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Blizzard kündigt "Battle.net Guthaben" an

Verschwörungstheorien ftw :rolleyes:
 
Sollte jedoch bei D3 ein ernsthafter Versuch stattfinden ein von Blizzard untersagtes System z.B. ein Bot oder ein Maphack/Packetfilter zum Einsatz kommen, hat das direkte Auswirkungen auf den RM-markt, bzw. auf die Finanzstruktur die diesem zugrunde liegt.:ugly:
Man kann hier dann in Folge dessen juristisch (quasi) von ernsthaftem Betrug oder von Sachbeschädigung an einem Gegenstad (Diablo 3) des Eigentümers (Blizzard) ausgehen.
Damit würde die Benutzung eines Bots oder Maphacks usw. usf. ein Straftatbestand darstellen und müsste auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden. (Ab hier weiß ich juristisch nicht weiter aber: bei Betrug müsste doch die Statsanwaltschaft verpflichtet sein zu ermitteln und Anzeige zu stellen?! ham wir hier nicht n paar Juristen die das wissen? biete einen keks für die Auskunft an:keks:)

Betrug und Sachbeschädigung liegen nicht vor. Für einen Betrug brauchst Du eine Täuschung, Sachbeschädigung geht nur bei "echten" Sachen, also nicht bei virtuellen Gegenständen. In Betracht kommt ein Computerbetrug nach § 263a StGB. Allerdings müsste Dir ein Schaden entstehen. Würden per Bots und Dupes der Markt überflutet und die Itempreise sinken, entsteht dadurch kein Schaden. Ein entgangener Gewinn wegen geringeren Verkaufspreises beim Verkauf eigener Gegenstände ist kein Vermögensschaden, weil Dein bestehendes Vermögen nicht vermindert wird. So gesehen auch kein Computerbetrug.

Wenn allerdings die Daten des Spiels durch Hacks verändert würden, läge wohl eine Datenveränderung nach § 303a StGB vor. Das trifft aber auf alle Hacks zu, unabhängig davon ob es um echtes Geld geht oder nicht.
 
Sollte jedoch bei D3 ein ernsthafter Versuch stattfinden ein von Blizzard untersagtes System z.B. ein Bot oder ein Maphack/Packetfilter zum Einsatz kommen, hat das direkte Auswirkungen auf den RM-markt, bzw. auf die Finanzstruktur die diesem zugrunde liegt.:ugly:
Man kann hier dann in Folge dessen juristisch (quasi) von ernsthaftem Betrug oder von Sachbeschädigung an einem Gegenstad (Diablo 3) des Eigentümers (Blizzard) ausgehen.
Damit würde die Benutzung eines Bots oder Maphacks usw. usf. ein Straftatbestand darstellen und müsste auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden. (Ab hier weiß ich juristisch nicht weiter aber: bei Betrug müsste doch die Statsanwaltschaft verpflichtet sein zu ermitteln und Anzeige zu stellen?! ham wir hier nicht n paar Juristen die das wissen? biete einen keks für die Auskunft an:keks:}
Da braucht sich kein Jurist den Kopf zerbrechen, oder überhaupt Geld für Bürokraten ausgegeben zu werden. Bot/Cheat detected? -> Bann, und zwar mit dem ganz großen Hammer of Justice.
 
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