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Wer kennt sie nicht ???

GLC-Madd

Guest
Wer kennt sie nicht ??? - Die Lizenzvereinbarungen vor der Installation der meisten Spiele ... Tendenz steigend.


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Es ist doch klar, ich kaufe mir mindestens einmal die Woche ein Spiel für ca. 45 €, damit ich nachher mit der Lizenz NICHT einverstanden bin und die Installation abbreche. Fazit: Dann habe ich 45 € für etwas ausgegeben, welches sich evtl. schick in meinem Regal macht und einen materiellen Wert von paar Cent hat. Hmmm ... eigentlich ein doofes Geschäft. :D
Das wahre Gut dieses Produktes bleibt einem aber verwehrt, falls man mit der Lizenzvereinbarung tatsächlich nicht einverstanden sein sollte. Das Geld ist aber trotzdem weg. Was nun?


- Man kann das Produkt natürlich zurückbringen und sich das Geld erstatten lassen. Dies ist aber nicht die beste Lösung, da ein solcher Akt nicht die Lizenzinhaber trifft sondern das Geschäft, welches auf fremde Produkte angewiesen und für jene Lizenzen nicht verantworlich ist - auch wenn es ein Multi wie "Media Markt" sein sollte.
Nein! Viel besser ist doch die Lösung, das Produkt direkt dem Hersteller zurück zu schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

[bla bla bla] ...
Aus diesen Gründen bin ich mit Ihrer Lizenzvereinbarung, die nicht explizit auf der Produktverpackung gedruckt ist, nicht einverstanden. Daher bitte ich Sie umgehendst, mir mein Geld via Überweisung in Höhe von 44,99 € zzgl. 9,90 € für Porto und Verpackung an die angegebene Kontonummer zu überweisen!

mit freundlichen Grüßen Ihr W. Ichser

Porto ginge sicherlich billiger, aber wozu denn? Warum sollte man auf den Versicherungsschutz verzichten und damit das tolle Produkt gefährden? Nur das teuerste ist hier gerade mal gut genug. :D
Auch wenn das ganze tatsächlich weniger als 9,90 € kosten sollte, kann man diesen Betrag doch einfach mal pauschalisieren wie etwa für den dabei entstandenen Arbeitsaufwand, etc. :D

So etwas in der Art müsste man doch wirklich mal machen. Sei es einfach nur darum, um zu gucken, wie die darauf reagieren - einfach mal "contra"-fahren. Spaß würde sowas sicherlich machen. :D


- Eine andere Möglichkeit wäre gerichtlich vorzugehen. In diesem Fall bin ich als Laie überfragt. Du ahnst es schon Ber ... du bist am Drücker. :D

Ist eine solche Art, irgendwelche Verträge oder Lizenzen zu vereinbaren üblich und "juristisch wasserdicht"?
Es kann ja schließlich sein, dass diese Art, einer Lizenz zuzustimmen, nur ein "Fake" ist, mit welchem der Hersteller bezwecken will, dass es Kunden abschrecken soll gerichtlich vorzugehen, falls wirklich was sein sollte, da man ja den Lizenzbedingungen "zugestimmt" habe.

Falls dem nicht so ist, könnte man da in einigen speziellen Bereichen vorgehen? Damit meine ich nicht irgendwelche Copyrights, also die Frage nach der Vervielfältigung, des Vertriebs, etc. Diese werden ja eh von Urheberrechten geschützt, die in letzter Zeit sehr verschärft wurden. Ich meine damit eher Sachen wie z.B. "Haftung":

Auszug des Endbenutzer-Lizenzvertrags von Ubi Soft

[...]
5- Haftungsbeschränkung

Der Benutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Nutzung des Multimediaprodukts auf eigenes Risiko erfolgt.
Das Multimediaprodukt wird in dem Zustand "wie besehen" bereit gestellt. Der Benutzer trägt sämtliche Kosten für Reparatur und/oder Korrektur des Multimediaprodukts.


6- Haftung


In keinem Fall kann Ubi Soft für irgendeinen direkten oder indirekten, zufälligen, speziellen, Folge- oder sonstigen Schaden, auch nicht durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung sowie durch Besitz oder fehlerhaftes Funktionieren des Multimediaprodukts haftbar gemacht werden, dies gilt auch dann, wenn Ubi Soft auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. [...]

Das ist ein sehr interessantes Thema, welches, glaube ich, uns alle auf die eine oder andere Weise angeht. Ich hoffe auf baldige Antwort.


mfG Madd :read:
 
Eine ähnliche Frage stelle ich mir, seit Blizzard damals D2 zu Spyware machte. Das war noch während der zweiten Ladder in Classic, damals hörten viele Leute auf.

