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Eine kleine Geschichte zum Umgang von Blizzard mit seinen Kunden und mit den Daten seiner Kunden.
Zum Release von Diablo III habe ich wie jeder Käufer einen Battlenet-Account angelegt.
In meinem Fall einen anonymen Account, da ich einer Firma, die schon zwei mal den Big Brother Award eingeheimst hat,
nicht mehr Daten als unbedingt notwendig preisgeben möchte.
Beruflich bedingt bin ich stolzer Besitzer von zwei PCs, einem Heim-PC und einem transportablen unterwegs-PC.
Zunächst habe ich das Spiel auf dem Heim-PC installiert und angespielt.
Als ich das Spiel auf meinem zweiten PC installieren wollte, mußte ich erstaunt feststellen, es läßt sich zwar installieren,
aber spielen geht nicht. Es kommt eine Fehlermeldung: <Es wurde eine Veränderung des Zugriffsschemas festgestellt>
Ins deutsche übersetzt: Wir haben deinen Account mit einer eindeutigen HW-Id verknüpft und wir wünschen,
daß das Spiel nur auf einer einzigen, einmalig bei der Erstinstallation festgelegten HW-Plattform gespielt wird.
Ich habe mich daraufhin mit Blizzard in Verbindung gesetzt und als Anwort sinngemäß folgendes erhalten:
Wir haben festgestellt, daß du dein Spiel mit einem anonymen Account verknüpft hast, so geht das natürlich nicht.
Wir wünschen jetzt eine Farb <nota bene> Fotokopie deines Personalausweises und werden dann einmalig deinen Account
freischalten für eine Migration auf eine neue HW-Plattform.
Klartext: Jedesmal wenn ich von einem meiner beiden PCs auf den anderen wechsle, wieder das gleiche sch.. Spiel
und natürlich nur unter Preisgabe meiner tatsächlichen Identität.
Der Hintergrund des ganzen ist klar: Blizzard kann einen Weiterverkauf des Spiels zwar nicht verbieten
(dazu gibt es bereits unmissverständliche Urteile zu Gebraucht-Software), aber durch die (erlaubte) Verknüpfung mit einem Account
und den darin gespeicherten Daten (HW-Id) wirksam unterbinden.
Des weiteren sind personalisierte Daten auf dem Markt natürlich ein vielfaches von anonymen Daten wert.
Recherchen bei der Verbraucherzentrale haben ergeben, daß ich das im Augenblick wohl zähneknirschend so hinnehmen muß.
Stellt sich natürlich die Frage, wie lange sich unsere Justiz noch verarschen lässt.
Das Thema Diablo III war damit für mich beendet,
auch die Frage ob ich jemals wieder ein Spiel dieser Firma kaufen würde war beantwortet.
Blizzard, ihr habt vielleicht auf diese miese Tour ein paar Euro aus mir rausleiern können,
aber werdet nie wieder auch nur einen müden Cent an mir verdienen.
Zum Release von Diablo III habe ich wie jeder Käufer einen Battlenet-Account angelegt.
In meinem Fall einen anonymen Account, da ich einer Firma, die schon zwei mal den Big Brother Award eingeheimst hat,
nicht mehr Daten als unbedingt notwendig preisgeben möchte.
Beruflich bedingt bin ich stolzer Besitzer von zwei PCs, einem Heim-PC und einem transportablen unterwegs-PC.
Zunächst habe ich das Spiel auf dem Heim-PC installiert und angespielt.
Als ich das Spiel auf meinem zweiten PC installieren wollte, mußte ich erstaunt feststellen, es läßt sich zwar installieren,
aber spielen geht nicht. Es kommt eine Fehlermeldung: <Es wurde eine Veränderung des Zugriffsschemas festgestellt>
Ins deutsche übersetzt: Wir haben deinen Account mit einer eindeutigen HW-Id verknüpft und wir wünschen,
daß das Spiel nur auf einer einzigen, einmalig bei der Erstinstallation festgelegten HW-Plattform gespielt wird.
Ich habe mich daraufhin mit Blizzard in Verbindung gesetzt und als Anwort sinngemäß folgendes erhalten:
Wir haben festgestellt, daß du dein Spiel mit einem anonymen Account verknüpft hast, so geht das natürlich nicht.
Wir wünschen jetzt eine Farb <nota bene> Fotokopie deines Personalausweises und werden dann einmalig deinen Account
freischalten für eine Migration auf eine neue HW-Plattform.
Klartext: Jedesmal wenn ich von einem meiner beiden PCs auf den anderen wechsle, wieder das gleiche sch.. Spiel
und natürlich nur unter Preisgabe meiner tatsächlichen Identität.
Der Hintergrund des ganzen ist klar: Blizzard kann einen Weiterverkauf des Spiels zwar nicht verbieten
(dazu gibt es bereits unmissverständliche Urteile zu Gebraucht-Software), aber durch die (erlaubte) Verknüpfung mit einem Account
und den darin gespeicherten Daten (HW-Id) wirksam unterbinden.
Des weiteren sind personalisierte Daten auf dem Markt natürlich ein vielfaches von anonymen Daten wert.
Recherchen bei der Verbraucherzentrale haben ergeben, daß ich das im Augenblick wohl zähneknirschend so hinnehmen muß.
Stellt sich natürlich die Frage, wie lange sich unsere Justiz noch verarschen lässt.
Das Thema Diablo III war damit für mich beendet,
auch die Frage ob ich jemals wieder ein Spiel dieser Firma kaufen würde war beantwortet.
Blizzard, ihr habt vielleicht auf diese miese Tour ein paar Euro aus mir rausleiern können,
aber werdet nie wieder auch nur einen müden Cent an mir verdienen.
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