also einige sollten sich mal überlegen watt die hier sagen, echt oO
prinzipiell würde ich das doppelt unterstreichen, was horst da verlinkt hat...
Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert,
so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt.
Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben
werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.
auch was TheCrew sagt, stimmt schon!
da du ja mom. nich sagen willst, worum es geht (musst du ja nicht), ist das von fall zu fall
natürlich schon unterschiedlich... (härtegrad)
aber in jedem fall ist eins schon klar... wer die aussage grundsätzlich vorsätzlich verweigert,
kann u.U. strafrechtlich verfolgt werden... siehe qoute, bzw. Horst sein Link...
im anderen fall weiß ich es grad nicht... also wenn man erst die aussage vorsätzlich verweigert,
gemäß, nöö, kein bock dazu, dann per gerichtsbeschluß dazu gezwungen wird und dann
sich plötzlich an nix mehr erinnern kann und somit vor gericht keine vernünftige aussage
macht...
klar, wenn man sich nicht erinnern kann, pech gehabt... bei abnormem auftreten würde ich
trotzdem mal sagen, dass ein falschverhalten nicht ohne folgen bleiben wird...
beispiel verkehrsunfall... ist man unfallzeuge, man sagt da nich aus, ist es sicherlich
glaubwürdig
also in gewissem sinne wenn man den unfallhergang nicht richtig mit
bekommen hat oder sich nicht mehr erinnern kann... k
dann ist das schlecht fürs verfahren, da u.U. der unfallverursacher viell. im
fall der fälle sogar frei kommt...
im anderen fall (nehmen wir mal das schlimmste beispiel): ist man zeuge eines mordfalls und
verweigert dann die aussage oder sagt man falsch, unzureichend, etc. aus... wird das
sicherlich konsequenzen haben...
bei erinnerungsverlust?????? ich wäre da ma sehr vorsichtig... schnell gerät man da
in einen strudel, in dem man nicht rein wollte...
das gilt auch für aussagen, die man macht und sich später widerspricht...!! das kann ganz
übel ausgehen!!
also je nachdem, worum es bei deinem fall geht, Deepac, solltest du dir überlegen, wie der
fall zu bewerten ist...
und:
ob du dir es erlauben kannst in irgendeiner form die aussage zu verweigern,
bzw. nicht kund zu tun...
eine rechtsberatung ist in diesem fall auf alle fälle ratsam... !
des weiteren wäre eine rechstberatung in jedem fall ratsam, wenn man z.b. angst hat eine
aussage zu machen und dann von dem jenigen, gegen den man aussagt privat verfolgt
wird... der jenige einem prügel oder sowas androht (hats ja schon öfters gegeben)
als zeuge muss man nicht zwangsläufig vor gericht aussagen, es reicht u.u. auch
eine aussage in schriftl. form...
schöne grüße
orth.