Celorfin schrieb:
Jetzt steht dies im Vertrag: Wenn nicht bis zur ausgemachten Frist abgegeben wurde und keine nachträgliche Fristverlängerung mit dem Verleih stattfand (der Verleih also nichts davon weiß, wie man mit dem Auto verblieben ist), dann wird für jede Stunde Überzug bis Abgabe die doppelte Stundenpauschale verlangt - ES SEI DENN, man kann dem Laden schlüssig machen/beweisen, dass ihnen durch das Fehlen des Autos kein Schaden entstanden ist. (
Letzteres deute ich also so: Die verleihen auch Autos über Nacht und wenn da keins mehr da war...- Schaden erlitten.)
es hängt eigentlich alles damit zusammen, dass du nicht die doppelte Stundenleistung zahlen musst. Dass du überzogen hast ist fakt und ich denke wirklich nicht, dass dir irgendein vermieter der Welt abnimmt, dass du mehr als eine dreiviertel stunde an der Kassenschlange stehen musstest... denn gerade das wäre noch eine erklärung für ein wenig zu spät kommen. Rechnen wir mal die Zeit für den rückweg zum verleih dazu (weiß nicht wie lang, aber sagen wir einfach mal 5-10 mins?) hättest du dich etwa 17:30 spätestens an der schlange anstellen müssen um das Auto noch rechtzeitig zurück bringen zu können...
bissl viel, ich würd einfach mal sagen, dass du die Zeit ein wenig vergessen hast, kann das sein?

Ich glaube nicht, dass dir also irgendeine Kamera ein gutes alibi gibt, es sei denn sie zeigt dich 1h in der Warteschlange...
Gut, nu zum nächsten Punkt: Wie überzeugst du dem Vermieter, dass ihm kein Schaden entstanden ist?
Also erstmal finde ich das ganze nicht wirklich seriös, da die Beweißlastumkehr normal beim Vermieter sein müsste... das einfach aufn Kunden abzuwälzen ist nicht gerade schön...
Ich wüsste allerdings nicht, wie du das beweisen könntest, wenn du keinen Zugriff auf die Internen Geschäftsunterlagen hast. Haben sie etwa eine Reservierung des Wagens in der Zeit gehabt? Wenn nein biste ausm Schneider, aber diese Info müssten sie dir schon selbst geben...
Trage denen das mal vor, wenn sie dir trotzdem das doppelte abknüpfen wollen könntest du mal nen Anwalt zu der Rechtslage befragen. Könnte allerdings wirklich verdammt schwierig werden, wenn du sowas wirklich unterschrieben hast...