• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

EULA und Gold/Itemkäufe auf eBay / Disclaimer

Das beispiel ist halt ziemlich sinnfrei, was soll es denn veranschaulichen?

Klar wenn du jemanden kennst der dir n item abkaufen will, er dir dann das geld gibt und du ihm die waffe, wer soll da bitte jemals dahinter kommen? Natürlich geht das, und keine sau würde das jemals interessieren, zumal es nicht nachvollziehbar ist, das ist aber nicht die frage das threaderstellers nehm ich an.

Das gleiche ist doch wenn n entfernter bekannter von dir irgendwas repairert und du ihm dann 50 euro gibst.

Aber ebay ist eben öffentlich, du bietest ja öffentlich eine waffe an mit dem sinn diese zu verkaufen.
 
Das Beispiel kam von mir, mit Waffe war z.B. eine Schusswaffe o.Ä. gemeint, irgendwas womit der Handel gesetzlich begrenzt ist.

Das Beispiel habe ich gewählt um die Gültigkeit der eBay-Disclaimer anzuzweifeln, die ja ähnlich geartet sind in der Art von:
Wir traden hier offensichtlich Items gegen Geld, aber wir nennen es einfach anders.

Im Zusammenhang kannst du es im OP finden. ;)
 
Grundsetzlich hast du gefundene gegenstände bei der polizei abzugeben. Erst recht schusswaffen...

Selbst wenn sich kein eigentümer findet, berechtigt dich das nicht zum tragen oder besitzen einer waffe...
 
Zuletzt bearbeitet:
O rly?

Es war ein hypothetisches Beispiel, ersetze Schusswaffe durch ein seltenes Tier [der Besitz ist legal, der Handel ist jedoch nur auf speziellen Zoobörsen erlaubt] oder sonstwas, dessen Handel durch das Gesetz eingeschränkt ist.
Meine Grundidee war ein abstraktes Beispiel für eine Transaktion zu geben, die offensichtlich ist aber verschleiert wird (wie Itemkauf vs Dienstleistung).

Oder ignoriere es völlig, das eigentliche Thema ist ja was anderes, daher muss man sich jetzt nicht in Wortklaubereien über dieses willkürlich gewählte Beispiel ergehen. Dass es nicht zu 100% deckungsgleich ist, ist mir klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du dann damit sagen?

1.Willst du einen gesetzesbruch durch einen anderen ersetzen? Bei nem seltenen tier hast du dich dann bei irgend ner behörde zu melden, könnte ja jeder behaupten der leopard im wohnzimmer ist ihm zugelaufen...
2.Meinst du falls es rauskommt dass die richter dumm sind? Jetzt auf dein hypothetisches beispiel bezogen.

Könntest ja genauso sagen wenn man bei dir n kilo koks im auto findet dass das nicht deins ist und man es dir reingelegt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du handelst ja nicht mit der spielzeit sondern du übergibst ihm das item das resultat der spielzeit ist wtf...

Gegenstand des handels is das item nicht die spielzeit. Spielzeit kannst du leider nicht übergeben. Eine dienstleistung ist das auch nicht.
 
JA DAS IST DOCH DER PUNKT!

Hast du überhaupt den Zusammenhang im OP gelesen?
Zu behaupten, man verkaufe nur seine Spielzeit und garnicht das Item an sich (da das Verkaufen von Items nicht erlaubt ist) ist genauso schwachsinning wie zu behaupten es war nur eine Schenkung ohne Hintergedanken und der im Handel begrenzte Gegenstand den man liegenließ hat nichts damit zu tun.

Beides ist für normal denkende Menschen Schwachsinn, der in der Tat (wie du schon sagtest) auf einfachste Weise zu durchschauen ist.

Trotzdem findet man diese Disclaimer unter jeder eBay-Auktion.

Da es offensichtlich eine Verschleierung der wirklichen Transaktion (Item vs. Geld) ist, ZWEIFLE ICH AN DASS DAS SO GANZ KOSCHER IST!

Das Beispiel war kein Beispiel FÜR die Gültigkeit von diesen Disclaimern sondern DAGEGEN! Dass der Vergleich irgendwo hinkt, wenn man ganz unbedingt irgendeinen Schwachpunkt daran finden will, ist mir klar, er war eher als Veranschaulichung meiner Gedankengänge gedacht [Ein Beispiel für jemanden, der etwas offensichtliches tut und gleichzeitig behauptet er tue dies nicht um legale Probleme zu umgehen] .
 
Zuletzt bearbeitet:
Logisch betrachtet hat sich blizzard vermutlich gegen solche dinge abgesichert bzw. möchte sie vermeiden. Also wird es auch gegen die EULA verstoßen. Bei ebay kannst du es dann auch nicht verkaufen weil du rechtlich auch keinen anspruch auf diese items hast, bzw. der handel mit diesen für geld ja gar nicht stattfinden darf. Als dienstleister kann man das ja auch nicht betrachten weil du zwar deine zeit investierst aber der endgegenstand nunmal das item ist an dem du keine rechte hast bzw. blizzard nicht will dass du es auf diese art und weise verkaufst.

Hab ich doch schon längst weiter oben geschrieben.

Das beispiel war halt nur unpassend und ich wusste nicht von wem das war. Dachte es wäre ein beispiel von deinem gesprächspartner.
 
da sollte sich mal ein "spielender" Finanzbeamter dranhängen und allen diesen tollen Ebay-Dienstleistern die ja die Zeit zum finden/beschaffen des Gegenstandes bezahlt wissen wollen eine Steuerprüfung aufzuhalsen...

möcht ich mal sehen wie viele da dumm schauen würden wenn plötzlich ihr "geschätzer" Stundenlohn mit Steuerklasse 6 (?) versteuert wird ... naja oder das Amt die Nebentätigkeit entsprechend würdigt
 
Trotzdem findet man diese Disclaimer unter jeder eBay-Auktion.

Was nicht bedeutet, das diese dann automatisch rechtsverbindlich sind.
Auktionen über ebay sind nichts anderes als verbindliche Verkaufsangebote, es kommt hier zu einem gewöhnlichen Kaufvertrag.
Demnach hat der Käufer entsprechende Rechte gegenüber dem Verkäufer.

Wenn zb der Artikel (ein Item/Account usw) übergeben werden soll, Blizzard dies aber durch Löschung/Sperrung zunichte macht, dann hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche.
Hinzukommt, daß der Verkäufer verpflichtet ist, vor dem Verkauf zu prüfen, ob er überhaupt berechtigt ist, diesen auch zu verkaufen.

Ein privater Verkäufer kann zwar die Gewährleistung umfassend ausschließen, geschieht dies jedoch durch
AGB's, kommt § 309 Nr.7 BGB zum Tragen.
Demnach muss ein Gewährleistungsausschluss zum einen solche Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Körper und Gesundheit ausnehmen und zum anderen solche, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers beruhen. Erfolgt eine solche Begrenzung nicht, ist der gesamte Gewährleistungsausschluss unwirksam.

Abgesehen davon verstößt der Verkäufer beim Verkauf virtueller Güter gegen die Grundsätze von eBay, da der Verkauf auch bei der Formulierung, dass nur die Dienstleistung des Aufwertens verkauft wird, Rechte Dritter verletzt.
Der Verkauf der Dienstleistung stellt damit ein Umgehungsgeschäft dar, weshalb ein derartiger Haftungsausschluss regelmäßig gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 BGB verstoßen dürfte.

Hier auch noch mal ein interessanter Artikel


Diesen Absatz fand ich bemerkenswert:

"Nicht zuletzt dürfte auch manchen Spieleanbietern die Furcht davor im Nacken sitzen, dass Spieler Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn teuer erkaufte Items oder Accounts aufgrund eines Eingriffs durch den Spieleanbieter an Wert verlieren oder wenn der Betrieb des Spiels eines Tages ganz eingestellt werden sollte."

Da bin mal auf den nächsten Patch/Hotfix gespannt.

Ja den finde ich auch immer wieder bemerkenswert, allerdings sichern sich die Betreiber diesbezüglich fast immer in ihren EULA's ab.
Ob diese auch entsprechend wirksam sind, mag ein fachlich versierter Jurist besser beurteilen können.
Beispiele dafür gabs schon reichlich, siehe damals Hellgate:London und deren verkauftes "Lifetime-Abo" und nach kurzer Zeit wars bereits wieder aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben