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Frage zum hessichen Ladenöffnungsgesetz

leech

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Ich bin heute morgen aufgewacht und habe gemerkt dass mein Brot alle war. Darauf hin habe ich im Internet recherchiert, ob es sich lohnt, nach einem geöffneten Bäcker zu suchen. Das hessiche Ladenöffnungsgesetz besagt, dass selbst Bäckereien am Karfreitag nicht öffnen dürfen.

Ich fand aber Hinweise, dass manche doch offen haben, und habe mich auf die Suche gemacht. Ich habe einen offenen Bäcker und mehrere geöffnete Backshops gesehen. Erfolg!

Nun meine Frage: wieso können die trotzdem öffnen, wenn es eigentlich verboten ist? Ich freue mich zwar sehr auf mein frisches Brot, wundere mich aber auch über diese doch sehr *undeutsche* Unklarheit der gesetzlichen Lage. :ugly:
 
Das Gesetz gibt die Ausnahmeregelung doch selbst vor.

§ 3 Abs. 2: Verkaufsstellen müssen Verkaufsstellen müssen an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen sein.

§ 4 Abs. 1 Nr. 4: Abweichend von § 3 Abs. 2 dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Bäcker- oder Konditorwaren feilhalten, für die Dauer von sechs Stunden zur Abgabe frischer Back- und Konditorwaren geöffnet sein.

Es ist also alles in Ordnung. Der Bäcker hatte nicht etwa, was absolut ungeheuerlich gewesen wäre, trotz eines bestehenden Verbots geöffnet, sondern hatte, den Göttern sei Dank, eine Elaubnis.

/edit:
Bei genauerem Hinsehen fällt mir § 4 Abs. 3 auf: Verkaufsstellen nach Abs. 1 Nr. 4 bis 6 sollen am 1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, Karfreitag und Fronleichnam geschlossen bleiben.

Hierzu ist aber folgendes anzumerken: Das Wort "sollen" ist in deutschen Gesetzen wörtlich zu verstehen und vom "müssen" zu unterscheiden.
 
Hierzu ist aber folgendes anzumerken: Das Wort "sollen" ist in deutschen Gesetzen wörtlich zu verstehen und vom "müssen" zu unterscheiden.

Hmm... Interessant, ist tatsächlich der einzige Satz in diesem Gesetz wo statt "müssen" "sollen" benutzt wird. Ist das also so etwas wie ein Scheinverbot, damit sich keiner angegriffen fühlt? Komisch. Danke für diese sinnvolle Ergänzung. :)
 
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