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Fragen zu "nicht verbietbare Zusatz-Programme"

Ma-lana

Guest
In den letzten Tagen mache ich mir hinsichtlich von Blizzard
nicht verbietbarer Programme, die parallel zu Diablo2 aktiv sind, Gedanken.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, das ich NICHT die Herstellung unerlaubter Programme fördern noch selbst solche herstellen möchte.
Ich möchte lediglich eine exaktere Begrifflichkeit zu dem erhalten, was Blizzard verbieten kann und verbieten darf, evtl. auch etwas mehr über Blizzards Erkennungsmethoden von verbotenen Programmen erfahren, die bei Erkennung dazu führen, das die damit genutzten Accounts gelöscht/gesperrt werden und die verwendeten D2-Keys auf Lebenszeit gesperrt werden.


In der Lizenz die zu D2 gehört (License.txt befindet sich im D2-Ordner), gibt es hinsichtlich meiner Überlegungen zu einem Zusatzprogramm nur die folgende Passage, die zu berücksichtigen ist:

Auszug aus License.txt

3. Verpflichtungen des Endbenutzers

A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder
Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rü
ckentwicklungen, Quellcode-Herleitungen, Modifikationen,
Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Programme bzw.
Arbeiten herstellen, die ganz oder in wesentlichen Teilen auf dem
Programm basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder
Eigentumsetiketten auf dem Programm anbringen, ohne das vorherige
schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber erhalten zu haben.

Interessant bei diesem relativ simpel formulierten Auszug ist, das hierbei keinerlei Unterschied zu versch. Spiel-Modes besteht. Somit gilt das für das offene wie auch das geschlossene Bnet, auch für lokalen Single-Play- und Multi-Play-Modus, Ladder, Non-Ladder, HC, Classic und LoD.

Zitat: Aus dem Wegweiser
(8) This account was detected using a third-party program (hack) with one of our games on Battle.net. This account is now permanently banned
Any third-party program that is designed to affect the way the user interacts with Battle.net is considered a hack program. This includes seemingly harmless third-party utilities that work with the game to provide functions that were not included by the game designers. While many of these utilities might not have been created to disrupt the balance of the game, they alter the original design of the program. The detection of any such program by Battle.net may result in the closure of the user's account or even the temporary or permanent banning of the associated CD-Key.

Also wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, bietet Blizzard - wohl nur in englisch - "etwas" genauere Begriffsdefintionen an.

Bekannte Vertreter der Progamme die verboten sind, wären z.B. MH (Maphack) und PickIt, ebenso gehören auch diverse Programme die PKen (PK = PlayerKiller in HardCore) fördern wie auch versuchen PKern zu entgehen wie Chicken.

Alle diese Programme modifizieren den von Blizzard festgelegten/beabsichtigten Spielverlauf und bevorteilen User dieser Programme.
Wobei es keine Rolle spielt, wie die Modifikation herbeigeführt wird und wo/wie/mit welchen Techniken, an welcher Stelle genau die Modifikation stattfindet.

Allein wenn man von diesem Verständis (Modifikationen sind verboten) ausgeht, müßte aber auch die Nutzung einer veränderten DLL ebenso verboten werden wie auch das Modden.
Auch die Programme, die kommerz. Anbieter dazu nutzen, massenweise Spam in Spiele einzustreuen gehörten dann auch dazu.

Interessant, das "scheinbar" eine Programmnutzung von Chicken nicht dazu führt, das die D2-keys (für immer) geblockt werden, und Key-Sending Programme, die massenweise-spammen, werden scheinbar auch von Blizzard übersehen.

Leider bin ich zu weiteren Lizenz-Definitionen von Blizzard nicht fündig geworden. Evtl. könnte ein Modder eine Quelle von Lizenz-Aussagen speziell zum Modden mir nennen, aus dem ersichtlich wird, das und wieso das Modden seitens Blizzards erlaubt ist oder geduldet wird.

Meine Überlegungen gehen dahingehend, das ich gern ein Programm schreiben würde, das parallel zu Diablo laufen soll und Informationen zur statistischen Auswertung aus D2 entnehmen soll.
Wohlgemerkt Infos entnehmen, NICHTS modifizieren.

Zur Programmierung ein paar Worte:
Innerhalb moderner Betriebssysteme, gibt es System-Bibliotheken mit einer unzähligen Anzahl von Werten/Variablen, Funktionen und Proceduren und vieles mehr, was ein Programmierer "legal" auch nutzen darf. Genauso wie man nicht automatisch jedes Messer als zu verbietende Mordwaffe deklarieren kann, hängt es vom "Anwender" des (Küchen-)Messers davon ab, was er damit anstellt, ob es (die Handlung) verboten ist oder nicht.
Somit kann ein Programmierer, der Zugriff auf die System-Bibliotheken hat, auch Funktionen nutzen, die z.B. die "Einsicht" in die Arbeitsweise, in bestimmte einzelne Arbeitszyklen, erlauben.

Solch eine Technik verwendet Maphack, aber Maphack wurde nicht verboten weil es nicht nur "Einsicht" in D2 nahm, sondern weil mittels dieser Möglichkeiten auch D2 modifizierte.

Nun hat Blizzard ja im lokalen D2-Programm auch Testfunktionen integriert um MH-User zu erkennen und zu blocken.
Ich frage mich wie diese Testfunktionenn funktionieren, denn wenn ich ähnlich wie MH vorgehe, wird mein Programm geblockt obwohl ich garnicht manipuliere?

Irgendwann mal las ich irgendwo, das D2 z.B. key-logger oder key-sending-Programme erkennt und egal welches programm das auch immer ist, würden die D2-Keys dann automatisch gesperrt werden.
Dies kann ich mir kaum vorstellen, denn wenn ich ein simples Textprogramm + Key-Logger+Key-Sender laufen lasse, weil ich Text bearbeite, während ich in D2 nur nebenbei neue Chars immer für je 2 Std ins Spiel zum Permen stelle, so wäre es rechtlich falsch seitens Blizzards, wenn sie meine D2-Keys sperren, weil 1. blizzard mir nicht generell verbieten darf mit anderen Programmen parallel zu arbeiten und 2. blizzard mir nicht meine D2-Keys einfach sperren darf, denn ich habe für die Lizenz-Nutzung gezahlt und nichts Unrechtes gegen Blizzards Lizenz-Vorgaben gemacht.

Es wäre schön wenn andere mir zu diesem Thema mehr Infos geben könnten.

____________________________
Eine Bitte an die Moderation:
Falls dieser Thread in nem anderen Bereich (z.B. Strategie) besser aufgehoben wäre, bitte verschiebt ihn.
 
Leider bin ich zu weiteren Lizenz-Definitionen von Blizzard nicht fündig geworden. Evtl. könnte ein Modder eine Quelle von Lizenz-Aussagen speziell zum Modden mir nennen, aus dem ersichtlich wird, das und wieso das Modden seitens Blizzards erlaubt ist oder geduldet wird.
nun, ich weiß leider keine Quelle, die das modden des games wirklich erlaubt
aber da blizz das Modden an d2 sehr einfach gehalten hat (und im laufe der Zeit auch immer einfacher gemacht hat) und auch mal in nem patchlog extra bestätigt hat, dass es die txts übersichtlicher und für modder einfacher gestaltet hat, denke ich nicht, dass es verboten ist zu modden :)

deine idee etwas zu besteln wegen Infos ist allerdings nicht neu
hier mal ein paar sachen:
http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&threadid=1314272
http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&threadid=1297061
 
destrution schrieb:
deine idee etwas zu besteln wegen Infos ist allerdings nicht neu
hier mal ein paar sachen:
http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&threadid=1314272
http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&threadid=1297061

Den Thread mit der Muleverwaltung kenn ich.
Im Grunde hat der Threadersteller den gleichen Ausgangsgedanken: nur infos (in dem Fall per Screenshot/also visuelles abbild) aus D2 rausnehmen.
Ich würde versuchen wollen die Textlichen Infos direkt zu entnehmen und nicht als Abbild das dann wiederrum erst via Texterkennung in Schriftliche Info umgewandelt werden müßte.
Ich möchte nur statisken führen, und keine Manipulationen.
Dein erstes Thread-Besipiel; ItemLevel-Reader
modifiziert zwar nicht, würde aber eine absichtlich nicht sichtbare Info im Spiel, die spieler NICHT sehen sollen, sichtbar machen.
Somit würde ein ItemLevel-Reader wohl ein unerlaubtes programm für blizzard sein, denn es modifiziert! Es modifiziert die Info für den Spieler.

Der Muleverwaltungs-ersteller modifiziert nichts. er möchte nur die infos, die ein spieler sehen kann, praktischerweise ohne manuelles abtippen speicherfähig in Text-Form machen.
Im Grunde möchte ich das auch, halt für statistische Auswertung und auch nur von Daten die ein Spieler sehen kann und nicht unsichtbare Infos.

Durch meine Fragen zu diesem bereich möchte ich halt etwas mehr Infos dazu bekommen, was man als Programmierer machen darf um ERLAUBTE Zusatzprogramme zu machen und damit bei Programmentwicklung und damit verbundenen endloslangen Testreihen, nicht alle 3 Stunden, immer der Acc/die d2-Keys gesperrt sind.

Edit:
Hinweise in den Threads drauf, das 3rd Party Programme generell verboten sind, stimmt aus rechtlicher Sicht nicht. Blizzard hat sowas "ähnliches" nicht mal in seinen Lizenzvereinbarungen drin und sollte es drin stehen, wäre es rechtlich betrachtet gegenstandlos.
 
Die Fragen sind eigentlich sehr einfach zu beantworten, wobei man sehr vorsichtig mit Formulierungen sein muss.

1. Jegliche Maßnahme außerhalb des Spiels, die dir einen Vorteil gegenüber deinen Mitspielern verschafft, ist prinzipiell erst mal verboten. Dazu spielt es überhaupt keine Rolle, ob du den Paragraphen hier wörtlich nimmst:
(v) use any third-party software to modify Battle.net to change game play, including, but not limited to cheats and/or hacks;
Das "modify" bezieht sich nämlich rechtlich gesehen nicht nur auf echte Änderung der Software, sondern im weitesten Sinne auf alles, was eine Änderung des Spielverhaltens herbeiführen würde. Das heißt, streng genommen sind auch Clone-Hunter, die mit Hilfe eines Betriebssystem-Programms feststellen, auf welchem Server sie sind und sich so gezielt den "richtigen" Server heraussuchen, Cheater im Sinne dieser Regel. Sie nutzen ein Hilfsmittel außerhalb der Spielsoftware, um ihr Verhalten im Spiel günstiger zu gestalten.

Irgendwelche Spitzfindigkeiten wie "das ist doch keine 3rd party software" sind aus rechtlicher Sicht da nicht korrekt.

Dazu kommt folgender Paragraph der BNet-Regeln
(viii) harass, threaten, stalk, embarrass, or cause distress, unwanted attention or discomfort upon another user of Battle.net or other person or entity; cheat during gameplay, including but not limited to modification of the game program files;
Letztlich ist jede Vergünstigung, die sich irgendwer mit Hilfe eines Monitors oder sonst irgendeiner externe Hilfe verschafft, eine Art von Cheat, denn er verschafft sich damit einen Informationsvorsprung, der im Spiel so nicht vorgesehen ist, was nichts anderes bedeutet, als dass er cheatet. Darunter fällt jede erdenkliche Methode, die einem das Spiel einfacher macht, als es in der von Blizzard erstellen Spielversion vorgesehen ist.

Soweit die Grundregel. Es gibt aber folgende Besonderheiten:

2. Es gibt einige wenige Dinge, die man als von Blizzard erlaubt betrachten kann, da Blizzard dies direkt oder indirekt unterstützt. Eines dieser Dinge ist Modding, d.h., verändern des Spiels für seine eigenen Zwecke, aber außerhalb des BNet. Plugy ist ein typisches Beispiel für so eine Änderung. Und da sie das Spiel im BNet nicht verändert, ist diese Modifikation auch nicht verboten.

3. Dann gibt es noch einige wenige Dinge, die Blizzard von sich aus wohl duldet oder bei denen Blizzard aus rechtlicher Sicht kaum eine Handhabe hat.

Dazu gehört wohl das mehrfache einloggen von einem einzelnen Rechner aus, obwohl dies den Regeln nach verboten ist. Problem dabei ist aber, dass Blizzard gar nicht genau feststellen kann, ob jemand von einem oder zwei Rechnern ins BNet geht, solange er über denselben Router ins Internet geht. Zwei Rechner kann Blizzard aber schon deshalb nicht verbieten, weil der Käufer ja zwei Lizenzen erworben hat. Es ist nichtsdestotrotz ein Grenzbereich, zumindest wenn eine modifizierte DLL im Spiel ist. Für Blizzard ist es letztlich aber egal, ob ein User sich von einem oder zwei Rechnern einlogged, deshalb besteht da keine große Gefahr, dass da jemand für gebannt wird.

Dazu gehört auch der Glidewrapper, der ja nichts weiter tut, als auf diverser Hardware das Spiel überhaupt spielbar zu machen. Das deutsche Lizenzrecht erlaubt dies ausdrücklich, wenn der Software-Hersteller dies nicht von sich aus behebt. Deshalb war auch der Patch, der damals dafür sorgte, dass die deutsche Version nicht bei Items mit Auren abstürzte, nie Bann-gefährdet, denn er stellte lediglich den Gebrauch der Software sicher.

4. Last not least gibt es diverse Regelverstöße, die prinzipiell verboten sind, aber von Blizzard nicht merklich oder nur sehr wenig geahndet werden. Dazu gehören Dupes, diverse Zusatztools wie Farcast, Chicken, TPPK, Bots und diverse andere Dinge. Spamming ist laut den Regeln auch verboten, wird aber anscheinend nicht bestraft.

In diesen Fällen kann man meiner Meinung nach davon ausgehen, dass Blizzard aus Kostengründen immer nur Einzelaktionen fährt, die einen Massenbann zur Folge haben, und dass sie ansonsten gerade mal die allerschlimmsten Probleme aus der Welt schaffen, wie z.B. public Dupe Methoden. Der Rest interessiert sie nicht, weil es zu teuer wäre, alle "kleineren" Probleme zu beheben bzw. Sünder zu bestrafen.


Eine Funktion, die z.B. als Netzwerk-Lauscher die Datenströme annimmt, kopiert und dann weiter leitet, um die Kopie anschließend zu analysieren, ist insofern verboten, als dass man die Informationen nicht benutzen darf, um sein Spielverhalten zu ändern. Würde ein Spieler netstat nur dazu benutzen, Statistiken über die Verbindungen aufzustellen, wäre es auch kein Cheating im Sinne der Regeln.

Allerdings verbietet ein anderer Paragraph der Richtlinien folgendes
(ii) copy, photocopy, reproduce, translate, reverse engineer, modify, disassemble, or de-compile in whole or in part any Battle.net software;
Und dazu gehört im weitesten Sinne auch die Netzwerk-Kommunikation. Eine Analyse dieser Kommunikation wäre eines Art "translate" oder "reverse engineering" und somit verboten. Wenn Blizzard dies mit "warden" bemerkt, könnte es passieren, dass der Acc gebannt wird. Blizzard kann ja nicht wissen, wofür du diese Daten sammelst. Allerdings wird Blizzard niemanden dafür bannen, dass er seinen Netzwerk-Traffic kontrolliert. Somit sind typische "Sniffer" wohl eher nicht gefährdet.


Ein langer Post, weiß nicht, ob da nun alles beantwortet wurde. Frag ggf. nach.
 
@drago

Deine Auflistung ist sehr schön und entspricht im großen und ganzen fast genau der Ansicht, die ich zu dem Thema bisher gewonnen habe.

Nur in einem einzigen Punkt sehe ich es anders und zwar zu Deiner folgenden Bemerkung:

drago schrieb:
Eine Funktion, die z.B. als Netzwerk-Lauscher die Datenströme annimmt, kopiert und dann weiter leitet, um die Kopie anschließend zu analysieren, ist insofern verboten, als dass man die Informationen nicht benutzen darf, um sein Spielverhalten zu ändern. Würde ein Spieler netstat nur dazu benutzen, Statistiken über die Verbindungen aufzustellen, wäre es auch kein Cheating im Sinne der Regeln.

Im Grunde spielt es keine rolle wie ich Daten sammle um auswertbare Statistiken zu erstellen.
Das Sammeln/Zusammentragen von Daten als solches selbst, egal welcher Art (z.b. dropp-Daten) zum Erstellen von Statistiken kann nicht verboten werden.

Allein deshalb schon nicht, weil ich ohne jedes Hilfsmittel sowas auch manuell erstellen kann. Auch können Screenshots nicht verboten werden und nicht die Extraktion der textlichen Infos aus Screenshot-Fotos von Items.
Ebenso kann nicht verboten werden, wenn ich die Daten ohne den Zwischenweg über ein Screenshot mit anschließender Texterkennung wiederum in Text umwandle oder wenn ich die textinfo direkt, z.b. aus dem Speicher, auslese.
Demngemäß dürfte auch das Einsammeln dieser Infos an anderer Stelle (via Sniffer oder bei Nutzung eines Proxies etc. nicht verboten sein.
Denn der Verwendungszweck dient lediglich zur Erstellung von Statistiken.
Auch wenn ggfls. Ergebnisse/Erkenntnisse aus den Statisktiken das Spielverhalten ändern könnten.

Ich stimme mit Dir aber überein das solche vorgehensweise verboten sind, wenn solche Maßnahmen dazu dienen, die verwendeten Infos anders als nur für pure Dropp-Statistiken verwenden zu wollen, weil man könnte ja mit nen Netzwerk-Lauschprogramm noch andere Infos herauskitzeln als Infos die der Anwender sowieso angezeigt bekommt, z.B. ilvl angaben zu Items u.a.

Ebenso halte ich die Nutzung eines Netzwerk-Lausch-programms ebenfalls prinzipiell für verboten, da das eher zur Programmgruppe der Re-engeneering-Programme wie Disassembler und Debuggern gehört.

Allerdings verbietet ein anderer Paragraph der Richtlinien folgendes
:(ii) copy, photocopy, reproduce, translate, reverse engineer, modify, disassemble, or de-compile in whole or in part any Battle.net software;

Wo hast du denn die engl. Lizenz-texte her? Im der dtsch version steht nichts dazu in License.txt drin.
Abgesehen davon hat Blizzard meiner Meinung nach, mit solch einer Formulierung diesen hauseigenen "Paragraph" für zumindest Deutschlands Rechtslage ungültig gemacht, denn
1. Bietet das programm selbst ja Screenshot-Funktionen an
2. Kann Blizzard Screenshots nicht generell verbieten, höchstens die Nutzung dieser Screenshots als solche in öffentlich zugänglichen Bereichen. Für eigene private Zwecke ist das nicht verboten.

In den Regeln zu Screenshots und allem was dazu gehört, ist blizzard bei seinen Lizenzangaben sehr feinsinnig.
Z.B. schränkt es die kommerzielle Nutzung von Bildern ein, die aus dem Lieferumfang der Software oder der zugehörigen Website stammen ein,

D.h. würde ein Softwarehersteller eine Verkauf-software herstellen in der sämtliche D2-Items visuell gelistet werden, dürfte dieser Software-hersteller solche Items verwenden, wenn er sie aus screenshots alle selbst herstellt+die Items freistellt, er dürfte aber nicht die Bildchen aus der Website einfach verwenden oder die Bildchen aus den Programm-Dateien extrahieren.

