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Hc Rmah, Item Wiederherstellung, Gewährleistungspflicht ?

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Kalithies

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20 April 2012
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Mahlzeit,

Ja ich weiß es gibt 100 Freds zum RMAH, hier soll es aber ausschließlich um dass HC RMAH gehen. Welches vll doch noch eingefügt wird. (falls noch wer die quelle hat,kommt sie hier hin;), ich such sie noch )

Ich hab nach Rechtlichen Sachen garnicht erst großartig gegoogelt, sondern weiß eigentlich nur das jeder Hersteller eine Gewährleistung von 2 Jahren einhalten muss. Diese Gewährleistung lässt sich nicht durch AGB's umgehen. (HgB)

Grobgesagt: Sagt die Gewährleistung nicht mehr und nicht weniger aus als: Bei auftretenden Schaden troz Sachgerechter Nutzung des Produkts ist der Hersteller zu wieder "Gutmachung"/Reparatur gezwungen. Das ganz wird dann noch in Zeiträumen eingeteilt, mit Beweispflicht der Sachgerechten Nutzung usw... ist aber schon nebensächlich (vll).

Nun näher zum Thema:

Person A findet "tolles Schwert" verkauft an Person B, soweit ok. (Soweit haben wir hier nen Privatverkauf, solange auch hier die Menge und Regelmäßigkeit im Rechtlichen Rahmen besteht.)

Trotzt Privatverkauf existiert eine Gewährleistung, für die man normalerweise sogar einen Rechnung benötigen würde. (Als Nachweis für die 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung)

Die Gewährleistung existiert weil Blizzard der Hersteller des Items ist für volle 2 Jahre. Person A ist nur der Finder.

bis hier hin sollte eigentlich alles klar und logisch sein, oder Denkfehler ?

Wenn jetzt aber Person B durch einen DC seinen Char verliert und das "tolle Schwert" verloren ist, befindet sich Person B in einer Beweispflicht das der DC an den Servern von Blizzard lag? Vll doch noch der Zeitraum entscheidet?

Nach meiner Logik her ist Blizzard dazu verpflichtet in diesem Falle Items wieder herzustellen, Die Gewährleistung kann man ebend nicht mit AGB's umgehen. Hier gibt es meines Wissen keine Rechtliche Grauzone.

Das Problem was hier besteht ist nur der Nachweis für den DC seitens Blizzard, oder Denkfehler ?

mfg Kalithies

PS: Das niemand im RMAH shoppen gehen muss, ist klar. Mich interessiert hier nur die Theoretische Frage. Ich selbst nutzte das RMAH sowieso nicht...

edit : Lesenswerte Text zum SC rmah: http://diablo3.gamona.de/2012/06/15...s-wird-alles-verandern-eine-these/#more-19434
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, auf Ebay steht bei Privatverkauf immer - keine Gewährleistung, da Privatverkauf - dabei wenn es sich um handel von Provatpersonen handelt, das müsste hier wohl auch so sein. Blizzard stellt ja das Ah nur zur Verfügung.

Ansonsten ein Problem, aber darüber kann nur jemand entscheiden,der sich damit genauer auskennt

Gruß Coaster
 
Ich denke das größere Problem wäre es, Blizzard die Schuld am DC nachzuweisen. Immerhin kann die Ursache an jeder Stelle zwischen User und Server liegen und teilweise sogar außerhalb dieser Linie (Stromversorgung, etc...)

Und von Gewährleistung kann hier m.E. auch nicht die Rede sein, da der verkaufte Gegenstand keinerlei Mangel aufweist. Mangelhaft wäre höchstens das Spiel selbst bzw. die mitgekaufte Verbindung zum Spielen. Wie es sich da mit Folgeschäden verhält weiß ich leider nicht.

Wie wird so etwas in anderen Spielen mit Echtgeldshops gehandhabt?
 
hm, auf Ebay steht bei Privatverkauf immer - keine Gewährleistung, da Privatverkauf - dabei wenn es sich um handel von Provatpersonen handelt, das müsste hier wohl auch so sein. Blizzard stellt ja das Ah nur zur Verfügung.

Ansonsten ein Problem, aber darüber kann nur jemand entscheiden,der sich damit genauer auskennt

Gruß Coaster

Ich wusste dass,das kommt sry, ;)
Nur bei Ebay ist es ganz einfach und klar, In den AGB's steht eindeutig drin dass,das Verkaufen von Items auf Plattformen wie ebay zb verboten ist. Somit ist Blizzard hier direkt aus dem Schneider, Rechtswidrige Handlung auf beiden Seiten: Verkäufer-Käufer. Hier könnte man dann wieder über Eigentum und Besitzt streiten...

Wie wird so etwas in anderen Spielen mit Echtgeldshops gehandhabt?

naja nenn mal en Beispiel für ein Spiel mit HC modus ;) Ich kenne keins.. , wenn dann müsste der Fehler beim Kauf des Produktes geschehen, und Die Firma könnte Kontrollieren ob sich dein Gegenstand im Inventar befindet oder ebend nicht befindet.

offtopic: Aber auch wenn man einen Privatverkauf tätigt besteht die Gewährleistung bei Ebay oder sonst wo...
entscheident ist das 1. Erstmalige Datum. Also Solang Rechnung mit dabei ist, Gibt es auch die Gewährleistung, sollte diese ebend noch nicht abgelaufen sein. Garantie kommt wird vom Hersteller definiert und freier basis gesaltet zb. 3 Jahre Garantie mit abholservice. Die Gewährleistung wiederum ist fest von Deutschland vorgschrieben und zählt für alle Produkte in Deutschland welche zwischen Verkäufern und Endverbrauchern getätigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
bis hier hin sollte eigentlich alles klar und logisch sein, oder Denkfehler ?

ja, hier liegt schon ein denkfehler, da nicht alle güter gleich sind. mir fehlen jetzt die korrekten fachbegriffe, aber es besteht ja z.b. auch ein unterschied zwischen einem kinofilm und einer waschmaschine. für einen kinofilm kannst du doch auch keine zwei jahre gewährleistung beanspruchen, richtig?
wenn du ein auto "zum ausschlachten" kaufst, dann hast du ebenfalls keine zwei jahre garantie.
weiterhin kannst du eine firma für dc's nicht haftbar machen (solange dies nciht überhand nimmt, versteht sich), da NIEMALS und von KEINEM unternehmen ausgeschlossen werden kann, dass es zu unterbrechungen im angebotenen service kommen kann.

natürlich ist es blöd, wenn du dir für deinen lvl1-char etwas für zehn euronen aus dem rmah kaufst und schon direkt vom ersten monster wegen eines dcs gekillt wirst und somit dein item noch nicht ein einziges mal nutzen konntest. (fiktives, übertriebenes beispiel)
aber sieh es mal so: wenn du eine grillparty gibst, und urplötzlich platzregen eintritt, während das fleisch schön über dem feuer brutzelt, dann kannst du auch weder das feuerholz (oder die kohle) zurückgeben, weil beides nciht lang genug bestand hatte, bzw. nicht seinem zweck zugeführt werden konnte.
 
Ich wusste dass,das kommt sry, ;)
Nur bei Ebay ist es ganz einfach und klar, In den AGB's steht eindeutig drin dass,das Verkaufen von Items auf Plattformen wie ebay zb verboten ist. Somit ist Blizzard hier direkt aus dem Schneider, Rechtswidrige Handlung auf beiden Seiten: Verkäufer-Käufer. Hier könnte man dann wieder über Eigentum und Besitzt streiten...

ich bin mir garnicht so sicher, ob diese itemverkäufe bei ebay wirklich so illegal sind. wären sie das, hätte blizzard schon einige maßnahmen gegen ebay in die wege geleitet, die dafür sorgen, dass ebay den verkauf solcher artikel unterbinden muss. andere, rechtwidrige gegenstände (z.b. gefälschte waren) filtert ebay ja auch. dabei ist es egal, wie effektiv ebay dabei ist, aber sie tun immerhin irgendwas.
 
Man erwirbt sowieso kein Eigentum an den Item, sondern nur Nutzungsreche (o.ä., grad zu faul nachzuschlagen).
Damit erübrigt sich der Rest.
 
Man erwirbt sowieso kein Eigentum an den Item, sondern nur Nutzungsreche (o.ä., grad zu faul nachzuschlagen).
Damit erübrigt sich der Rest.

stimmt:ugly:, hatte ich voll vergessen,... Kann dem nach geclosed werden :hy: Naja aber dann wirds bestimmt nochmal mehr geschreie über Eigentum/Nutzrecht demnächst geben...

und dafür schreib ich sonne textwand dahin :ugly:
 
3,

2,

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