TomGrenn
Kolumnenkönig 2010
- Registriert
- 12 September 2006
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Grundsätzlich würde ich bei der Strafverfolgung keine Unterscheidung zwischen virtuellem Eigentum, das mühsam ersammelt wurde und virtuellem Eigentum, das käuflich erworben wurde, machen wollen. Denn egal ob man 100,- Euro oder 100 Stunden dafür aufgewendet hat, beides wurde irgendwie als "virtuelles Eigentum" erworben - die einzige Frage stellt sich hier nach der Rechtmäßigkeit des Begriffes virtuelles "Eigentum", schließlich weisen die Spielehersteller immer wieder darauf hin, dass man eben nicht zum Besitzer wird, bloß weil der Char, mit dem man spielt, ein virtuelles item trägt.
Also eine Strafverfolgung rein davon abhängig zu machen, dass Geld ausgegeben wurde, halte ich für falsch. Bei realen Gütern kann eine vernünftige Wertschätzung gemacht werden und somit der reale entstandene Schaden von einer Versicherung bewertet werden. Wie soll aber zum Beispiel ein Richter oder ein Versicherung so etwas bewerten? "Oh, Ihnen wurde ein perfekter Vernichtikus und eine Enigma gestohlen, das ist aber schlimm!" / "Nein, tut mir leid, der Diebstahl eines Tarnhelms wurde mit Patch 1.10 zu einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit, das wird nicht bestraft!"
Desweiteren dürfte eine Strafverfolgung nicht davon abhängig gemacht werden, wie nachlässig der jeweilige Bestohlene war. Schwachsinnig, aber haltet euch folgendes vor Augen: ein Fenster im Erdgeschoss sperrangelweit offenstehen zu lassen, mag fahrlässig sein und die Versicherung hat das Recht, entsprechend der Vertragsklauseln keinen Schaden zu ersetzen. Trotzdem wäre hier ein Einbruch ein Strafdelikt und müsste von der Polizei verfolgt werden. Ebenso bei einem Lamborghini Diabolo (hihi, den Bezug zu unserem Spiel konnte ich mir nicht verkneifen), welcher mit offenen Türen und Schlüssel im Zündschloss mitten in der Stadt abgestellt wird. Jeder greift sich an den Kopf, aber sobald Strafanzeige gestellt wird, muss die Polizei dem Fall nachgehen.
Folglich kann, wie oben schon erwähnt wurde, nur der theoretische Strafbestand des Datendiebstahls verfolgt werden, der Wert des gestohlenen Objekts dürfte erst nachrangig von Bedeutung sein. Und hier kommt der Knackpunkt: ein komplett perfekter Hammerdin (um bei einem bekannten Beispiel zu bleiben) kann einfach für schnödes, zählbares Geld gekauft werden oder in jahrelanger Kleinarbeit aufgebaut werden. Das, worum es sich dreht, sind dennoch nur Bits und Bytes, egal woher es kommt. Die Quizfrage lautet: wieviel wert ist so ein Hammerdin? Nur Nullen und Einsen, geringfügig wie ein einzelner gestohlener Apfel oder genau der Wert, der überwiesen wurde (wobei ich mich wundern würde, wenn es dazu eine Quittung gäbe).
Die Polizei muss ihre Arbeit aufnehmen, sobald eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt, begangen wurde. Datendiebstahl ist strafbar, egal ob man bei einem Großkonzern in die Datenbank eindringt oder bei einem kleinen Handwerksbetrieb die Firmeninterna mißbraucht. Aber bei einem Computerspiel? Greift die Polizei auch ein, wenn mir jemand bei Siedler von Catan durch Schummeln die längste Handelsstraße klaut?
Nachtrag: Mist, war drago wieder schnell....
edit: schreiben und nachträglcih Schreibfehler korrigieren ftw
Also eine Strafverfolgung rein davon abhängig zu machen, dass Geld ausgegeben wurde, halte ich für falsch. Bei realen Gütern kann eine vernünftige Wertschätzung gemacht werden und somit der reale entstandene Schaden von einer Versicherung bewertet werden. Wie soll aber zum Beispiel ein Richter oder ein Versicherung so etwas bewerten? "Oh, Ihnen wurde ein perfekter Vernichtikus und eine Enigma gestohlen, das ist aber schlimm!" / "Nein, tut mir leid, der Diebstahl eines Tarnhelms wurde mit Patch 1.10 zu einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit, das wird nicht bestraft!"
Desweiteren dürfte eine Strafverfolgung nicht davon abhängig gemacht werden, wie nachlässig der jeweilige Bestohlene war. Schwachsinnig, aber haltet euch folgendes vor Augen: ein Fenster im Erdgeschoss sperrangelweit offenstehen zu lassen, mag fahrlässig sein und die Versicherung hat das Recht, entsprechend der Vertragsklauseln keinen Schaden zu ersetzen. Trotzdem wäre hier ein Einbruch ein Strafdelikt und müsste von der Polizei verfolgt werden. Ebenso bei einem Lamborghini Diabolo (hihi, den Bezug zu unserem Spiel konnte ich mir nicht verkneifen), welcher mit offenen Türen und Schlüssel im Zündschloss mitten in der Stadt abgestellt wird. Jeder greift sich an den Kopf, aber sobald Strafanzeige gestellt wird, muss die Polizei dem Fall nachgehen.
Folglich kann, wie oben schon erwähnt wurde, nur der theoretische Strafbestand des Datendiebstahls verfolgt werden, der Wert des gestohlenen Objekts dürfte erst nachrangig von Bedeutung sein. Und hier kommt der Knackpunkt: ein komplett perfekter Hammerdin (um bei einem bekannten Beispiel zu bleiben) kann einfach für schnödes, zählbares Geld gekauft werden oder in jahrelanger Kleinarbeit aufgebaut werden. Das, worum es sich dreht, sind dennoch nur Bits und Bytes, egal woher es kommt. Die Quizfrage lautet: wieviel wert ist so ein Hammerdin? Nur Nullen und Einsen, geringfügig wie ein einzelner gestohlener Apfel oder genau der Wert, der überwiesen wurde (wobei ich mich wundern würde, wenn es dazu eine Quittung gäbe).
Die Polizei muss ihre Arbeit aufnehmen, sobald eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt, begangen wurde. Datendiebstahl ist strafbar, egal ob man bei einem Großkonzern in die Datenbank eindringt oder bei einem kleinen Handwerksbetrieb die Firmeninterna mißbraucht. Aber bei einem Computerspiel? Greift die Polizei auch ein, wenn mir jemand bei Siedler von Catan durch Schummeln die längste Handelsstraße klaut?
Nachtrag: Mist, war drago wieder schnell....
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