Da gabs mal ein ähnliches Rechtsproblem in Deutschland in Bezug zu den Telefonbuch-CDs.
Die Telefonbuch-Daten durften nicht automatisch extrahiert werden.
Es mußte nachgewiesen werden, das aus dem gedruckten telefonbuch der Post, die Daten alle schön manuell abgeschrieben wurden.
Dieser Fall ging vor einige Jahren mal durch die presse.
Der Nicht-Post-Anbiter einer telefonbuch-Cd hatte damals nachweisen können, das er in China zu billigkonditionen alles hat manuell abtippen lassen.

Hmm, shit und an dieser Stelle beisse ich mir bei meinen Überlegungen selbst in den allerwertesten. Siehe meine Aussage: "Im Grunde spielt es keine rolle wie ich Daten sammle um auswertbare Statistiken zu erstellen."

Das würde bedeutet jede Art von automatisierter Übernahme textlicher Infos, egal ob per Screenshot+Texterkennung oder direktes Auslesen von Daten aus dem Speicher verboten wären.

;(

Hey komm, sag irgendwas positives dazu
 
Du hast Recht. War das positiv? :D

Es ist eben nicht egal, woher man seine Informationen bekommt. Niemand kann dir verbieten, 2 Millionen Mal Mephisto zu besuchen und jeden Drop per Screenshot festzuhalten, um die dann am Ende manuell (!) auszuwerten. Blizzard KANN dir aber verbieten, die Netzwerkkommunikation zu übersetzen, das gehört zum Lizenzrecht.

Das gilt im Grunde für jede Software. Die englischen Texte stehen übrigens bei den Terms of Usage auf battle.net

Netzwerk-Sniffer sind keineswegs verboten, da sie einem Systemadministrator dienen, seine Leitungen sauber zu halten. Für das Lizenzrecht ist lediglich relevant, wie sie mit den Daten umgehen. Reines statistisches Erfassen, wer wann wohin verbunden wurde und wie lange ist sicher kein Problem. Die Analyse der übertragenen Daten ist schon wieder was ganz anderes.

Wir müssen auch unterscheiden, ob es sich um Lizenzrecht oder Nutzungsbedingungen handelt. Was davon wozu gehört ist gerade bei Blizzard manchmal schwer zu unterscheiden. Blizzard hat zwar das Recht, dir die Manipulation des BNet zu verbieten, aber solange du damit keinen finanziellen Schaden anrichtest, kann Blizzard dich dafür nur mit einem Bann bestrafen. Das hat nix mit Lizenzrecht zu tun, sondern nur mit Hausordnung.

Einen Itemshop mit den Items betreiben ist schon wieder ein ganz anderes Thema, da hier finanzielle Interessen im Spiel sind.

Zudem muss man noch unterscheiden zwischen deutschem und amerikanischem Recht, was insbesondere die Beurteilung der BNet-Regeln erschwert, da diese vermutlich überall gleich sind, aber nicht dieselbe Wirkung erzielen.

Das deutsche Lizenzrecht sieht ja vor allem den Zweck einer Aktion im Vordergrund. Keine Firma dieser Erde kann dir verbieten, in deinen eigenen 4 Wänden für dich alleine ein Reverse-Engineering ihrer Software durchzuführen. Solange du das nur aus Spaß an der Freude machst und um z.B. Technologien zu lernen, sind die Interessen der Firma nicht berührt und nix passiert. Wenn du aber deine Informationen außerhalb deiner 4 Wände irgendwie verwendest, machst du dich ggf. strafbar.
 
Ich glaub, die kommen auch, wenn du einen Acc im BNet erstellst, aber dann auf deutsch. Weiß aber nicht, ob die völlig identisch sind.

Aber derselbe Absatz steht auch in der deutschen license.txt, von daher....
3. Verpflichtungen des Endbenutzers

A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder
Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rückentwicklungen, Quellcode-Herleitungen, Modifikationen,
Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Programme bzw.
Arbeiten herstellen, die ganz oder in wesentlichen Teilen auf dem
Programm basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder
Eigentumsetiketten auf dem Programm anbringen, ohne das vorherige
schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber erhalten zu haben.
 
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