Ich wüsste allerdings nicht, wie du das beweisen könntest, wenn du keinen Zugriff auf die Internen Geschäftsunterlagen hast. Haben sie etwa eine Reservierung des Wagens in der Zeit gehabt? Wenn nein biste ausm Schneider, aber diese Info müssten sie dir schon selbst geben...
Trage denen das mal vor, wenn sie dir trotzdem das doppelte abknüpfen wollen könntest du mal nen Anwalt zu der Rechtslage befragen. Könnte allerdings wirklich verdammt schwierig werden, wenn du sowas wirklich unterschrieben hast...
 
Naja sagen wir mal so: 17:30 Uhr haben wir zum ersten Mal bemerkt, dass die Zeit GEHÖRIG drängt. Hätten wir die Wagen mit Produkten einfach stehen lassen, so wären wir in circa 15 Minuten bei der Tanke bei uns gewesen (was auf dem Weg liegt), denn auftanken muss man vorher, und dann in etwa 15 Minuten beim Verleih. Sagen wir, das Tanken wäre perfekt gelaufen, dann hätten wir grob fünf Minuten dafür gebraucht. Sind also 35 Minuten. Hätte sein können, dass die nicht ganz pünktlich Schluss machen - aber im Ernst: Das wär nie gut gegangen. Insofern weis ich mir da recht wenig Schuld zu, was passiert ist, ist passiert.

Die Frage, die sich mir stellt, ist eben nur die eine Sache, dass ich vielleicht doch irgendwie beweisen kann, dass es unredlich wäre, mir dafür diese Pauschale*2 abzuknöpfen. Draufzahlen - okay. Versteh ich, wir haben uns nicht an die Vereinbarung gehalten. Da steh ich dazu, keine Frage. Aber irgendwie für die komplette Nacht den doppelten Stundentarif zu zahlen... find ich krass. Sind immerhin 4*2*12~100 Euro. Dazu noch Tank und Normalpreis. Hm.
 
Celorfin schrieb:
Naja sagen wir mal so: 17:30 Uhr haben wir zum ersten Mal bemerkt, dass die Zeit GEHÖRIG drängt. Hätten wir die Wagen mit Produkten einfach stehen lassen, so wären wir in circa 15 Minuten bei der Tanke bei uns gewesen (was auf dem Weg liegt), denn auftanken muss man vorher, und dann in etwa 15 Minuten beim Verleih. Sagen wir, das Tanken wäre perfekt gelaufen, dann hätten wir grob fünf Minuten dafür gebraucht. Sind also 35 Minuten. Hätte sein können, dass die nicht ganz pünktlich Schluss machen - aber im Ernst: Das wär nie gut gegangen. Insofern weis ich mir da recht wenig Schuld zu, was passiert ist, ist passiert.
doch, du hast 100% schuld, da du fahrlässig die Zeit nicht beachtet hast... oder so ähnlich wird dir das jeder an den kopf werfen können...
die fahrlässigkeit beginnt hier nämlich schon vor dem ersten mal bemerken ;)
ich bin kein rechtsexperte in dem sinn, kannst also gerne einen fragen wenn du weiterhin unsicher bist in der hinsicht, aber bin mir eigentlich relativ sicher...

Die Frage, die sich mir stellt, ist eben nur die eine Sache, dass ich vielleicht doch irgendwie beweisen kann, dass es unredlich wäre, mir dafür diese Pauschale*2 abzuknöpfen. Draufzahlen - okay. Versteh ich, wir haben uns nicht an die Vereinbarung gehalten. Da steh ich dazu, keine Frage. Aber irgendwie für die komplette Nacht den doppelten Stundentarif zu zahlen... find ich krass. Sind immerhin 4*2*12~100 Euro. Dazu noch Tank und Normalpreis. Hm.
tjo, wie gesagt, wenn sie dir nicht freiwillig irgendwelche reservierungen für den versäumten Zeitraum vorlegen wollen würd ich an deiner stelle mich mal an nen experten wenden. Die Beweißlast liegt beim Vermieter normalerweise, welcher sie dir allerdings per Vertrag übertragen hat. Inwiefern das jetzt rechtskräftig ist kann ich dir leider so nicht sagen, müsstest mal suchen...
 
Zum ersten Punkt: Klar liegt die Schuld bei mir, die nehm ich ja auch voll auf mich. Ich meine bloß, dass ich mich darüber nicht sonderlich ärgere oder so, weil ich genau weiß, dass ich den Fehler begangen habe - und nicht irgendjemand anderes und schon gar nicht die Vermieter-Firma.

Danke erstmal, habe bis jetzt einige Argumente zumindest zusammen, die ich auch bringen werde... Bin morgen dann um zehn vor sieben Uhr vor deren Haustüre. Werd mal berichten, falls es interessiert.
 
Celorfin schrieb:
Jetzt steht dies im Vertrag: Wenn nicht bis zur ausgemachten Frist abgegeben wurde und keine nachträgliche Fristverlängerung mit dem Verleih stattfand (der Verleih also nichts davon weiß, wie man mit dem Auto verblieben ist

genau das ist der springende Punkt, du bist deiner Meldepflicht nicht nachgekommen

du hättest dir den ganzen Ärger sparen können in dem du 17:45 einfach mal das Handy in die Hand genommen hättest und bescheid gegeben hättest, das es später wird,
dann wär sicher ein lieber Mitarbeiter 18:30 noch da gewesen und hätte dir das Auto abgenommen und sicher auch ohne Aufschlag
also so Kulanz un so, so machen wir das hier in der Warenannahme auch,
wenn wir wissen oha der braucht bissl länger dann warten wir auch auf den , kein ding

so kam das für die Verleihfirma so rüber, das du unfreundlich bist und dich einfach nicht meldest, und es hätte ja wer weiß was mit dem Auto sein können
 
mehr oder minder vernünftigen grund nennen warum du nicht bei der vermietung anrufen konntest(handyakku leer oder sowas :hammer:) und auf kulanz hoffen...:D
 
Ziemlich abgefahren, die haben das Zeug entgegengenommen, dann irgendwie so nebenbei gesagt "Macht dann noch 15 Euro extra für die Nacht, ziehen wir Ihnen aber ebenso wie den Gesamtbetrag von der Kaution ab" und das wars. 15 Euro. Versteh auch nicht ganz, wie die auf diesen Betrag kommen, denn das ist a) nicht die Normalpauschale für 14 Stunden, b) schon gar nicht die doppelte Pauschale und c) auch nicht der Normalpreis für eine Nacht. War mir aber auch schnurz, bin wieder raus und hab mich pennen gelegt... Zu wenig Schlaf gehabt. ;)

An ein Handy hab ich übrigens auch gedacht, Fana, allerdings war das, genau wie sämtliche Unterlagen vom Vermieter, auf denen die Nummer notiert war, im Auto auf dem Parkplatz. Klar, hätte rausrennen können und so - aber haben uns gedacht, um dreiviertel macht das jetzt auch keinen Sinn mehr. Dachten nicht daran, dass das eventuell... hm... erhebliche Folgen haben könnte. Hatte es im Endeffekt ja auch nicht, aber wie auch immer.
 
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