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Einführung

  • Ersteller Ersteller neecromanzer
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neecromanzer

Guest
Also bei diesem Titel nix falsch verstehen ;)
Ich meine das folgender Massen :
Wenn ich sagen wir mal vom Urlaub in Amerika etwas mitbringen würde das in Deutschland nicht legal wäre (alles nur Theorie) und ich würde das in meiner Reisetasche mit nach Hause bringen, könnte ich dafür in Schwierigkeiten kommen?
 
Ja da kannst du schwierigkeiten bekommen.
wobei es immer drauf ankommt ob sie dich filzen.
Du bekommst ja schon schwierigkeiten wenn du zu viel einkaufst und das mit rueber nimmst.
 
kommt drauf an ^^ bei drogen o.a. wirst du wohl direkt vorn Staatsanwalt geführt. Bei iwelchen (verzollten) sachen, beispielweise spirituosen oder sowas in der art: wird dir abgenommen, vllt n bußgeld oder so, aber dann nichts weiter.
legt natürlich voraus dass du gefilzt wirst, sonst gilt das 11te gebot: sich nicht erwischen lassen :D
lg, Eric
 
Wir waren auf botanischer Exkursion auf Teneriffa. Fast jeder von uns brachte kleine Drachenbaum- und Striliziensetzlinge heim. Einige wurden dann am Flughafen in München gefilzt und die Setzlinge wurden ihnen abgenommen, da es anscheinend verboten ist, Erdgut in das EU-Festland einzuführen. Ansonsten gab es aber keine Repressalien. Anders sieht es natürlich aus, wenn du Drogen, große Mengen Bargeld oder Schmuggelware einführen möchtest.
 
Wie sieht es aus wenn ich mir zum Beispiel in Messer mit nehmen würde, welches länger ist als in Deutschland erlaubt (kleiner Messerfetischist^^)
 
neecromanzer schrieb:
Wie sieht es aus wenn ich mir zum Beispiel in Messer mit nehmen würde, welches länger ist als in Deutschland erlaubt (kleiner Messerfetischist^^)

Welche Länge ist denn in D erlaubt ?

Ich kann losgehen Schwerter, Macheten etc kaufen, mir wäre nur aufgrund der "Grösse" keine
Einschränkung bekannt.
 
Doch da gibts sowas, das bei einer stehenden Klinge nur ne bestimmte Länge erlaubt ist glaube ich xD

Konfisziert aber muss ich auch Straffe zahlen oder so?^^
 
Es gibt in D keine Einschränkung für Messer aufgrund der Grösse
( einzige Ausnahme sind Sprigmesser max. 8,5 cm ) ansonsten unterscheidet das Waffengesetz
nach dem primären Verwendungszweck.
Und selbst wenn dein Messer unter das Waffengesetz fällt ist in den meisten Fällen der
Besitz erlaubt, du darfst es nur nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitnehmen etc. .
Verboten sind Fallmesser, Faustmesser, "Butterflys", versteckte Waffen eg. als Kugelschreiber getarnt etc..
 
axo, obrige Aussage geht davon aus das du 18 bist. ;) ^^

€ für Messerfetischist, empfehle ich mal §§ 1, 2, 42, 52, 53 sowie die Anlage 1 und 2, von hier:

Waffengesetz
 
Vielen Dank für den Hinweis :kiss: Nun hab ich da allerdings noch eine Frage :
Da ich noch junge 17 bin :clown: und mir trotzdem vor habe ein Butterfly mit zubringen, wenn ich erwischt werde bekomme ich "bloß" eine Bus strafe oder? Wenn ja, wie hoch würde die ungefähr sein ;)
(mal schaun ob sich der Versuch lohnt ^^)
 
Du hast aber hoffentlich nicht vor das Ding im Reisegepäck durch den deutschen und insbesondere den amerikanischen Zoll zu schmuggeln oder?
Sonst lesen wir morgen in den Zeitungen
"Verrückter deutscher Jugendliche wollte Flugzeug mit Messer kidnappen und gen Mekka steuern weil er diabolische Spiele gespielt hat"
 
Ich frage mich eher, wozu du so ein Scheißmesser überhaupt haben willst. Aber ja, wenn das in deinem Handgepäck gefunden wird, bekommst du Ärger.
 
neecromanzer schrieb:
Vielen Dank für den Hinweis :kiss: Nun hab ich da allerdings noch eine Frage :
Da ich noch junge 17 bin :clown: und mir trotzdem vor habe ein Butterfly mit zubringen, wenn ich erwischt werde bekomme ich "bloß" eine Bus strafe oder? Wenn ja, wie hoch würde die ungefähr sein ;)
(mal schaun ob sich der Versuch lohnt ^^)


§ 52.3.1
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
 
drago schrieb:
Ich frage mich eher, wozu du so ein Scheißmesser überhaupt haben willst.

Und ich frage mich, warum das ausgerechnet aus Amiland sein muss. So'n Butterfly kann man doch in jedem gut sortierten Armeeladen kaufen.
 
warum sind butterfly-messer eig verboten in deutschland? die haben doch eig nur nachteile gegenüber einem richtigen messer oder nicht?
 
Weil ich bald im Amiland Urlaub machen will x)
Ja versuch mal die in Deutschland zu bekommen... Ich habs nich geschafft....!
 
Ja versuch mal die in Deutschland zu bekommen... Ich habs nich geschafft....!
Mit gutem Grund. Ist dir eigentlich klar, dass dein Thread hier letztlich darauf abzielt, dir bei einer Straftat zu helfen?

Also für mich kannst du nicht alle beisammen haben, wenn du so was hier aufmachst. Und dabei bin ich auch noch sicher, dass du das Mistding nur zum Posen haben willst oder um es zu benutzen. Ersteres ist Schwachsinn, letzteres kann hier keiner wollen.

Vor allem aber ist es völlig Banane, dafür auch noch eine Strafe zu riskieren, egal wie hoch sie ist.
 
Ist das Risiko definitiv nicht wert. Im Handgepäck kannst du es einfach vergessen, ausser du willst in den USA im Knast kommen, und viel Spass um da aus der Scheisse raus zu kommen, und im Frachtgepäck ist es immernoch recht risikoreich.
Ich weiss allerdings nicht ob das Gepäck bei der Ankunft überprüft wird, ich möchte dich aber btw informieren dass auch in den USA solche Messer nicht überall erlaubt sind. Sowieso. Ist dann Staatabhängig.
 
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