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Wehrdienst Zurückstellungsantrag?

JensW

Guest
Hallo.

Hat einer von Euch Erfahrungen mit dem Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst gemacht?

Was muss man dafür genau tun und wie läuft das ganze ab?

Bitte keine Verweise auf Google, habe dutzende Seiten gewälzt und nix wirklich brauchbares gefunden.

Wenn jemand eine wirklich aussagekräftige Seite hat, dann immer her damit :)

Und vor allem wie gesagt bitte persönliche Erfahrungen! Wie lief das ganze bei Euch?

Danke schonmal!

E: Falls wichtig; Berlin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verweigern oder wirklich zurückstellen (im Sinne von: Dieses Jahr nicht, aber nächstes Jahr)?
 
Bitte keine Verweise auf Google, habe dutzende Seiten gewälzt und nix wirklich brauchbares gefunden.
Ehrlich gesagt halte ich diese Aussage für eine Frechheit. Bei Eingabe von "zurückstellung wehrdienst" enthält der erste Treffer die Grundlagen und der dritte Treffer beschreibt das Verfahren, welches man braucht, nämlich einen Antrag. Ebenfalls auf der ersten Trefferseite ist das hier zu finden. Mehr über den Ablauf wird dir wohl kaum jemand sagen können :rolleyes:

Abgesehen davon kann dir hier keiner helfen, wenn du nicht den Grund für die Zurückstellung benennst. Ich fürchte, dass "später braucht man nur 6 Monate Wehrdienst" als Grund nicht ausreicht, es muss schon eine ordentliche Begründung vorliegen. Und was ggf. noch wichtig wäre, ist die Frage, ob du schon gemustert bist.
 
Hallo drago. Zunächst mal danke für deine Wortmeldung.

"Ehrlich gesagt halte ich diese Aussage für eine Frechheit" Nicht böse sein, so ist die heutige Jugend halt :)

Wie im ersten Posting gesagt geht es mir vor allem um Erfahrungsberichte und wie das bei verschiedenen Leuten tatsächlich ablief.
Der erste Treffer nennt die Möglichkeiten laut Paragraph 12 des Wehrpflichtgesetzes die dazu führen können, dass ein solcher Antrag angenommen wird.
Über die tatsächliche Formulierung o. Ä. wird dort keine Aussage gemacht.
Der dritte Treffer hingegen geht vor allem auf die Möglichkeiten bezüglich Unabdingbarkeit im Betrieb ein, "das hier" ebenfalls.

Praktisch wären Formulierungsbausteine und wie gesagt Erfahrungsberichte wie lange bestimmte Dinge tatsächlich zu einer Freistellung führen können.

Wahrscheinlich hast du auch mit deinem letzten Punkt Recht;
Bei mir geht es um familiäre Gründe, meine Oma leidet an den Nachwirkungen eines komplizierten Schulterbruches und braucht daher oft Hilfe- eine Pflegerin ist aber zu teuer, und meine Mutter hat das Burn-Out-Syndrom und kann daher auch nicht viel zur Pflege beitragen.
Mein Vater ist werktätig und hat daher keine Zeit. Bleib also vor allem ich.

E: Gemustert wurde ich auch bereits -T2
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, jetzt kommen wir der Sache näher. Persönliche Erfahrung habe ich keine, aber ein paar Hinweise kriege ich schon zusammen.

Vermutlich ist es am besten, du fragst beim KWEA nach, was du da schreiben musst. Es gibt mit Sicherheit irgendwelche Formulare, die du ausfüllen musst. Der eigentliche Antrag ist vermutlich ein formloses Schreiben, aber die wichtigen Dinge sind wohl in Vordrucke zu verpacken.

Da du schon gemustert bist, musst du vermutlich "nachweisen", dass die Situation erst nach deiner Musterung so entstanden ist, denn im Normalfall muss man sowas bei der Musterung angeben.

Da ist so eine Idee von so einem Antrag, aber vermutlich vom falschen KWEA.
 
Hallo,

ich hatte auch die Möglichkeit einen Zurückstellungsantrag zu stelllen.
Mein Studium ging schon los als ich meinen Einberufungbescheid bekommen habe. Ziemlich doof das ganze, aber einen Zurückstellungsantrag habe ich trotzdem nicht gestellt, da dann das Einberufungsalteralter so weit hoch gesetzt wird, ich nach dem Studium zur BW gemust hätte. Darauf hatte/hätte ja ich noch weniger Lust.

Am besten Fragst du einfach mal Telefonisch bei deinen Kreiswehrerstatzamt nach wlechen Antrag bzw. in welcher Form du ihn stellen musst. Die geben dir da gerne Auskunft.

Einen Zurückstellungantrag kannst du so weit ich weiß immer stellen - auch nachdem du deinen Einberugungsbescheid schon erhalten hast - genauso wie du den KdV-Antrag jederzeit stellen kannst.
 
Wenn du dich nicht auf Internetseiten verlassen willst, was ich durchaus verstehen kann, weil man nicht weiß wer das geschrieben hat, dann geh doch zu deinem Wehrdienstberater.

Das ist doch die erste Möglichkeit die einem als angehender Soldat einfällt :confused:

Ich sehe du kommst aus Berlin. Weißt du denn schon ob du in Berlin bleibst oder woandershin versetzt wirst? (die meisten kommen nach Lüneburg).
 
Eine weitere Moeglichkeit fuer Dich waere vielleicht ein Haertefallantrag. Das kann dir soweit helfen, dass du in eine Kaserne in Berlin gelegt wirst und jeden Tag daheim schlafen kannst (nen Kumpel von mir hat das so gemacht).
Weis ja nicht ob das fuer die in Frage kommt.

so long

SAZ 2 Soldat a.D.
 
Haertefallantrag?

Es ist doch Gang ung Gebe, dass man daheim schlafen kann, wenn man aus der Nähe kommt. Warum soll das ein Härtefall sein? Bei mir hieß das einfach, dass man "Heimschläfer" war, mehr nicht.

Aber trotzdem käme das für ihn nicht in Frage, denn er hat frühestens um 16:30 Schluss (Freitags früher). Berlin ist groß, wann er dann bei seiner Oma ist, weiß keiner (zu spät wahrscheinlich). Abgesehen davon, dass er erstmal 3 Monate Grundausbildung machen müsste. Da ist schonmal nix mit nach Hause kommen :ugly:

Ergo: Freistellen lassen mit der Begründung, dass du einen Pflegefall in der Familie hast.
 
hast du evtl irgendwelche körperlichen gebrechen/beschwerden?
man kann sich heutzutage auch sehr sehr leicht komplett ausmustern lassen...bei nem guten freund hat ne hüftfehlstellung und die tatsache,dass er angeblich grobmotoriker ist (aber bass und handball spielen und zeichen...) gereicht.
müsstest du dir nur atestieren lassen
 
hast du evtl irgendwelche körperlichen gebrechen/beschwerden?
man kann sich heutzutage auch sehr sehr leicht komplett ausmustern lassen...bei nem guten freund hat ne hüftfehlstellung und die tatsache,dass er angeblich grobmotoriker ist (aber bass und handball spielen und zeichen...) gereicht.
müsstest du dir nur atestieren lassen
er ist doch schon T2 gemustert worden. Er will sich ja nicht drücken, sondern nur zurückgestellt werden. Sonst hätte er ja direkt verweigern können


Haertefallantrag?

Es ist doch Gang ung Gebe, dass man daheim schlafen kann, wenn man aus der Nähe kommt. Warum soll das ein Härtefall sein? Bei mir hieß das einfach, dass man "Heimschläfer" war, mehr nicht.
Härtefallantrag damit er eben auch in eine Kaserne in der Nähe kommt ;)


@JensW am einfachsten wärs wohl gewesen, wenn dich direkt ans KWEA gewendest hättest. Die da arbeiten sind auch nur Menschen (war zumindest meine Erfahrung) und würden deinen Fall verstehen.
Zu dem Formalitäten kann ich nichts sagen, da mein Abenteuer Bundeswehr nach 2 Stunden Musterung auch schon wieder vorbei war.
 
Hmm familäre Gründe?

maßgeblich wäre dann wohl §12 IV:

Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn
die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher,
wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine
solche liegt in der Regel vor,
1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer
hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder
sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

Problem bei Buchstabe a: Du hast wenn ich mich richtig erinnere zwar eine rechtliche Verpflichtung für gradlinige Verwandte aufzukommen, ob das bis zur Großmutter reicht solange deine Eltern noch leben, sollest du prüfen. Sittlich ist unwahrscheinlich und wird nur sehr selten anerkannt.

b scheidet natürlich völlig aus weil sie ja keine Verwandte erstes Grades ist

Aber nicht deswegen verzagen, Satz 2 ist ja nur eine "dies liegt in der Regel vor" Vorschrift, die Satz 1 nicht aushebelt, so dass ein Härtefall noch nach Satz 1 positiv bescheidet werden kann. Muss halt nur aqlles gut begründet sein.

Allerdings solltest du noch nicht zu alt sein weil § 12 Abs VI sagt:
(6) In den Fällen des Absatzes 4, ausgenommen Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 3,
sowie des Absatzes 7, darf der Wehrpflichtige vom Grundwehrdienst höchstens so
lange zurückgestellt werden, dass er noch vor der für ihn nach § 5 Abs. 1 Satz 2
und 3 maßgebenden Altersgrenze einberufen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen
die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann er auch darüber hinaus
zurückgestellt werden.

Das allerwichtigste ist aber, da du schon gemustert bist das du die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des §20 wahrst:
Anträge auf Zurückstellung nach § 12 Abs. 2 und 4 sind frühestens nach Mitteilung
der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis
zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim
Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Zurückstellungsgrund tritt erst später
ein oder wird später bekannt. Sie sind zu begründen.
Sollte der Tatbestand schon während der Musterung vorgelegen haben und der Musterungsbescheid ist noch nicht Rechtskräftig (2 Wochenfrist abgelaufen usw.) könnte es wichtig sein schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Bei einem rechtskräftigen Bescheid könnte ein Anspruch auf Zurückstellung bei vorherigem vorliegen ausgeschlossen sein :<

Das KWEA verfügt allerdings über umfangreiche Dienstvorschriften die auch Nichteinberufung vorsehen wenn bestimmte andere, im Gesetz nciht geregelte, Sachverhalte vorliegen. Dazu ist es allerdings erforderlich das diese das wissen ;).

Ich wünsche dir viel Erfolg.
 
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