• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Fahrraddiebstahl die dritte

Feuerstein

Mitglied
Registriert
30 Dezember 2009
Beiträge
159
Moin,

ich bin gerade mal vom Pc aufgestanden, an dem ich seit Gestern um diese Uhrzeit sitze und mal mehr, mal weniger am arbeiten bin und habe aus dem Fenster auf den Fahrradständer unseres Mehrfamilienhauses geworfen. Dann fällt mir auf, dass mein Rad weg ist (Schrottwert, hauptsache fährt) und das teure Peugot meiner Mutter noch da ist (versteh mal einer die Diebe). Beide Fahrrad sind/waren angeschlossen.
Vor einem Jahr wurde das BMX meines Bruders geklaut, vor 2 Monaten das alte (Schrottwert) Fahrrad meines Bruders und dann vor einer Woche das Fahrrad von unserer Nachbarin.

Jetzt wirds aber intressant: Meine Mutter hat das alte Fahrrad meines Bruders (Schrottwert) ganz bei uns der Nähe gesehen. (Auf die Idee mir das zu sagen ist sie natürlich erst Heute gekommen, als meins auch weg war...)

Was kann oder viel mehr darf ich machen, wenn ich jemanden mit meinem Fahrrad sehe? (Das ist so einzigartig, dass es davon nur eins gibt^^)
Sprich, mit Gewalt vom Fahrrad holen und festhalten bis die Polizei kommt wird wohl erlaubt sein oder?
Dasselbe gilt wohl, wenn ich den Dieb hier Zuhause erwische?
Noch ganz wichtig: Wie weit darf ich gehen, wenn ich einen Dieb erwische, also darf ich Reizgas und Platzpatronen einsetzen oder geht das zu weit?

Was haltet ihr von Kameras am Fahrradständer? Ich habe so langesam das Gefühl da mag uns einer nicht....

Danke :)
 
du darfst keinerlei handgreiflichkeiten anwenden wenn du ihn irgendwo in der stadt auf deinem rad siehst. das würde sonst als körperverletzung durchgehen. der einsatz von reizgas usw ist nur in notwehrhandlungen erlaubt, würdest du ihn damit ohne vorherige provokation angehen sind wir wieder bei der körperverletzung.

der sicherste weg wäre ihm zu folgen um heraus zu finden wo er denn wohnt und danach die polizei zu kontaktieren. bzw dein rad schon vorher als gestohlen melden, und danach dann folgen wenn er zu sehen ist.

wenn du den dieb erwischt wie er grade am rad schraubt, dann darfst du dich wahrscheinlich im rahmen der notwehr mit reizgas usw verteidigen bzw deine sachgegenstände, aber körperliche gewalt wird schwierig. hier kann man ganz schnell über die notwehr hinausschießen.

kameras an den radständen dürfte imo zu teuer sein, bewegungsmelder mit beleuchtung kommt günstiger und dürfte den selben effekt haben.
ansonsten, das rad einfach in den keller oÄ stellen, sofern vorhanden.
 
Theoretisch darf jeder gemäß § 127 StPO einen Täter auf frischer Tat festnehmen. Aber nur so lange, bis die Polizei eintrifft und die Personalien feststellt.

Das heisst: du musst ihn auf frischer Tat ertappen. Wenn du ihn auf deinem Fahrrad herumfahren siehst, ist das keine frische Tat mehr.

Außerdem ist das ganze eventuell eine Notwehrsituation, und dabei gilt, dass man nur angemessene Mittel anwenden darf. Also wenn er dich mit der Faust schlägt, darfst du keine höherwertige Waffe verwenden, z.B. Reizgas.

Am besten, du lässt alle körperlichen Angriffe sein. Mach ein Foto von ihm, oder verfolge ihn bis zu seiner Adresse, dann erstatte Anzeige.

Edit: das ist meine persönliche Meinung und nicht rechtlich verbindlich. Was du tust, tust du auf eigenes Risiko.
 
Danke schonmal für die beiden Antworten :)

Zum Thema Kameras: Der Fahrradständer befindetr sich direkt vor unserer Haustür und die hat einen Bewegungsmelder. Das dumme ist nur, dass ca 4 Meter neben der Haustür eine Laterne ist, und man den Bewegungsmelder nicht mehr bemerkt :(

Ja das mit dem Keller ist so eine Sache, weil der Hausflur vor nem halben Jahr frisch gestrichen wurde und seitdem ist das mit dem Fahrräder in den Keller so eine Sache, deshalb stehen die oftmals draußen, wenn die täglich gebraucht werden. Aber ich werde die in Zukunft in den Keller stellen und dann streichen, wenn ich was beschmutze.

Achja: Geklaute Räder sind nicht das einzige. Zerstochene Autoreifen und beschmierte Autos sind auch keine Seltenheit - leider.
 
