Ma-lana
Guest
In den letzten Tagen mache ich mir hinsichtlich von Blizzard
nicht verbietbarer Programme, die parallel zu Diablo2 aktiv sind, Gedanken.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, das ich NICHT die Herstellung unerlaubter Programme fördern noch selbst solche herstellen möchte.
Ich möchte lediglich eine exaktere Begrifflichkeit zu dem erhalten, was Blizzard verbieten kann und verbieten darf, evtl. auch etwas mehr über Blizzards Erkennungsmethoden von verbotenen Programmen erfahren, die bei Erkennung dazu führen, das die damit genutzten Accounts gelöscht/gesperrt werden und die verwendeten D2-Keys auf Lebenszeit gesperrt werden.
In der Lizenz die zu D2 gehört (License.txt befindet sich im D2-Ordner), gibt es hinsichtlich meiner Überlegungen zu einem Zusatzprogramm nur die folgende Passage, die zu berücksichtigen ist:
Interessant bei diesem relativ simpel formulierten Auszug ist, das hierbei keinerlei Unterschied zu versch. Spiel-Modes besteht. Somit gilt das für das offene wie auch das geschlossene Bnet, auch für lokalen Single-Play- und Multi-Play-Modus, Ladder, Non-Ladder, HC, Classic und LoD.
Zitat: Aus dem Wegweiser
Also wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, bietet Blizzard - wohl nur in englisch - "etwas" genauere Begriffsdefintionen an.
Bekannte Vertreter der Progamme die verboten sind, wären z.B. MH (Maphack) und PickIt, ebenso gehören auch diverse Programme die PKen (PK = PlayerKiller in HardCore) fördern wie auch versuchen PKern zu entgehen wie Chicken.
Alle diese Programme modifizieren den von Blizzard festgelegten/beabsichtigten Spielverlauf und bevorteilen User dieser Programme.
Wobei es keine Rolle spielt, wie die Modifikation herbeigeführt wird und wo/wie/mit welchen Techniken, an welcher Stelle genau die Modifikation stattfindet.
Allein wenn man von diesem Verständis (Modifikationen sind verboten) ausgeht, müßte aber auch die Nutzung einer veränderten DLL ebenso verboten werden wie auch das Modden.
Auch die Programme, die kommerz. Anbieter dazu nutzen, massenweise Spam in Spiele einzustreuen gehörten dann auch dazu.
Interessant, das "scheinbar" eine Programmnutzung von Chicken nicht dazu führt, das die D2-keys (für immer) geblockt werden, und Key-Sending Programme, die massenweise-spammen, werden scheinbar auch von Blizzard übersehen.
Leider bin ich zu weiteren Lizenz-Definitionen von Blizzard nicht fündig geworden. Evtl. könnte ein Modder eine Quelle von Lizenz-Aussagen speziell zum Modden mir nennen, aus dem ersichtlich wird, das und wieso das Modden seitens Blizzards erlaubt ist oder geduldet wird.
Meine Überlegungen gehen dahingehend, das ich gern ein Programm schreiben würde, das parallel zu Diablo laufen soll und Informationen zur statistischen Auswertung aus D2 entnehmen soll.
Wohlgemerkt Infos entnehmen, NICHTS modifizieren.
Zur Programmierung ein paar Worte:
Innerhalb moderner Betriebssysteme, gibt es System-Bibliotheken mit einer unzähligen Anzahl von Werten/Variablen, Funktionen und Proceduren und vieles mehr, was ein Programmierer "legal" auch nutzen darf. Genauso wie man nicht automatisch jedes Messer als zu verbietende Mordwaffe deklarieren kann, hängt es vom "Anwender" des (Küchen-)Messers davon ab, was er damit anstellt, ob es (die Handlung) verboten ist oder nicht.
Somit kann ein Programmierer, der Zugriff auf die System-Bibliotheken hat, auch Funktionen nutzen, die z.B. die "Einsicht" in die Arbeitsweise, in bestimmte einzelne Arbeitszyklen, erlauben.
Solch eine Technik verwendet Maphack, aber Maphack wurde nicht verboten weil es nicht nur "Einsicht" in D2 nahm, sondern weil mittels dieser Möglichkeiten auch D2 modifizierte.
Nun hat Blizzard ja im lokalen D2-Programm auch Testfunktionen integriert um MH-User zu erkennen und zu blocken.
Ich frage mich wie diese Testfunktionenn funktionieren, denn wenn ich ähnlich wie MH vorgehe, wird mein Programm geblockt obwohl ich garnicht manipuliere?
Irgendwann mal las ich irgendwo, das D2 z.B. key-logger oder key-sending-Programme erkennt und egal welches programm das auch immer ist, würden die D2-Keys dann automatisch gesperrt werden.
Dies kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn ich ein simples Textprogramm + Key-Logger+Key-Sender laufen lasse, weil ich Text bearbeite, während ich in D2 nur nebenbei neue Chars immer für je 2 Std ins Spiel zum Permen stelle, so wäre es rechtlich falsch seitens Blizzards, wenn sie meine D2-Keys sperren, weil 1. blizzard mir nicht generell verbieten darf mit anderen Programmen parallel zu arbeiten und 2. blizzard mir nicht meine D2-Keys einfach sperren darf, denn ich habe für die Lizenz-Nutzung gezahlt und nichts Unrechtes gegen Blizzards Lizenz-Vorgaben gemacht.
Es wäre schön wenn andere mir zu diesem Thema mehr Infos geben könnten.
____________________________
Eine Bitte an die Moderation:
Falls dieser Thread in nem anderen Bereich (z.B. Strategie) besser aufgehoben wäre, bitte verschiebt ihn.
nicht verbietbarer Programme, die parallel zu Diablo2 aktiv sind, Gedanken.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, das ich NICHT die Herstellung unerlaubter Programme fördern noch selbst solche herstellen möchte.
Ich möchte lediglich eine exaktere Begrifflichkeit zu dem erhalten, was Blizzard verbieten kann und verbieten darf, evtl. auch etwas mehr über Blizzards Erkennungsmethoden von verbotenen Programmen erfahren, die bei Erkennung dazu führen, das die damit genutzten Accounts gelöscht/gesperrt werden und die verwendeten D2-Keys auf Lebenszeit gesperrt werden.
In der Lizenz die zu D2 gehört (License.txt befindet sich im D2-Ordner), gibt es hinsichtlich meiner Überlegungen zu einem Zusatzprogramm nur die folgende Passage, die zu berücksichtigen ist:
Auszug aus License.txt
3. Verpflichtungen des Endbenutzers
A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder
Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rü
ckentwicklungen, Quellcode-Herleitungen, Modifikationen,
Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Programme bzw.
Arbeiten herstellen, die ganz oder in wesentlichen Teilen auf dem
Programm basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder
Eigentumsetiketten auf dem Programm anbringen, ohne das vorherige
schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber erhalten zu haben.
Interessant bei diesem relativ simpel formulierten Auszug ist, das hierbei keinerlei Unterschied zu versch. Spiel-Modes besteht. Somit gilt das für das offene wie auch das geschlossene Bnet, auch für lokalen Single-Play- und Multi-Play-Modus, Ladder, Non-Ladder, HC, Classic und LoD.
Zitat: Aus dem Wegweiser
(8) This account was detected using a third-party program (hack) with one of our games on Battle.net. This account is now permanently banned
Any third-party program that is designed to affect the way the user interacts with Battle.net is considered a hack program. This includes seemingly harmless third-party utilities that work with the game to provide functions that were not included by the game designers. While many of these utilities might not have been created to disrupt the balance of the game, they alter the original design of the program. The detection of any such program by Battle.net may result in the closure of the user's account or even the temporary or permanent banning of the associated CD-Key.
Also wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, bietet Blizzard - wohl nur in englisch - "etwas" genauere Begriffsdefintionen an.
Bekannte Vertreter der Progamme die verboten sind, wären z.B. MH (Maphack) und PickIt, ebenso gehören auch diverse Programme die PKen (PK = PlayerKiller in HardCore) fördern wie auch versuchen PKern zu entgehen wie Chicken.
Alle diese Programme modifizieren den von Blizzard festgelegten/beabsichtigten Spielverlauf und bevorteilen User dieser Programme.
Wobei es keine Rolle spielt, wie die Modifikation herbeigeführt wird und wo/wie/mit welchen Techniken, an welcher Stelle genau die Modifikation stattfindet.
Allein wenn man von diesem Verständis (Modifikationen sind verboten) ausgeht, müßte aber auch die Nutzung einer veränderten DLL ebenso verboten werden wie auch das Modden.
Auch die Programme, die kommerz. Anbieter dazu nutzen, massenweise Spam in Spiele einzustreuen gehörten dann auch dazu.
Interessant, das "scheinbar" eine Programmnutzung von Chicken nicht dazu führt, das die D2-keys (für immer) geblockt werden, und Key-Sending Programme, die massenweise-spammen, werden scheinbar auch von Blizzard übersehen.
Leider bin ich zu weiteren Lizenz-Definitionen von Blizzard nicht fündig geworden. Evtl. könnte ein Modder eine Quelle von Lizenz-Aussagen speziell zum Modden mir nennen, aus dem ersichtlich wird, das und wieso das Modden seitens Blizzards erlaubt ist oder geduldet wird.
Meine Überlegungen gehen dahingehend, das ich gern ein Programm schreiben würde, das parallel zu Diablo laufen soll und Informationen zur statistischen Auswertung aus D2 entnehmen soll.
Wohlgemerkt Infos entnehmen, NICHTS modifizieren.
Zur Programmierung ein paar Worte:
Innerhalb moderner Betriebssysteme, gibt es System-Bibliotheken mit einer unzähligen Anzahl von Werten/Variablen, Funktionen und Proceduren und vieles mehr, was ein Programmierer "legal" auch nutzen darf. Genauso wie man nicht automatisch jedes Messer als zu verbietende Mordwaffe deklarieren kann, hängt es vom "Anwender" des (Küchen-)Messers davon ab, was er damit anstellt, ob es (die Handlung) verboten ist oder nicht.
Somit kann ein Programmierer, der Zugriff auf die System-Bibliotheken hat, auch Funktionen nutzen, die z.B. die "Einsicht" in die Arbeitsweise, in bestimmte einzelne Arbeitszyklen, erlauben.
Solch eine Technik verwendet Maphack, aber Maphack wurde nicht verboten weil es nicht nur "Einsicht" in D2 nahm, sondern weil mittels dieser Möglichkeiten auch D2 modifizierte.
Nun hat Blizzard ja im lokalen D2-Programm auch Testfunktionen integriert um MH-User zu erkennen und zu blocken.
Ich frage mich wie diese Testfunktionenn funktionieren, denn wenn ich ähnlich wie MH vorgehe, wird mein Programm geblockt obwohl ich garnicht manipuliere?
Irgendwann mal las ich irgendwo, das D2 z.B. key-logger oder key-sending-Programme erkennt und egal welches programm das auch immer ist, würden die D2-Keys dann automatisch gesperrt werden.
Dies kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn ich ein simples Textprogramm + Key-Logger+Key-Sender laufen lasse, weil ich Text bearbeite, während ich in D2 nur nebenbei neue Chars immer für je 2 Std ins Spiel zum Permen stelle, so wäre es rechtlich falsch seitens Blizzards, wenn sie meine D2-Keys sperren, weil 1. blizzard mir nicht generell verbieten darf mit anderen Programmen parallel zu arbeiten und 2. blizzard mir nicht meine D2-Keys einfach sperren darf, denn ich habe für die Lizenz-Nutzung gezahlt und nichts Unrechtes gegen Blizzards Lizenz-Vorgaben gemacht.
Es wäre schön wenn andere mir zu diesem Thema mehr Infos geben könnten.
____________________________
Eine Bitte an die Moderation:
Falls dieser Thread in nem anderen Bereich (z.B. Strategie) besser aufgehoben wäre, bitte verschiebt ihn.

ii) copy, photocopy, reproduce, translate, reverse engineer, modify, disassemble, or de-compile in whole or in part any Battle.net software;
