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garantie auf elektogeräte bei amazon, wie?

wicked_udp

Guest
ja weiß wer, wenn ich mir zb nen mp3-player da bestelle und der würde in der garantiezeit kaputt gehen.
wie muss man da vorgehen?
wird dann das defekte gerät + verpackung etc + amazon rechnung zum hersteller geschickt?
oder nach amazon?
naja wie funktioniert das genau, weiß das wer?

danke,
mfg wicked
 
Du mußt unterscheiden zwischen der Gewährleistung des Händlers, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und einer freiwilligen Garantieleistung des Händlers oder Herstellers. Letztere kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.

Prinzipiell ist es erstmal so, daß der Händler, von dem du das Gerät gekauft hast, dein Ansprechpartner ist. Gesetzliche Gewährleistung gibt es zwei Jahre lang. Im ersten halben Jahr müßte der Händler nachweisen, daß es deine Schuld war, wenn das Gerät defekt ist. Danach mußt du nachweisen, daß das Gerät von vornherein defekt war.

Wenn du bei Amazon was bestellt hast, dann haben die eine Webseite zu dem Thema: http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13770421

Meiner persönlichen Erfahrung nach sind Umtausch oder Rückgabe eines defekten Artikels problemlos.
 
hi,

du musst den player zum Hersteller (also NICHT amazon) , mit der von amazon ausgestellten rechnung, schicken!

mfg magge
 
Jeder Hersteller bietet entweder eine kostenlose oder eine kostengünstige Service-Hotline an.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du dich zuerst an Amazon oder an den Hersteller wenden sollst, würde ich zuerst dort anrufen. Erspart dir im Endeffekt auch meist eine längere Wartezeit, da das Paket beim Verkäufer erst weitergeleitet werden muss, damit es am Ende zum Hersteller geschickt wird.
Mancher Hersteller schickt auch relativ schnell Ersatz oder tauscht das Gerät anstandslos um.

Mit Amazon selber habe ich schon positive als auch negative Erfahrungen gemacht.
 
magge20031990 schrieb:
du musst den player zum Hersteller (also NICHT amazon) , mit der von amazon ausgestellten rechnung, schicken!

Wenn es der hersteller so anbietet, dann hast Du einen klaren Vorteil. Ansonsten gilt in Deutschland immer: Der Händler muß die Gewährleistung umsetzen und nicht der Hersteller. Also grundsätzlich, soweit es vom Hersteller nicht ausdrücklich anders definiert ist, muss man beim Händler reklamieren.
 
die genaue gesetzlage kenn ich nicht:D hatte aber ein ganz ähnliches prob mit ein paar kopfhörern und amazon hat mir die dinger zurückgeschickt und gesagt ich soll sie an den hersteller schicken

mfg magge
 
Hmm, so sollte das aber nicht sein. Ungeachtet dessen, ob der Hersteller eine Direktabwicklung anbietet oder nicht (was die Hersteller von "kleinen" Elektrogeräten wie eben MP3-Playern, Kopfhörern o.ä. meist nicht machen), muss der Händler die Ware annehmen und für die weitere Reklamationsabwicklung sorgen. Er kann Dich (zurecht) darauf aufmerksam machen, dass es bei einem Hersteller im Rahmen der Direktabwicklung meistens schneller geht, wenn dieser eben diesen Service anbietet. Er kann Dich aber nicht dazu zwingen, das ganze auf diesem Wege zu machen, wenn Du es nicht willst.
 
die genaue gesetzlage kenn ich nicht hatte aber ein ganz ähnliches prob mit ein paar kopfhörern und amazon hat mir die dinger zurückgeschickt und gesagt ich soll sie an den hersteller schicken

Das (Online-)Händler sowas machen, ist bekannt. Allerdings ist der Punkt, dass du mit dem Hersteller keinerlei Vertragsbeziehung hast. Wenn du eine gekaufte Sache im Rahmen der Gewährleistung zurückschickst, berufst du dich auf den Kaufvertrag und beanstandest einen Sachmangel. Da ist dein Vertragspartner, also der Händler in der Pflicht, diesen Mangel zu beheben. Selbst wenn der Verkäufer auch nichts anderes machen würde als die Sache zum Hersteller zu schicken, ist er in der Pflicht, den Mangel zu beheben. Daher:
Er kann Dich aber nicht dazu zwingen, das ganze auf diesem Wege zu machen, wenn Du es nicht willst.
Der Weg über die Gewährleistung ist im Allgemeinen vorzuziehen, weil es durchaus sein kann, dass für Garantieleistung des Herstelleres schlechtere Bedingungen gelten. Bei der Gewährleistung ist es recht einfach: Die Sache hat einen Mangel, also muss der Vertragspartner diesen beheben.
 
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