Außerdem ist das ganze eventuell eine Notwehrsituation, und dabei gilt, dass man nur angemessene Mittel anwenden darf. Also wenn er dich mit der Faust schlägt, darfst du keine höherwertige Waffe verwenden, z.B. Reizgas.
Das ist ein Mythos, wenn auch einer, der sich ziemlich hartnäckig hält.
Es stimmt zwar, dass man nur 'angemessene' Mittel anwenden darf, allerdings ist im Gesetz nirgends festgehalten, was 'angemessen' ist. Das wird vom Richter entschieden, und hat mit der Wahl der Verteidigungs-Waffe nur sekundär etwas zu tun. Niemand kann von einem 1.60m Hänfling verlangen, sich gegen einen 2m Türsteher-Schrank nur mit bloßen Fäusten zu wehren. Des weiteren kann ich auch nicht gezwungen werden auf den Einsatz meines Reizgases verzichten, wenn jemand mich auf offenem Feld mit einem Baseballschläger bedroht. Wenn ich nun nicht zufällig einen Knüppel im Rucksack hätte, müsste ich also meine (nicht vorhandenen) Karatekünste auspacken um mich zu schützen? Nein, auch wenn wir in Deutschland viele komische Gesetze haben, so eine Regelung gibt es Gott sei dank noch nicht.
Allerdings muss die Art der Verteidigung angemessen sein. Wenn mich ein Dieb das nachts im Schlafzimmer überrascht, und ich ihm mit meinem Billardqueue eins überziehe, dann sollte das in dem Moment aufhören, in dem ích den Angreifer unschädlich gemacht habe, oder in die Flucht geschlagen. Wenn natütlich noch nachgetreten wird, sobald er auf dem Boden liegt, oder die ganze Flasche Reizgas ins Gesicht gesprüht wird, obwohl der Gegener schon nach dem ersten sprühen unschädlich gemacht wurde, dann ist die Notwehrhandlung nicht mehr gegeben.
Wie gesagt, das ist alles eine Ermessensache des Richters. Aber in keinem Fall wird er dir vorwerfen, dass du in einer Stresssituation in der Gefahr für Leib und Leben besteht, du dir erst einmal Gedanken machen musst, mit welcher Waffe du dich jetzt überhaupt verteidigen darfst.

Inwieweit hier überhaupt eine Notwherhandlung angesetzt werden kann, sollte dann allerdings doch jemand der Recht studiert hat entscheiden. Tatsache ist, dass sich Notwehr nicht explizit auf deine körperliche Unversehrtheit bezieht, sondern auf ein schützenswertes Rechtsgut, zu dem auch das Eigentum zählt.
Ich denke allerdings, dass man das hier nicht anwenden kann - das Fahrrad könnte ja evtl. schon an einen Dritten weiterverkauft worden sein.

Ich denke, das einzige was dir übrigbleibt wird sein, dem vermeintlichen Dieb zu folgen, und ihn dann anzuzeigen.
 
ich würde dem Typen mal richtig paar in die Fresse hauen - mit Anlauf...
was will er machen? Die Bullen rufen?
wohl kaum...denn dann wäre er auch dran...
und falls es doch zur Strafanzeige kommt, pfff...wenn du ein unbeschriebenes Blatt bist kriegste ein paar Arbeitsstunden, legst es als Handlung im Affekt aus und bla bla bla...
das kommt nicht mal in deine Akte... :D
 
ich würde dem Typen mal richtig paar in die Fresse hauen - mit Anlauf...

Machs wie ein Kumpel von mir: Sein Rad wurde am Morgen geklaut und am Abend hatte er es wieder:D
Morgens steht er auf, merkt dass sein Rad weg ist und war total geknickt weil er deswegen nicht zum Sport kann. Dann fährt ihn aber doch noch sein Vater hin und holt ihn wieder ab. Und auf dem Rückweg sieht er einenZitat: "Türken" auf dem Rad und wird richtig sauer. Sein Vater fährt dem Dieb auf dem Bürgersteig hinterher, sodass er schon dachte die wollten ihn überfahren:D
Dann schneidet sein Vater dem Langfinger mit dem Auto den Weg ab, mein Kumpel springt raus und mit einem 1A Leonidas Kick holt er den Typen vom Fahrrad:D Er ist danach gleich aufs Rad gesprungen und zu sich nach Hause gefahren ^^

Ist natürlich nicht die gesetzlich unbedenkliche Art und Weise, aber Recht ist halt nicht immer gleich Gerechtigkeit.

was will er machen? Die Bullen rufen?

Ne, aber wenn jemand Drittes einen dabei sieht, wie man sowas macht, dann hast du trotzdem Ärger.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde dem Typen mal richtig paar in die Fresse hauen - mit Anlauf...
was will er machen? Die Bullen rufen?
wohl kaum...denn dann wäre er auch dran...
und falls es doch zur Strafanzeige kommt, pfff...wenn du ein unbeschriebenes Blatt bist kriegste ein paar Arbeitsstunden, legst es als Handlung im Affekt aus und bla bla bla...
das kommt nicht mal in deine Akte... :D

Ein Wort! Auch wenn's zugegebenermaßen saudumm is: WENN mir/meiner Familie innerhalb kürzester Zeit mehrere Fahrräder gestohlen worden wären und WENN ich den Dieb auf meinem Fahrrad 100%ig identifizieren könnte: ich würd' keine Sekunde zögern, den Kerl vom Fahrrad zu "prügeln"! Alles was danach käme wäre mir in dem Moment sowas von egal. Die Genugtuung wär's mir wert...

Wie gesagt: saudumm, aber so würd' ich's machen...
 
Verfolge den Dieb mit dem Bolzenschneider im Gepäck und klau dein Fahrrad zurück ;)
 
ähm hier mal ne kleine geschichte^^
mein fahrrad wurde neulich auch geklaut und wir sind zur polizei gegangen^^
die guten jungs hatten folgende worte ür uns^^
wenn sie die rahmennummer haben können wir eventuell wenn es bei einer fundstelle angeboten wird mal nachschauen nach 3 monaten
ich fragte dann noch: wenn ich mein fahrrad sehe und da sitzt jemand drauf kann ich mir das fahhrad zurückenehmen oder die polizei rufen?
er sagte: nein! außer sie können 100% beweisen dass es ihnen gehört und dass ist soo schwierig dass es keinen sinn hat -.-
die polizei kann danix machen
ich würd dir auch nur raten wenn du dir 100% sicher bist klau dir das zurück denn er wird nix machen können wenn er nicht beweisen kann dass es seins ist ;)
aber auch dieser gedanke ist bissl blöd denn damit machst du dich strafbar wenn du erwischt wirst^^
 
Beim Zurückklauen des eigenen Fahrrads vom Dieb macht man sich höchstens wegen Sachbeschädigung strafbar, wenn man das Fahrradschloß zerstört. Die Wegnahme des Rades selbst ist nicht rechtswidrig, da man einen fälligen, einredefreien Anspruch darauf hat, den Besitz am eigenen Rad vom Dieb wieder eingeräumt zu bekommen.
Ok, in der Rechtspraxis stellt sich natürlich auch hier das Beweisproblem.
 
die guten jungs hatten folgende worte ür uns^^
wenn sie die rahmennummer haben können wir eventuell wenn es bei einer fundstelle angeboten wird mal nachschauen nach 3 monaten
ich fragte dann noch: wenn ich mein fahrrad sehe und da sitzt jemand drauf kann ich mir das fahhrad zurückenehmen oder die polizei rufen?
er sagte: nein! außer sie können 100% beweisen dass es ihnen gehört und dass ist soo schwierig dass es keinen sinn hat -.-

genau mit sowas hätte ich auch gerechnet:D wenn du das rad wiederhaben willst, nimm's dir einfach. die notwehrsituation wird sich dann wahrscheinlich von allein ergeben;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm... bei einigen der hier geleisteten Ratschläge bin ich ganz froh, dass mir der eine oder andere Verkehrsteilnehmer nicht im Auto begegnet.

Wenn das Fahrrad weg ist, ist es vielleicht ja auch schon zu spät, sich über eine entsprechende Sicherung Gedanken zu machen? Ein Rad, das man behalten möchte, gehört registriert. Man schreibt sich die Rahmennummer, Fabrikat u.ä. dann bitte auch irgendwo auf und investiert in ein vernünftiges Schloss. Dann hat man den Eigentumsbeweis, von dem hier so häufig die Rede ist (die Polizei empfiehlt die Registrierung ja auch nicht umsonst). Ein Gelegenheitsdieb nimmt ein registriertes Fahrrad aus der Nachbarschaft nur mit, wenn er ein gewaltiger Idiot ist. Sämtliche Ideen bzgl. "zurückkklauen", "Notwehrsituation herbeiführen" und "Leonidaskick" (vielleicht mein neues Lieblingswort!) erscheinen mir doch eher wie pubertäre Schnellschüsse.

Ulli
 
naja, aber der threadersteller hat ja deutlich gemacht, dass das rad keinen materiellen wert besitzt. dafür dann in ein teures schloss zu investieren oder es registrieren zu lassen, ist da schon nicht mehr so naheliegend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Registrieren ist in der Regel kostenfrei und kann daher auch problemlos für Fahrräder mit geringem Wert gemacht werden. Ein teures Schloss würde ich allerdings für ein wertloses Rad auch nicht mehr anschaffen.
 
Das Registrieren ist in der Regel kostenfrei und kann daher auch problemlos für Fahrräder mit geringem Wert gemacht werden. Ein teures Schloss würde ich allerdings für ein wertloses Rad auch nicht mehr anschaffen.
Exakt so siehts aus. Wenn einem das Rad etwas wert ist - egal ob dieser Wert nun materiell oder sentimental ist - sollte man es adäquat sichern. Ob man für ein 25€-Fahrrad nun ein 60€-Stahlschloss anschaffen muss, sei dahin gestellt. Aber Registrieren ist nie falsch und häufig kostet es nichts.

Ulli
 
Zurück
Oben