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HowTo - Spielen ohne CDs (Windowsvariante)
Vorwort:
Aufgrund des neuen Urheberrechtsgesetzes vom 13.09.´03 ist es nach Ansicht und Auslegung weiterhin erlaubt Sicherheitskopien & Images von Software (hier: Spielen) anzulegen, solange dazu keine Mittel verwendet werden, welche einen vorhandenen wirksamen Kopierschutz (§95a-d) umgehen. (Weiteres: u.a. hier)
Es ist Betreibern von (in Deutschland ansässigen) Websites nicht erlaubt zu entsprechenden (in Deutschland verbotenen) Programmen, wie BlindWrite, CloneCD und andere, zu verlinken und diese auf Ihrer Homepage bereitzustellen.
Fakt ist:
- Es darf nur eine Sicherheitskopie erstellt werden, wenn dabei keine wirksamen Kopierschutzmechanismen umgangen werden.
- Programme (und entspr. Sites dazu) mit Umgehungsmechaniken dürfen nicht verlinkt/zum Download angeboten werden, sowie es rechtlich ebenso als sehr kritisch betrachtet wird, wenn detaillierte Anleitungen zu deren Benutzung/Handhabung gegeben werden.
- Programme (wie Nero z.B.) zeigen den Kopierschutz an, andere (z.B. ISO-Buster) nicht.
Da kann man sich dann streiten ob der Kopierschutz "wirksam" ist, wenn man ein Programm nutzt, das ihn gar nicht anzeigt oder ob es ihn zwar rein informativ anzeigt, aber nicht umgeht, sondern 1:1 übernimmt.
Wir sind User, keine Anwälte oder die Legislative dieses Landes, darum:
Da nicht eindeutig definiert ist welche Programme, zum erstellen einer Sicherheitskopie bzw. eines Images, erlaubt/nicht erlaubt sind, entscheiden wir nach unserem besten Wissen und Gewissen und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von jeglicher Unterstellung/Anschuldigung der Weiterverbreitung von Programmen/Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen.
Sollte die folgende Anleitung und weitere dem geltenden deutschen Recht entgegenwirken, dann bitten wir um Benachrichtigung mit Hinweis (Link, Text) auf entspr. rechtlich gesicherte Quellen und Informationen.
Vielen Dank !
Was ist erlaubt ?
aus Quelle: www.Internetfallen.de
Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz !
Software:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt. Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD.
Nach dem neuen § § 95a bis 95d UrhG ist es jetzt verboten "Kopierschutz zu umgehen".
Das hat natürlich Folgen, da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung. ( § 69a Abs.5 UrhG).
Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden.
Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist. Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.
Sonderfall Kopierprogramme:
Mit Inkrafttreten des neuen Urhebergesetzes ist der Vertrieb von Programmen zum Umgehen von Kopierschutz verboten.(§ 95a Abs.3 UrhG). Diese Bestimmung umfasst auch die Einfuhr solcher Proramme. Aus diesem Grunde hüten Sie Ihre alte Software gut ! Der Besitz der alten Software ist erlaubt, nicht jedoch deren Benutzung.( irre aber wahr, halt typisch deutsch). Der Besitz “alter” Software ist natürlich nur weiterhin erlaubt da das Gesetz nicht rückwirkend gilt. Auch der Download aus dem Ausland dürfte erlaubt sein, nicht jedoch deren Benutzung. Der Download stellt eigentlich kein Import einer Ware dar. Die Rechtslage hierzu muß aber wohl noch ausgetestet werden. Die Hersteller werden zukünftig nur noch Brennprogramme anbieten welche keinen Kopierschutz umgehen können.
Sonderfall Anleitungen/SerialZ:
Es ist jetzt auch verboten, Anleitungen zum umgehen von Kopierschutzeinrichtungen zu veröffentlichen ! Diese Regelung ist analog zum Vertrieb von Umgehungstechnologie ( Kopierprogramme ). ( § 95a Abs.3 UrhG)
In eigener Sache:
Hiermit distanziert sich inDiablo2.de ausdrücklich von jeglichen illegalen Inhalten.
Uns ist bewusst, dass wir durch eine solche Erklärung nicht frei von Verantwortung sind. Trotzdem bitten wir, bei auffinden von illegalen Informationen mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden dann die Informationen von ihren Mängeln befreien. Wir bitten zu beachten, dass eine vollständige Kontrolle unmöglich ist.
Common Links:
Heise.de
Vorwort:
Aufgrund des neuen Urheberrechtsgesetzes vom 13.09.´03 ist es nach Ansicht und Auslegung weiterhin erlaubt Sicherheitskopien & Images von Software (hier: Spielen) anzulegen, solange dazu keine Mittel verwendet werden, welche einen vorhandenen wirksamen Kopierschutz (§95a-d) umgehen. (Weiteres: u.a. hier)
Es ist Betreibern von (in Deutschland ansässigen) Websites nicht erlaubt zu entsprechenden (in Deutschland verbotenen) Programmen, wie BlindWrite, CloneCD und andere, zu verlinken und diese auf Ihrer Homepage bereitzustellen.
Fakt ist:
- Es darf nur eine Sicherheitskopie erstellt werden, wenn dabei keine wirksamen Kopierschutzmechanismen umgangen werden.
- Programme (und entspr. Sites dazu) mit Umgehungsmechaniken dürfen nicht verlinkt/zum Download angeboten werden, sowie es rechtlich ebenso als sehr kritisch betrachtet wird, wenn detaillierte Anleitungen zu deren Benutzung/Handhabung gegeben werden.
- Programme (wie Nero z.B.) zeigen den Kopierschutz an, andere (z.B. ISO-Buster) nicht.
Da kann man sich dann streiten ob der Kopierschutz "wirksam" ist, wenn man ein Programm nutzt, das ihn gar nicht anzeigt oder ob es ihn zwar rein informativ anzeigt, aber nicht umgeht, sondern 1:1 übernimmt.
Wir sind User, keine Anwälte oder die Legislative dieses Landes, darum:
Da nicht eindeutig definiert ist welche Programme, zum erstellen einer Sicherheitskopie bzw. eines Images, erlaubt/nicht erlaubt sind, entscheiden wir nach unserem besten Wissen und Gewissen und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von jeglicher Unterstellung/Anschuldigung der Weiterverbreitung von Programmen/Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen.
Sollte die folgende Anleitung und weitere dem geltenden deutschen Recht entgegenwirken, dann bitten wir um Benachrichtigung mit Hinweis (Link, Text) auf entspr. rechtlich gesicherte Quellen und Informationen.
Vielen Dank !
Was ist erlaubt ?
aus Quelle: www.Internetfallen.de
Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz !
Software:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt. Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD.
Nach dem neuen § § 95a bis 95d UrhG ist es jetzt verboten "Kopierschutz zu umgehen".
Das hat natürlich Folgen, da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung. ( § 69a Abs.5 UrhG).
Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden.
Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist. Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.
Sonderfall Kopierprogramme:
Mit Inkrafttreten des neuen Urhebergesetzes ist der Vertrieb von Programmen zum Umgehen von Kopierschutz verboten.(§ 95a Abs.3 UrhG). Diese Bestimmung umfasst auch die Einfuhr solcher Proramme. Aus diesem Grunde hüten Sie Ihre alte Software gut ! Der Besitz der alten Software ist erlaubt, nicht jedoch deren Benutzung.( irre aber wahr, halt typisch deutsch). Der Besitz “alter” Software ist natürlich nur weiterhin erlaubt da das Gesetz nicht rückwirkend gilt. Auch der Download aus dem Ausland dürfte erlaubt sein, nicht jedoch deren Benutzung. Der Download stellt eigentlich kein Import einer Ware dar. Die Rechtslage hierzu muß aber wohl noch ausgetestet werden. Die Hersteller werden zukünftig nur noch Brennprogramme anbieten welche keinen Kopierschutz umgehen können.
Sonderfall Anleitungen/SerialZ:
Es ist jetzt auch verboten, Anleitungen zum umgehen von Kopierschutzeinrichtungen zu veröffentlichen ! Diese Regelung ist analog zum Vertrieb von Umgehungstechnologie ( Kopierprogramme ). ( § 95a Abs.3 UrhG)
In eigener Sache:
Hiermit distanziert sich inDiablo2.de ausdrücklich von jeglichen illegalen Inhalten.
Uns ist bewusst, dass wir durch eine solche Erklärung nicht frei von Verantwortung sind. Trotzdem bitten wir, bei auffinden von illegalen Informationen mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden dann die Informationen von ihren Mängeln befreien. Wir bitten zu beachten, dass eine vollständige Kontrolle unmöglich ist.
Common Links:
Heise.de