Der Ansatz ist ja ähnlich. Die entschiedende Frage ist natürlich, in welchem Umfang solche Nutzungsvereinbarungen zulässig sind. Einer der Angelpunkte dabei ist, dass beim Kauf die Nutzungsbedingungen nicht einsehbar sind. Daraus resultiert aber wohl eher das Rückgaberecht, als eine Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarungen. Früher, als die Dinger noch nicht so lang waren und es noch Win 3.1 auf Disketten gab, waren die Lizenzvereinbarungen z.B. auf der zu öffnenden Tüte komplett abgedruckt - Zustimmung erfolgte durch Öffnen der Verpackung. Da das heute ein unzumutbarer Aufwand sein dürfte, sehe ich ehrlich gesagt kaum Möglichkeiten, die Lizenzvereinbarungen auf dem Wege zu kippen.

Es bleiben natürlich weitere Wege, gegen solche Lizenzvereinbarungen vorzugehen. Wenn Du daran Interesse hast, dann werde ich mich mal in meiner freien Zeit durchs Medien- und Vertragsrecht wälzen zu dem Punkt und ein Gutachten daraus zaubern. Das dauert aber sicher bis Jahresende, da ich atm dringender mit anderen Dingen zu tun habe studientechnisch. Aber ein Aufhänger, sich da mal einzulesen, isses allemal.

Ich würde das dann als Download zur Verfügung stellen. Dann seht ihr auch mal, wie evil sowas bei uns mit Fußnoten unterlegt ist. Habt ihr alle mind. OfficeXP? Ansonsten müßte ich das runterkonvertieren.

Witzige Sache: Bei Nichtzustimmung hast Du das Recht auf Rückgabe der Software. Dieses Recht existiert auch bei Komplett-PCs. Diesen liegt meist eine OEM-Version von Windows bei, für die der Hersteller ein Appel und ein Ei zahlt bei MS. Wenn Du die Software aber zurückgibst und die Software nicht einzeln ausgepreist ist auf der Rechnung (und wie ihr sicher wißt, ist das eigentlich NIE der Fall :D), MUSS der Verkäufer den Gegenwert der Software herausgeben, der um ein Vielfaches höher ist, als der Wert der OEM-Version und somit in der Regel sogar mehr als die Gewinnspanne am PC wieder auffrist. Natürlich sträuben sich alle Verkäufer dagegen und verwehren dem Kunden diesen Anspruch. Gab schon mal Berichte in PC-Magazinen dazu, der Anspruch ist durchsetzbar - das kann allerdings dauern, denn der PC-Verkäufer wird einem das Leben so schwer wie möglich machen.

Wenn wer Bedarf hat, kann ich Quellen liefern. :)
 
Hiho erstmal!
Ich dachte schon, dass die erwartete Antwort garnicht käme; wie konnte ich so töricht sein und an DIR zweifeln Ber? :D

Es wäre echt klasse, wenn du dieses Gutachten "hervorzaubern" würdest. :D Diese ganze Lizenzgeschichte interessiert mich wirklich. Mache das aber natürlich nur, wenn dir das ganze termintechnisch überhaupt passt ... und eine Übung für dein Berufsleben wird es allemal. :D

Office XP :confused:
Auf meinem momentanen Rechner hab ich garnichts drauf (ich nutze alle Ressourcen fürs Zocken) :D . Ich öffne Word-Dateien mit dieser WinXP WordPad-MFC-Anwendung. Reicht es? ... wenn nicht dann hab ich noch Word 2000 von meinem alten Rechner, und kann mir, wenn es hart auf hart kommt, für dein Gutachten Office 2000 von meinem "Schwager" eben ausleihen. Es wäre auf jeden Fall die Mühe wert ... trotz des Aufwandes der In- und -Deinstallation (mein Rechner bleibt, wie gesagt, der Ressourcen wegen sauber, daher muss Office nachher weg :D).


mfG Madd
 
Open Office

versteht office 97/2000/XP-Formate...und das gute ist...es ist frei..brauchst also deinen schwager nicht zu belästigen :cool:

farewell
benny
 
Dieses "Open Office" scheint ja nett zu sein. Ich hätte dazu aber noch ne Frage:
Kann Open Office eigentlich nur die Formate lesen/wiedergeben (also ähnlich wie Acrobat Reader), oder ist es ein Office-Programm mit dem man wirklich arbeiten kann? Ich tendiere eher zur zweiten Möglichkeit, zumal ~65MB bisschen viel für ein "Leseprogramm" wären.
Ich möchte das gerne wissen, ehe ich mir das installiere ... ihr wisst schon, wegen der Ressourcen. :D



Ich habe mir letztens "Aquanox 2" für 5€ aus einer Grabbelkiste geholt. Ich bin echt beeindruckt, wie (verdammt) gut das Spiel auf deutsch synchronisiert ist. (Das Spiel hatte übrigens auch eine Lizenzvereinbarung (diesmal von JoWooD), die anders als die von Ubi Soft formuliert war, aber bestimmt einen sehr ähnlichen Inhalt hatte.)

Man hat (bzw. ich hab zumindest) das Gefühl, dass sich die Softwarefirmen bei der Synchronisierung die erst besten mit Deutschkenntnissen schnappen (etwa den Hausmeister, der auf dem Flur herumturnt), und jene dazu zwingen, auf das Band zu sprechen, sonst verlieren diese ihre Arbeit. Demnach klingt die typische dt. Synchronisierung auch so dynamisch, lustvoll und voller Leben. Man muss ja wirtschaftlich denken - professionelle Synchronsprecher kosten Geld.

Aquanox 2 ist das auf dt. bestsynchronisierte Spiel das ich kenne.

Die bei weitem schlechteste (dt.) Synchronisierung, die ich je gehört habe, war "Metal gear Solid" auf PSX - die PC-Version war sicherlich die gleiche.


mfG Madd
 
Aquanox hatte in der ersten Version auch herbe Kritik für das Menü und die Sprache einstecken dürfen.

Hier Maddin, ich muß natürlich eine konkrete Lizenzvereinbarung nehmen, denn gewisse Unterschiede gibts ja. Du darfst Dir also eine aussuchen, die ich dann mal auseinandernehmen werde. :D
 
@openoffice, ich hab, is eigenendlich ne recht gute alternative zu microsoft office, hast halt blos kein outlook

siehe pic was du damit alles machen kannst, kannst sogar die sachen die du da machst in pdf konvertieren

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@aquanox2, habs mir gekauft für 3€ als es auf der computerbildspiele drauf war, grafik ist ok, steuerung find ich blöd
 
GLC-Madd schrieb:
Dieses "Open Office" scheint ja nett zu sein. Ich hätte dazu aber noch ne Frage:
Kann Open Office eigentlich nur die Formate lesen/wiedergeben (also ähnlich wie Acrobat Reader), oder ist es ein Office-Programm mit dem man wirklich arbeiten kann? Ich tendiere eher zur zweiten Möglichkeit, zumal ~65MB bisschen viel für ein "Leseprogramm" wären.
Ich möchte das gerne wissen, ehe ich mir das installiere ... ihr wisst schon, wegen der Ressourcen. :D

mfG Madd

JA, es ist ein eigenständiges Office, womit du lesen, schreiben und "arbeiten" kannst. An sich genauso wie das Office, welches du dir von deinem Schwager ausleihen kannst. Und die umwandlung in PDF-Dateien ist wirklich 'ne feine Sache.

farewell
benny
 
So ... ich hatte ganz vergessen, eine Lizenzvereinbarung hier zu posten :cry:
Hier kommt jedenfalls eine von Ubi Soft:

Lizenzvereinbarung von Ubi Soft



ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MULTIMEDIAPRODUKT

Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie das Spiel ("Multimediaprodukt") installieren.
Dieser Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen, dem " Benutzer ", und Ubi Soft und/oder seinen Konzessionsgebern und/oder seinen Anspruchsberechtigten ("Ubi Soft"), der dem Benutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht des Multimediaprodukts einräumt.
Durch die Installation des Multimediaprodukts verpflichtet sich der Benutzer den Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrages zuzustimmen.

1- Die Lizenz

Ubi Soft räumt dem Benutzer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Multimediaprodukts ein, bleibt jedoch Eigentümer aller damit zusammenhängenden Rechte.
Die Rechte, die nicht ausdrücklich durch diese Lizenz übertragen werden, bleiben Eigentum von Ubi Soft.
Das Multimediaprodukt wird zum Alleingebrauch nicht an den Benutzer verkauft, sondern lizenziert.
Die Lizenz räumt keinerlei Recht oder Anspruch bezüglich des Multimediaprodukts ein und ist nicht als eine Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum bezüglich des Multimediaprodukts zu verstehen.

2- Eigentum am Multimediaprodukt

Der Benutzer erkennt an, dass die Gesamtheit der das Multimediaprodukt und seine Komponenten betreffenden Rechte (insbesondere was Titel, Informatik Codes, Themen, Figuren, Namen der Figuren, Handlung, Geschichten, Dialoge, Örtlichkeiten, Konzepte, Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Musik und Texte angeht, die Bestandteil des Multimediaprodukts sind) sowie die Rechte bezüglich der Marke, die Urheberrechte und Rechte am Copyright Eigentum von Ubi Soft sind und durch französisches Recht und andere internationale Gesetze, Verträge und Vereinbarungen bezüglich des geistigen Eigentums geschützt sind.

3- Nutzung des Multimediaprodukts

Der Benutzer ist berechtigt, das Multimediaprodukt gemäß den Anweisungen im Benutzerhandbuch oder auf der Verpackung des Multimediaprodukts zu nutzen.
Die Lizenz wird ausschließlich im Rahmen der persönlichen Verwendung eingeräumt.

Untersagt sind :
- Die Erstellung von Kopien des Multimediaprodukts
- Die kommerzielle Nutzung des Multimediaprodukts
- Eine Nutzung, die gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstößt
- Die Änderung des Multimediaprodukts oder die Herstellung eines abgeleiteten Produkts
- Die Übertragung des Multimediaprodukts über ein Telefonnetz oder jedes andere elektronische Medium, es sei denn während einer Multiplayer Partie in autorisierten Netzen
- Herstellung oder Vertrieb von nicht autorisierten Ebenen und/oder Szenarien
- Das Multimediaprodukt zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu disassemblieren.

Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Multimediaprodukt an einen Dritten zu verkaufen, eine Unterlizenz zu erteilen, es zu vermieten.
Der Benutzer ist nur berechtigt, das Multimediaprodukt zu übertragen, wenn der Empfänger die Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrags akzeptiert. In diesem Fall verpflichtet sich der Benutzer, sämtliche Bestandteile und Dokumentationen bezüglich des Multimediaprodukts zu übertragen. Er verpflichtet sich außerdem, jegliche Kopie des Multimediaprodukts auf seinem Computer zu löschen. In diesem Fall erlischt die Lizenz automatisch und unverzüglich.





4- Kündigung der Lizenz

Die Lizenz tritt ab der ersten Nutzung des Multimediaprodukts in Kraft.
Sie wird automatisch ohne Erklärung seitens Ubi Soft gekündigt, falls die Bestimmungen und Bedingungen des Lizenzvertrags vom Benutzer nicht eingehalten werden.


5- Haftungsbeschränkung

Der Benutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Nutzung des Multimediaprodukts auf eigenes Risiko erfolgt.
Das Multimediaprodukt wird in dem Zustand "wie besehen" bereit gestellt. Der Benutzer trägt sämtliche Kosten für Reparatur und/oder Korrektur des Multimediaprodukts.


Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung lehnt Ubi Soft jegliche Gewährleistung bezüglich des Handelswerts des Multimediaprodukts, der Zufriedenheit des Benutzers oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
Der Benutzer trägt sämtliche Risiken in Bezug auf entgangenen Gewinn, Datenverlust, Fehler, Verlust von gewerblichen Informationen oder sonstige, die durch den Besitz des Multimediaprodukts oder seiner Nutzung entstehen.
Da einige Rechtsordnungen die vorstehende Haftungsbeschränkung nicht gestatten, gilt diese möglicherweise nicht für den Benutzer.

6- Haftung


In keinem Fall kann Ubi Soft für irgendeinen direkten oder indirekten, zufälligen, speziellen, Folge- oder sonstigen Schaden, auch nicht durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung sowie durch Besitz oder fehlerhaftes Funktionieren des Multimediaprodukts haftbar gemacht werden, dies gilt auch dann, wenn Ubi Soft auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde.
Ubi Soft lehnt insbesondere jegliche Haftung bezüglich einer Nutzung des Multimediaprodukts ab, die den im Benutzerhandbuch und auf der Verpackung enthaltenen Nutzungsvorschriften zuwiderläuft.
Da manche Rechtsordnungen den Haftungsausschluss im Falle direkter oder Folgeschäden nicht gestatten, gilt vorstehender Haftungsausschluss möglicherweise nicht für den Benutzer.

Diese Nutzungslizenz bezüglich des Multimediaprodukts gewährt dem Benutzer spezifische Rechte, und dieser verfügt je nach geltendem Recht in seinem Land gegebenenfalls über andere Rechte.


mfG Madd


P.S.: Puh ... das war ein hartes Stück Arbeit, die Lizenz hier abzutippen. :D
 
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