Sorcphilosoph
Ist öfter hier
- Registriert
- 17 Dezember 2006
- Beiträge
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Wie manche vielleicht mitbekommen haben, fällt Blizzard bereits seit Jahren durch zweifelhafte AGBs (mancherorts auch EULA genannt) auf, im Zusammenhang mit der Einführung des Bnet2.0 musste ich hier leider bereits des öfteren darauf hinweisen.
Nochmal deutlich schlimmer hingegen sind die AGBs bei WoW geartet, Zustimmungsaufforderung nach Installation der Software ist nur eins von mehreren Highlights, die Blizzard bei WoW bereits präsentierte.
Nun mögen Bots dort genausowenig wie hier erwünscht sein, das Verfahren von Blizzard gegen Bossland hingegen könnte ein für die gesamte Spielebranche letztlich weitreichendes Ergebnis zutage fördern - irgendwann einmal.
Ein mit spitzer Feder geschriebener integrierter Blog derer Vertreter gibt einen ganz netten Überblick. Auch die Klageschrift kann man als Laie durchaus verstehen, informativ ist sie allemal und für Studis mit Schwerpunktmodul AGB-Recht eine durchaus interessante Lektüre: Halten die AGB von Blizzard/World of Warcraft deutschen Gesetzen stand? Klage eingereicht! | Dr. Behrmann & Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht
Kann man ja evtl. auch mal an die Newsstaffis von inWoW übermitteln, dort scheint diese Nachricht bisher nicht angekommen zu sein.
Nochmal deutlich schlimmer hingegen sind die AGBs bei WoW geartet, Zustimmungsaufforderung nach Installation der Software ist nur eins von mehreren Highlights, die Blizzard bei WoW bereits präsentierte.
Nun mögen Bots dort genausowenig wie hier erwünscht sein, das Verfahren von Blizzard gegen Bossland hingegen könnte ein für die gesamte Spielebranche letztlich weitreichendes Ergebnis zutage fördern - irgendwann einmal.
Ein mit spitzer Feder geschriebener integrierter Blog derer Vertreter gibt einen ganz netten Überblick. Auch die Klageschrift kann man als Laie durchaus verstehen, informativ ist sie allemal und für Studis mit Schwerpunktmodul AGB-Recht eine durchaus interessante Lektüre: Halten die AGB von Blizzard/World of Warcraft deutschen Gesetzen stand? Klage eingereicht! | Dr. Behrmann & Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht
Kann man ja evtl. auch mal an die Newsstaffis von inWoW übermitteln, dort scheint diese Nachricht bisher nicht angekommen zu sein.