swoptrok
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Yay... hätte nie gedacht, dass ich hier auch mal so ein Thema aufmachen würde.
Brauche etwas Hilfe bezüglich Mietrecht, bzw. mal eure Einschätzungen. Google hat mir zwar das meiste beantwortet, aber so ein paar Dinge sind noch "unklar".
Situation ist folgende:
Nach 27 Jahren ist meine Mutter im Dezember aus ihrer Wohnung ausgezogen und der Vermieter macht jetzt Theater, wegen allem möglichen Zeug.
Das delikate, es gibt keinen Mietvertrag, das wurde damals zwischen dem Vermieter und meinem (inzwischen verstorbenen Vater) per Handschlag ausgemacht.
Es gibt auch von damals kein Übergabeprotokoll, der Vermieter will es "so wie es war" haben...
Er will jetzt natürlich alle Reparaturen etc. auf uns abwälzen... ich sehe das aber so, da es keinen Mietvertrag gibt, sind wir nur zu dem verpflichtet, was im Gesetz steht.
1. Schönheitsreparaturen. Laut Mietrecht muss der Vermieter das machen (alles was mit einfachen Mitteln, wie Farbe, Gips etc zu erledigen ist). Streichen, Tapezieren, Löcher gipsen fällt also für uns aus.
2. Im Badezimmer ist an einer Exzenterstange ein Teil abgebrochen, die Duschwanne hat einen Sprung, was eben passiert in 27 Jahren. Da bin ich mir nicht ganz sicher, meine aber, dass das auch Vermietersache ist. Hier könnte maximal mit Kleinreparatur argumentiert werden, die aber zwischen 75€ bis 125€ kosten darf.
3. Schlüssel. Ein Briefkastenschlüssel ist abhanden gekommen, sowie 2 fürs Gartentor, ich denke das nachmachen müssen wir hier zahlen.
4. Es handelt sich um eine EG Wohnung, die Balkonwand wurde wohl von meinem Vater aufgesägt und mit einem Tor versehen um in den Garten zu gelangen. Alles dazu wurde aber auch mündlich vereinbart. Hier bin ich mir nicht sicher, wer da für die Kosten aufkommen muss, das in den Ursprungszustand zu versetzen.
5. Der Keller war ursprünglich wohl mal unterteilt mit diesen den meisten wohl bekannten Holzlatten. Hat mein Dad auch rausgemacht um einen großen Raum zu schaffen. Auch hier gibt es nichts schriftliches, nur damals mündliche Absprachen.
6. Wie sieht es mit Türen, etc. aus die einfach "durch" sind? (Innen, wo der Beschlag reingeschraubt wird etwas längs angerissen, wohl durch die "Zug/Druckbelastung").
Wer von euch hat Ahnung von sowas und kann das mal kommentieren?
Ich will hier nicht den Eindruck vermitteln wir seien voll die Assis, die Wohnung ist auch noch in sehr gutem Zustand, aber manchen Dingen sieht man die 27 Jahre einfach an... und ich sehe es nicht ein da etwas zu zahlen, das Vermietersache ist. Was eindeutig uns zuzuordnen ist, damit habe ich keine Schmerzen das zu zahlen.
Ach, eine Kaution gab es wohl, aber auch hier ist nichts schriftlich festgehalten. Die kann ich wohl eh abschreiben... oder ist das irgendwo gesetzlich festgelegt dass eine gezahlt werden muss?
Mein Plan wäre jetzt die unklaren Punkte von 4 und 5 auf die Kaution abzuwälzen, die er dann behalten soll. (Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass er diese nicht auf ein Sparbuch gepackt hat.)
Wie seht ihr das ganze?
Danke!
Brauche etwas Hilfe bezüglich Mietrecht, bzw. mal eure Einschätzungen. Google hat mir zwar das meiste beantwortet, aber so ein paar Dinge sind noch "unklar".
Situation ist folgende:
Nach 27 Jahren ist meine Mutter im Dezember aus ihrer Wohnung ausgezogen und der Vermieter macht jetzt Theater, wegen allem möglichen Zeug.
Das delikate, es gibt keinen Mietvertrag, das wurde damals zwischen dem Vermieter und meinem (inzwischen verstorbenen Vater) per Handschlag ausgemacht.
Es gibt auch von damals kein Übergabeprotokoll, der Vermieter will es "so wie es war" haben...
Er will jetzt natürlich alle Reparaturen etc. auf uns abwälzen... ich sehe das aber so, da es keinen Mietvertrag gibt, sind wir nur zu dem verpflichtet, was im Gesetz steht.
1. Schönheitsreparaturen. Laut Mietrecht muss der Vermieter das machen (alles was mit einfachen Mitteln, wie Farbe, Gips etc zu erledigen ist). Streichen, Tapezieren, Löcher gipsen fällt also für uns aus.
2. Im Badezimmer ist an einer Exzenterstange ein Teil abgebrochen, die Duschwanne hat einen Sprung, was eben passiert in 27 Jahren. Da bin ich mir nicht ganz sicher, meine aber, dass das auch Vermietersache ist. Hier könnte maximal mit Kleinreparatur argumentiert werden, die aber zwischen 75€ bis 125€ kosten darf.
3. Schlüssel. Ein Briefkastenschlüssel ist abhanden gekommen, sowie 2 fürs Gartentor, ich denke das nachmachen müssen wir hier zahlen.
4. Es handelt sich um eine EG Wohnung, die Balkonwand wurde wohl von meinem Vater aufgesägt und mit einem Tor versehen um in den Garten zu gelangen. Alles dazu wurde aber auch mündlich vereinbart. Hier bin ich mir nicht sicher, wer da für die Kosten aufkommen muss, das in den Ursprungszustand zu versetzen.
5. Der Keller war ursprünglich wohl mal unterteilt mit diesen den meisten wohl bekannten Holzlatten. Hat mein Dad auch rausgemacht um einen großen Raum zu schaffen. Auch hier gibt es nichts schriftliches, nur damals mündliche Absprachen.
6. Wie sieht es mit Türen, etc. aus die einfach "durch" sind? (Innen, wo der Beschlag reingeschraubt wird etwas längs angerissen, wohl durch die "Zug/Druckbelastung").
Wer von euch hat Ahnung von sowas und kann das mal kommentieren?
Ich will hier nicht den Eindruck vermitteln wir seien voll die Assis, die Wohnung ist auch noch in sehr gutem Zustand, aber manchen Dingen sieht man die 27 Jahre einfach an... und ich sehe es nicht ein da etwas zu zahlen, das Vermietersache ist. Was eindeutig uns zuzuordnen ist, damit habe ich keine Schmerzen das zu zahlen.
Ach, eine Kaution gab es wohl, aber auch hier ist nichts schriftlich festgehalten. Die kann ich wohl eh abschreiben... oder ist das irgendwo gesetzlich festgelegt dass eine gezahlt werden muss?
Mein Plan wäre jetzt die unklaren Punkte von 4 und 5 auf die Kaution abzuwälzen, die er dann behalten soll. (Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass er diese nicht auf ein Sparbuch gepackt hat.)
Wie seht ihr das ganze?
Danke!