Kalithies
Member
- Registriert
- 20 April 2012
- Beiträge
- 254
- Punkte Reaktionen
- 0
Mahlzeit,
Ja ich weiß es gibt 100 Freds zum RMAH, hier soll es aber ausschließlich um dass HC RMAH gehen. Welches vll doch noch eingefügt wird. (falls noch wer die quelle hat,kommt sie hier hin, ich such sie noch )
Ich hab nach Rechtlichen Sachen garnicht erst großartig gegoogelt, sondern weiß eigentlich nur das jeder Hersteller eine Gewährleistung von 2 Jahren einhalten muss. Diese Gewährleistung lässt sich nicht durch AGB's umgehen. (HgB)
Grobgesagt: Sagt die Gewährleistung nicht mehr und nicht weniger aus als: Bei auftretenden Schaden troz Sachgerechter Nutzung des Produkts ist der Hersteller zu wieder "Gutmachung"/Reparatur gezwungen. Das ganz wird dann noch in Zeiträumen eingeteilt, mit Beweispflicht der Sachgerechten Nutzung usw... ist aber schon nebensächlich (vll).
Nun näher zum Thema:
Person A findet "tolles Schwert" verkauft an Person B, soweit ok. (Soweit haben wir hier nen Privatverkauf, solange auch hier die Menge und Regelmäßigkeit im Rechtlichen Rahmen besteht.)
Trotzt Privatverkauf existiert eine Gewährleistung, für die man normalerweise sogar einen Rechnung benötigen würde. (Als Nachweis für die 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung)
Die Gewährleistung existiert weil Blizzard der Hersteller des Items ist für volle 2 Jahre. Person A ist nur der Finder.
bis hier hin sollte eigentlich alles klar und logisch sein, oder Denkfehler ?
Wenn jetzt aber Person B durch einen DC seinen Char verliert und das "tolle Schwert" verloren ist, befindet sich Person B in einer Beweispflicht das der DC an den Servern von Blizzard lag? Vll doch noch der Zeitraum entscheidet?
Nach meiner Logik her ist Blizzard dazu verpflichtet in diesem Falle Items wieder herzustellen, Die Gewährleistung kann man ebend nicht mit AGB's umgehen. Hier gibt es meines Wissen keine Rechtliche Grauzone.
Das Problem was hier besteht ist nur der Nachweis für den DC seitens Blizzard, oder Denkfehler ?
mfg Kalithies
PS: Das niemand im RMAH shoppen gehen muss, ist klar. Mich interessiert hier nur die Theoretische Frage. Ich selbst nutzte das RMAH sowieso nicht...
edit : Lesenswerte Text zum SC rmah: http://diablo3.gamona.de/2012/06/15...s-wird-alles-verandern-eine-these/#more-19434
Ja ich weiß es gibt 100 Freds zum RMAH, hier soll es aber ausschließlich um dass HC RMAH gehen. Welches vll doch noch eingefügt wird. (falls noch wer die quelle hat,kommt sie hier hin, ich such sie noch )
Ich hab nach Rechtlichen Sachen garnicht erst großartig gegoogelt, sondern weiß eigentlich nur das jeder Hersteller eine Gewährleistung von 2 Jahren einhalten muss. Diese Gewährleistung lässt sich nicht durch AGB's umgehen. (HgB)
Grobgesagt: Sagt die Gewährleistung nicht mehr und nicht weniger aus als: Bei auftretenden Schaden troz Sachgerechter Nutzung des Produkts ist der Hersteller zu wieder "Gutmachung"/Reparatur gezwungen. Das ganz wird dann noch in Zeiträumen eingeteilt, mit Beweispflicht der Sachgerechten Nutzung usw... ist aber schon nebensächlich (vll).
Nun näher zum Thema:
Person A findet "tolles Schwert" verkauft an Person B, soweit ok. (Soweit haben wir hier nen Privatverkauf, solange auch hier die Menge und Regelmäßigkeit im Rechtlichen Rahmen besteht.)
Trotzt Privatverkauf existiert eine Gewährleistung, für die man normalerweise sogar einen Rechnung benötigen würde. (Als Nachweis für die 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung)
Die Gewährleistung existiert weil Blizzard der Hersteller des Items ist für volle 2 Jahre. Person A ist nur der Finder.
bis hier hin sollte eigentlich alles klar und logisch sein, oder Denkfehler ?
Wenn jetzt aber Person B durch einen DC seinen Char verliert und das "tolle Schwert" verloren ist, befindet sich Person B in einer Beweispflicht das der DC an den Servern von Blizzard lag? Vll doch noch der Zeitraum entscheidet?
Nach meiner Logik her ist Blizzard dazu verpflichtet in diesem Falle Items wieder herzustellen, Die Gewährleistung kann man ebend nicht mit AGB's umgehen. Hier gibt es meines Wissen keine Rechtliche Grauzone.
Das Problem was hier besteht ist nur der Nachweis für den DC seitens Blizzard, oder Denkfehler ?
mfg Kalithies
PS: Das niemand im RMAH shoppen gehen muss, ist klar. Mich interessiert hier nur die Theoretische Frage. Ich selbst nutzte das RMAH sowieso nicht...
edit : Lesenswerte Text zum SC rmah: http://diablo3.gamona.de/2012/06/15...s-wird-alles-verandern-eine-these/#more-19434
Zuletzt bearbeitet: