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Anonyme Anrufer abweisen -> ist das rechtlich geregelt??

Orthegha

Well-known member
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27 Januar 2004
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0
Hallo Leute :hy:


kurz und bündig:

ab+an gibt es immer Leute, die sich "anonym" bei mir melden... es kann natürlich
sein, das es z.B. bei alten Anschlüssen nicht geht, die Nummer automat. zu
übertragen... in dem Fall weiß ich, dass da "unbekannt" steht... das wäre ok, dann
weiss ich, das der Anrufer womöglich seine Nummer nicht übertragen kann...

Wie ist es aber bei den Leuten, die >>absichtlich<< ihre Nummer unterdrücken ....

also rein rechtlich gesehen...??

Ich weiß dass es dazu ein Gesetz gibt, dass z.B. Call-Center oder andere öffentliche Behörden
untersagt, ihre Nummern zu unterdrücken...

Aber wenn ja, wo stand das??

Eine weitere Frage ist, die mich noch mehr interessieren würde, ob es ein Gesetz
gibt, das es einen tatsächlich berechtigt, anonyme Anrufer einfach abzuweisen?? :confused:


Also wenn son Arsch oder irgendne Behörde mich anruft und seine shize Nummer unterdrückt,
das ich dann einfach klingeln lassen darf (naja, das kann mir ja weiß Gott keiner verbieten :rolleyes: )
oder ich berechtigt bin aufs rote Knöpfchen zu drücken??


Also darf ich da draufdrücken, wenn da "anonym" steht?? Formal kann man natürlich
immer draufdrücken, ich bin ja nicht blöd.... aber ich frage mich, ob das gesetzlich geregelt ist??

Zu mir: ab+an ruft jemand an, und dann kommt nix... und einige andere rufen an und
unterdrücken ihre Nummer... sowas kann ich mal garnicht leiden :rolleyes:


Ich muss zugeben, dass die Frage sicherlich ein wenig blöd klingt, aber ich würde es
echt gerne mal wissen... zu anonyme Anrufer findet man genug per Gugel, aber irgendwie
sagen alle das gleiche... per Router kann man z.B. einstellen, dass diese Anrufer abgewiesen
werden, etc..... einige Handys bieten einem das auch an, etc...

Aber das ist nicht das, was ich wissen will... ein Gesetz bezüglich der Abweisung oder
dergleichen habe ich also leider nicht finden können...

Mich nervt es einfach, wenn man ab+an Anrufe bekommt, wo man dann nicht weiß,
wer das ist...



Ich glaube, ich kaufe mir demnächst ne neue Simkarte und dann wäre der Fall erledigt

(für eine Weile)

Vielleicht weiß von Euch jemand was dazu... ;)


 
ehhm...

Eine weitere Frage ist, die mich noch mehr interessieren würde, ob es ein Gesetz
gibt, das es einen tatsächlich berechtigt, anonyme Anrufer einfach abzuweisen??

warum solltest du das nicht dürfen? es ist ja dein handy und du entscheidest mit wem du sprechen willst. eine große mobilfunkfirma ist jetzt mittlerweile soweit, dass sie ihren kunden eben dies abnimmt und von vornherein anonyme anrufer garnicht mehr durchstellt (auf wunsch des kunden)
 
ehhm...



warum solltest du das nicht dürfen? es ist ja dein handy und du entscheidest mit wem du sprechen willst. eine große mobilfunkfirma ist jetzt mittlerweile soweit, dass sie ihren kunden eben dies abnimmt und von vornherein anonyme anrufer garnicht mehr durchstellt (auf wunsch des kunden)


Nennt sich ARC, Anonymous Call Rejection, und kann auch als
Vermittlungstechnisches Merkmal "gebucht" werden.
Wird aber von den Telekomfirmen nicht aktiv vermarktet.
( Ist ja ein nicht vermittelter Anruf ).

@ Topic

Generell kannst du telefonieren mit wem du willst.

Das unentgeldliche Abweisen ist im TKG § 102 Abs. 1 Satz 2
geregelt:

§ 102 Rufnummernanzeige und -unterdrückung

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen
Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für
jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene
müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch
den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
warum solltest du das nicht dürfen? es ist ja dein handy und du entscheidest mit wem du
sprechen willst. eine große mobilfunkfirma ist jetzt mittlerweile soweit, dass sie ihren kunden
eben dies abnimmt und von vornherein anonyme anrufer garnicht mehr durchstellt
(auf wunsch des kunden)


Hallo TheEndless und TheCrew :hy:

erstmal schönen Dank für Eure Antworten...


prinzipiell natürlich... es kann mir ja keiner vorschreiben, mit wem ich telef. soll und
wem nicht... trotzdem... ich meine halt...

Um welche Mobilfunkfirma handelt es sich denn?? :confused:

Nennt sich ARC, Anonymous Call Rejection, und kann auch als
Vermittlungstechnisches Merkmal "gebucht" werden.
Wird aber von den Telekomfirmen nicht aktiv vermarktet.
( Ist ja ein nicht vermittelter Anruf ).

ahaaaaa..... alles klar... :read:

Das unentgeldliche Abweisen ist im TKG § 102 Abs. 1 Satz 2
geregelt:

Zitat:§ 102 Rufnummernanzeige und -unterdrückung

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen
Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für
jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene
müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch
den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

Woher hast Du das?? Hast Du einen Link dafür??

Im Text steht, dass man durchaus unterdrücken darf... und es ist tatsächlich dort
auch festgelegt, das man unterdrückte Nummern abweisen darf.... aha....
das was ich wissen wollte...

1.) Problem nur: wenn beides steht, könnte man dass dann nicht anbringen... :D
oder man lässt den ersten Teil weg und nimmt den letzten Part, wo drin steht, das
man gesetzlich abweisen darf ... :D

Ist nur grad ein Gedankenspiel... ;) Also bedingt ernstnehmen...

2.) Jetzt fehlt noch der Part, wo steht, das gewisse ............... erstmal garnicht unterdrücken dürfen... !


3.) ähnlich wie 2.) denn der Text klingt ja ziemlich ... wie soll ich sagen... allgemeingültig!?!

Denn: gilt dieser Gesetzestext für ALLE Anrufer gleich??

Wenn man jetzt einen Schritt weiter geht (gedanklich) und überlegt, welche Anrufer-Gruppen
gibt es denn überhaupt?? So stelle ich diese 3 dann fest:

1) die privaten - ok....
2) die kommerziellen/gewerblichen/Call-Center, etc...
3) die Behörden...

Jetzt also Grundsatzfrage... gilt der Gesetzestext für alle gleich??

mWn doch eigentlich nicht oder?? Oder doch?? Gruppe 2) darf das doch eig. nicht mehr...
(mir fehlt noch der Gesetzestext dazu von Euch, wenn Ihr sowas parat habt...)

Und wie stehts mit dem Rest? Die privaten hättenma auch nu geklärt, fehlen nur noch
die anderen beiden... :read:
 
Hier der Link zum Gesetz:

http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html

Atm ist es so, dass die Mobilfunkanbieter sich darauf berufen, dass es mit der Ablehnentaste (Red Button ) eine kostenfreie
Möglichkeit gibt, den Anruf abzulehnen.

Die einzige Mobilfunkfrima bei der man ein ARC beauftragen kann ist atm O2 ( und afaik Alice, da die auch über das O2 Netz gehen ).

Theoretisch gilt der Text erstmal für alle privat und geschäftlich, die Ausnahme steht auch im § 102 Abs 2 TKG.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird.

Ferner um diversen "Verschleierungstaktiken" vorzubeugen:

§ 66j Rufnummernübermittlung
(1) Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
 
danke, das hilft einem schon weiter :kiss:

Jetzt fehlen aber doch noch die Behörden!?! :D

 
:hy: orthi

bei behörden gilt meines in dem bereich beschränkten wissens nach nur das, was auf dem papier steht.
wenn also irgendwas von dir angekommen is oder so, können die dich anrufen, aber sie müssen dir einen brief schicken, es sei denn, telefonisch wurde ein termin vereinbart, das wird protokolliert.
da ämter also schreiben, musst du nicht mit denen telefonieren, wäre mein schluss.
 
Komische Frage, sehr komische Frage...
Aus welchem Grund sollte dir irgendwer vorschreiben dürfen mit wem du telefoniert und mit wem nicht? Oo
 
Gesetzliche Regelung? Das wäre ja noch schöner wenn ich ans Telefon gehen MUSS. Wenn ich keinen Bock hab zu telefonieren dann weise ich den Anruf ab. Fertig. Und wenn die Bundeskanzlerin höchstpersönlich anruft.
 
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