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Fort/Weiterbildungen von AA bezahlt?

ShooterInc.

Guest
Hallo,

in einer kleinen Diskussion streiten sich eine Kollegin und ihre Freundin um das Thema, ob die AA sowas bezahlt.

Die eine meint, sowas wäre kostenlos bzw. wird von der AA bezahlt, ausser man will eine Fortbildung auf Hochschulniveau.

Die andere meint, dass sowas nur dann unterstützt wird, wenn man drei Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat und man das nachweisen kann. Außerdem sagt sie, dass es auch nicht bezahlt wird, wenn man kein Arbeitslosengeld / Hartz IV bezieht.

Auf Google wollte ich eine Antwort finden, kam jedoch nur auf Beispiele von Personen, denen sowas bezahlt wird, jedoch fand ich keine Definition bzw. eine genaue Erklärung, ab wann die AA bezahlt und wann nicht.

Wer hat recht/unrecht?
 
Wenns dich wirklich interessiert würde ich einfach mal vor Ort direkt beim Arbeitsamt nachfragen oder mich nach Broschüren zu diesem Thema umsehen.
 
Nach dem letzten Stand zahlen die so etwas nur, wenn du die Fortbildung unbedingt brauchst, um auf dem Arbeitsmarkt überhaupt ne Chance zu haben oder aber, wenn dir dadurch ein Job sicher ist.

Stand Apr.2007

Verlassen würde ich mich nicht drauf, bei der AA sagt jeder was anderes :irre:

€: Das heißt seit neustem nicht mehr Arbeitsamt sondern ganz hochtrabend: Agentur für Arbeit.
 
Okay, was genau ist denn jetzt "die" AA? Ich dachte du meintest Arbeitsamt, bin jetzt durch das "die" ein wenig verwirrt?!
 
ShooterInc. schrieb:
Die andere meint, dass sowas nur dann unterstützt wird, wenn man drei Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat und man das nachweisen kann. Außerdem sagt sie, dass es auch nicht bezahlt wird, wenn man kein Arbeitslosengeld / Hartz IV bezieht.

finde den Widerspruch^^



AA=AfA?


einfahc mal dort in der Rezeption anrufen und mit nem fähigen "Kundenbetreuer" verbinden lassen

ansonsten info mat mitnehmen oder inet ;D

hab noch nie gehört das man leuten die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen irgendwelche kostenlosen schulungen hinter her wirft sorry
 
Arbeitsamt heißt jetzt Arbeitsagentur, weil sie sich nicht mehr verpflichtet sehen den Menschen zu helfen (was ein Amt ja muß) sondern nur "Vermittler" sind, also ne Agentur.

Leider ist es wirklich so das die Leute einen wie früher nicht wirklich finanziell helfen wenn man keine Leistungen wie Hartz 4 bezieht..

Sei es Weiterbildungskurse/Fremdsprachen und ähnliches (das weiß ich weil ich letztens gefragt hab ob sie mir ein Spanischkurs bezahlen). Aber es gibt auch (extreme) Ausnahmefälle was auch Bundesweit verschieden sein kann.

So wird Leuten in Deutschlan die nicht so viel Kohle haben die Bildung immer weiter verwehrt.. Aber das is ein anderes Thema.^^
 
Dark-Sh@dow schrieb:
Arbeitsamt heißt jetzt Arbeitsagentur, weil sie sich nicht mehr verpflichtet sehen den Menschen zu helfen (was ein Amt ja muß) sondern nur "Vermittler" sind, also ne Agentur.

Leider ist es wirklich so das die Leute einen wie früher nicht wirklich finanziell helfen wenn man keine Leistungen wie Hartz 4 bezieht..

Sei es Weiterbildungskurse/Fremdsprachen und ähnliches (das weiß ich weil ich letztens gefragt hab ob sie mir ein Spanischkurs bezahlen). Aber es gibt auch (extreme) Ausnahmefälle was auch Bundesweit verschieden sein kann.

So wird Leuten in Deutschlan die nicht so viel Kohle haben die Bildung immer weiter verwehrt.. Aber das is ein anderes Thema.^^

Aber sowas wie Sprachkurse ist wirklich keine unglaublich teure Sache. Ich mache einen Japanischkurs mit 15 Doppelstunden an der Volkshochschule Kassel und zahle 67€ für alle Stunden. Alle anderen kosten in etwa das gleiche, manche weniger, manche mehr (aber nicht viel mehr). Was genau ihr unter Weiterbildungskursen versteht weiß ich ja nicht, aber bei Fortbildungen gibts manchmal auch noch welche umsonst.
 
Ist wirklich sehr unterschiedlich für was sie Geld zahlen oder nicht. Mit Sprachkursen hast du ja Recht aber bei Fortbildungen soll es angeblich sehr schwer sein.. Kommt immer drauf an.. Ob man schon eine Ausbildung abgeschlossen hat oder wie der Bildungsgrad ist.
 
wie so oft gilt, was mein alter Rechtskundelehrer gesagt hat: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...


SGB III §77 ff
 
Lustig, ich war heute da und hab mich beraten lassen.

Die andere meint, dass sowas nur dann unterstützt wird, wenn man drei Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat und man das nachweisen kann.
Nah dran, aber voll vorbei. Hierbei gehts darum, ob man überhaupt Arbeitslosengeld bekommt oder direkt ans ALG II weiter gereicht wird. DIe Grundlage dafür ist, dass man innerhalb der letzten 2 Jahre 365 Sozialversicherungspflichtige Arbeitstage hatte. Die 3 Jahre galten bis vor kurzem, sind aber im Zuge der Hart-Geswetze dann eben auf 2 Jahre eingeschrumpft worden.

Leistungen im Rahmen der "freien Förderung" kann jeder ALG I - Empfänger beantragen. Dabei wird dann geprüft, ob sich die Aussichten auf eine Arbeitsaufnahme durch die zu überprüfende Leistung verbessern. Soll heißen: wenn ich nen Arbeitgeber finde, der mir schriftlich bescheinigt, dass er mich einstellen würde, wenn ich die Zusatzqualifikation XY628-b hätte, dann kann ich recherchieren, obs diese Qualifikation irgendwo gibt, mir nen Kostenvoranschlag besorgen und damit dann zur Arbeitsagentur gehen - und explizit für diese Qualifizierung werden die Kosten dann vonner AA übernommen.

Wenn man mal ne Sekunde drüber nachdenkt, ist das auch nur sinnvoll: Aufgabe der AA ist es nicht, den Leuten Bildung zu verschaffen. Dafür gibts Schule, Hochschule, Volkshochschule. Aufgabe der AA ist es, dafür zu sorgen, dass die Leute möglichst einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, von dem sie sich nach Möglichkeit selbstständig unterhalten können. UND es ist die Aufgabe der Bürger, wenn sie schon vom Staat bezahlt werden, möglichst alles dafür zu tun, dass sie möglichst schnell wieder einer eigenen Arbeit nachgehen können.
 
Wow, vielen Dank für die Infos. Wusste gar nicht, dass es so zwiegespalten ist. :D

Jetzt kann ich den Zickenterror beenden und hab nebenbei noch was dazugelernt, was mir später sicher auch noch helfen wird. Danke euch nochmals. :)
 
Es gibt in einigen Regionen Bildungsgutscheine, sind dazu gedacht schwächere Regionen zu unterstützen. Glaub die gibt es aber auch nicht mehr lange.
Die Kosten werden dann aufgeteilt, gilt imho nur für Personen in nem Arbeitsverhältnis.
Musst schauen, wo du Infos dazu bekommst (IHK sollte Infos haben).



Ahja, meine derzeitige Weiterbildung muss ich selbst zahlen. Sowas bekommt man als Studienabbrecher ohne einen Berufsabschluss nicht, jedenfalls nicht mit 23 bzw. unter 25 Jahren ("suchen Sie sich eine Ausbildungsstelle") und darüber auch kaum.

Agentur zahlt erst dann wieder für irgendwelche Maßnahmen, wenn es eh fast keinen Sinn mehr hat. 80% der Langzeitarbtslosen, die irgendeine Umschulung etc. dann mal bezahlt bekommen und machen müssen, haben eh alle Motivation verloren und sind halb verdummt weil sie nicht mehr gefordert wurden. (kann ich mir jeden Tag anschauen, was da los ist...).

So ist das halt. Will man eine haben, etwas tun um ne Qualifizierung zu bekommen, dann wird man vor'm Kopf gestoßen und andere die nichts mehr wollen, bekommen es bezahlt :rolleyes:
 
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