ChrOmatic schrieb:
Vom Classic Key fehlt jede Spur, auch auf dem Handbuch steht keiner...
Auch wenn Software in dem Laden "vom Umtausch ausgeschlossen" ist, müssen die mir das doch eigentlich umtauschen, denn ich hab ja praktisch nich das bekommen, was draufstand
...oder? oO
Du hast beim Händler ein Produkt gekauft. In der Verpackung ist nicht das drin, was du erworben hast. Also ein Problem des Händlers. Auch wenn der Hersteller daran schuld sein sollte, verkauft hat Dir der Händler die fehlerhafte Ware und er muss den Kopf dafür hinhalten.
Du hast also gegenüber dem Händler das Recht auf Rückgabe, Umtausch, Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises, wobei letzteres ja sinnbefreit wäre. Wenn mich mein verkalktes Gedächtnis nicht ganz täuscht, steht Dir glaube ich sogar jegliche vernünftige Kostenerstattung zu, also Porto für Rücksendung (natürlich per Einschreiben) etc zu. Eine Nachbesserungsfrist brauchst Du in diesem Fall nicht hinnehmen, da der Gegenstand in dieser Form niemals genutzt werden kann und ebenso offensichtlich nicht nachgebessert werden kann. Genausowenig brauchst Du umständliche oder kostenintensive Abwicklungsprocedere von Händlern hinnehmen.
Die Ansage mit dem Umtausch hat nichts mit Gewährleistungsansprüchen zu tun. Das ist der übliche Spruch von Händlern, wenn sie Software vom ihrem ansonsten freiwillig eingeräumten (und nicht gesetzlich verpflichteten) Umtauschrecht ausschließen. Als Gewährleistungzurückweisung kann und darf sie nicht mißbraucht werden, auch wenn es manche Händler gerne mal tun.
Falls Dir das passieren sollte, such Dir einen Anwalt, der freut sich auf Prozesse mit Erfolgsgarantie.
Ansonsten, das ist allgemeines Verbraucherrecht. Darüber gibt es tonnenweise Bücher, zigtausend Webseiten und in jedem Nest größer ein paar tausend Einwohner eine Verbraucherberatung.
Und um die rechtliche Seite einzuhalten: Das ist keine Rechtsberatung sondern stellt nur meine persönliche Meinung und mein persönliches Verständnis der geltenden Gesetzeslage dar. Diese Äußerungen von mir können und dürfen nicht als Grundlage für eine rechtlich bindende Handlung betrachtet werden.