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Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Predat0r

Mitglied
Registriert
25 Juni 2007
Beiträge
265
Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

Bitte um Rat
 
Ich bin kein Experte, aber er kann von euch kein Geld einfordern, wenn er keine Rechnung hat. Also er muss den Schaden erstmal richten lassen und wenn das wirklich nur ein paar Kratzer an der Verkleidung sind 200-300 € da meiner Meinung nach überdimensioniert.
Vielleicht wartet ihr erstmal was er für ne Rechnung anschleppt und überlegt euch dann, ob ihr euch den Schaden vielleicht einfach teilt, oder ob der Betrag so hoch ist, dass ihrs auf ne Anzeige ankommen lassen wollt, mit der er vermutlich nicht durchkommt.

Frag vielleicht auch mal bei deinen Eltern nacht ob die eine Rechtsschutzversicherung haben, da gibts dann verbindlichere Infos
 
Naja ich finde es nur unfair das einfach gesagt wird das derjenige schuld ist der auf dem Bürgerstein gefallen ist. Auf dem Matsch können genausogut Kratzer entstehen.

Und es muss noch gesagt sein das ich einen Autoführerschein besitze und der andere der hingefallen ist gar keinen Führerschein hatte
 
Er müsste vor Gericht die Schuld desjenigen schlüssig beweisen, sonst gilt die Unschuldsvermutung. Aber bei 300 Euro Streitwert wird es zu keiner Verhandlung kommen. Der wird die Sache wohl eher von seinen Gangsta-Rapper-Freunden mit den bösen Tattoos regeln lassen. :autsch:
 
Ich finde es schade das gleich Rollerfahrer mit Kiddies/Gangster usw. gleichgestellt werden.
Ich kann dazu nur sagen das es in unserem Falle nicht so ist.
Und der Besitzer selber hat nichts gesehen. Die Zeugen aus unserem "Freundeskreis" können halt auch nur bestätigen das 2 Personen mit dem Roller hingefallen sind.

Und es wird halt nur vermutet das die Kratzer entstanden sind, als die Person mit dem Roller auf dem Bürgersteig hingefallen ist.
Aber ich kann auch viel vermuten und Behauptungen aufstellen, die aber nicht zwangsläufig der Wahrheit entsprechen
 
Der letzte Fahrer ist schuld, wenn er eventuelle Kratzer nicht gleich festgestellt und moniert hat.
 
Also ehrlich... wenn ihr euch von 'nem Kumpel den Roller leiht und ihn beschädigt zurückbringt, solte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass ihr den Schaden ersetzt
neinnein.gif

Natürlich müsst ihr nicht jeden Betrag zahlen, den euer Freund euch aufdrückt, aber wenn er das Teil in die Werkstatt bringt, solltet ihr schon die Rechnung übernehmen.

Wenn es unklar ist, bei wem der Schaden entstanden ist, dann müssen die beiden sich eben einigen und das Geld teilen. Oder derjenige mit der besseren Haftplicht stellt sich zur Verfügung, und ihr teilt euch die Beitragserhöhung.
 
Eine "Anzeige" kann er ohnehin nicht erstatten. Weswegen denn? Du wirst ja nicht absichtlich mit dem Ding hingefallen sein - und fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
Maximal kann er zivilrechtlich eine Schadensersatzklage erheben.

Eine andere Frage: Was genau ist denn hier mit Roller gemeint? Falls es ein Fahrzeug ist, für welches man einen Führerschein (Klasse M) benötigt und er das Ding jemandem ohne Führerschein zum Fahren überlassen hat, haben sowohl der Fahrer ohne Führerschein als auch der Rollerbesitzer selbst ein strafrechtliches Problem.
 
Eine andere Frage: Was genau ist denn hier mit Roller gemeint? Falls es ein Fahrzeug ist, für welches man einen Führerschein (Klasse M) benötigt und er das Ding jemandem ohne Führerschein zum Fahren überlassen hat, haben sowohl der Fahrer ohne Führerschein als auch der Rollerbesitzer selbst ein strafrechtliches Problem.

Du brauchst für jedes Gefährt wie einen Roller/Moped/Mofa imo einen Führerschein, sei es nun B, M oder auch A1(?).
Aber ich denke mal, dass es keine Lösung ist dem Kerl ohne Führerschein und dem Besitzer deswegen strafrechtliche Sachen anzuhängen, davon hat keiner was ;)

LG
r4n4
 
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