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[law]ist es erlaubt einen schüler vom unterricht auszuschließen?

Torero001

Member
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21 Februar 2008
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also topic titel sagt alles...mich würds interessieren ob wer weiß ob es erlaubt ist einen schüler für einen teil der unterrichtsstunde vom selbigen auszuschließen aufgrund störenden verhaltens etc.......hab das schug(schulunterrichtsgesetz) durchgeschaut konnte aber nichts im bezug dazu finden...vl kann mir we von euch helfen
achja es geht um österreichisches recht.....falls wer was findet bitte mit quellenangaben
 
Das ist eine interessante Frage
ich hab's in meiner Schulzeit Dutzende Male erlebt, dass Leute die gestört haben, rausgeschickt wurden also wird's wohl erlaubt sein zumindest in D...

ich wurde mal wortwörtlich ausgeschlossen... es war kurz nach acht, und Französisch stand an
Ich mach die Klassenzimmertür auf, oder wills zumindest versuchen, da merke ich dass sie abgesperrt ist.. "Komisch..." dachte ich "hast wohl verpeilt dass ne Stunde später ist". An der Tür gelauscht... Stille. Es kamen dann noch zwei andere die wussten aber auch von nichts

Nach 20 MInuten macht's dann klick (von innen her)
da hat der Pauker eine Ex schreiben lassen
wir haben dann ne 6 gekriegt weil wir nicht mitgeschrieben haben *lol*
 
Was ist eine "Ex"?
Ich weiss zwar nicht wie es wirklich ist und habe auch mal (in D) was von einem Recht auf Unterricht gehört, aber zumindest hoffe ich doch, dass Lehrer in ganz argen Fällen Schüler rausschmeissen dürfen.
 
Wenn ein Schüler den Unterricht stört, hat ein Lehrer das Recht ihn des Unterrichts zu verweisen. Aus dem einfachen Grunde, dass er sich und vor allem andere am Lernen hindert. Ist ein probates Mittel und wird heutzutage immer noch tagtäglich eingesetzt.
Das gilt allerdings auch nur für Deutschland. Bin kein Ösi. ;)
 
hmmm also klingt ja alles recht plausibel...was eine ex ist würd ich auch gern wissen bin ja ein ösi^^....allerdings stellt sich für mich die frage ob es für stören des unterrichts nicht ohnehin die betragensnote gibt die das verhalten in der schule widerspiegelt..
 
Zar von Bar schrieb:
Was ist eine "Ex"?

Extemporale, Stegreifaufgabe, unangekündigter Kurztest über den Stoff der letzten 1-3 Stunden eines Fachs

btt:

denke schon dass das recht ist von Unterricht ausgeschlossen zu werden, evtl findet sich da etwas in der Schulordnung der betreffenden Schule o.ä.

lg, Eric
 
torero001 schrieb:
allerdings stellt sich für mich die frage ob es für stören des unterrichts nicht ohnehin die betragensnote gibt die das verhalten in der schule widerspiegelt..
Ja, das ist dann zusätzlich der Fall. Aber das taucht ja erst im Zeugnis auf und bringt für die momentane Unterrichtssituation überhaupt nichts. ;)
 
Frag deinen Anwalt :p
Oder leg dich mit der Schulleitung an, lass es drauf ankommen und schalte danach deinen Anwalt ein :>
 
torero001 schrieb:
also topic titel sagt alles...mich würds interessieren ob wer weiß ob es erlaubt ist einen schüler für einen teil der unterrichtsstunde vom selbigen auszuschließen aufgrund störenden verhaltens etc.......hab das schug(schulunterrichtsgesetz) durchgeschaut konnte aber nichts im bezug dazu finden...vl kann mir we von euch helfen
achja es geht um österreichisches recht.....falls wer was findet bitte mit quellenangaben
tz tz was haste denn angestellt?
 
torero001 schrieb:
also topic titel sagt alles...mich würds interessieren ob wer weiß ob es erlaubt ist einen schüler für einen teil der unterrichtsstunde vom selbigen auszuschließen aufgrund störenden verhaltens etc.......hab das schug(schulunterrichtsgesetz) durchgeschaut konnte aber nichts im bezug dazu finden...vl kann mir we von euch helfen
achja es geht um österreichisches recht.....falls wer was findet bitte mit quellenangaben

Ist es erlaubt? Keine Ahnung.
Ist es sinnvoll? In vielen Fällen ein großes JA.

Habe in meiner Schulzeit selber zwei- oder dreimal vor der Tür gestanden (hatte einen Lehrer bei dem ging das recht fix, manche Mitschüler hatten noch häufiger Kontakt zum Flur). Und im nachhinein muss ich sagen: Ich würde es heute genauso machen. Also erstmal runterkommen, überlegen warum du (oder jemand anderes) rausgeflogen bist, und dann nochmal überlegen inwiefern dies gerechtfertigt war. Hattest du eh keine Lust auf Unterricht, brauchst du dich auch nicht beschweren. Erst bei einer krassen Fehlentscheidung seitens des Lehrkörpers solltest du dich zum Beispiel beim Schuldirektor darüber beschweren. Problematisch dabei ist, dass sich das Klima zu diesem Lehrer sich nicht verbessern wird. Dann kann die Sache schnell nach hinten losgehen.
 
In Bayern ist es definitiv erlaubt Schüler bei extremen Verfehlungen vom Unterricht auszuschliessen. Das kommt im Ranking der Ordnungsmaßnahmen nach dem Direktoratsverweis und kann auch für mehrere Tage ausgesprochen werden.
 
Tjo das interessante dabei ist das der Lehrer dabei eigentlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Ist also kein anderer da, nen raum wo nen lehrer ist oder whatever, und es passiert was ist das wiederrum nen Grenzfall. Der kann das dann zwar begründen, aber aufsichtspflich hat der prinzipiell trotzdem.
 
barbMa schrieb:
Tjo das interessante dabei ist das der Lehrer dabei eigentlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Ist also kein anderer da, nen raum wo nen lehrer ist oder whatever, und es passiert was ist das wiederrum nen Grenzfall. Der kann das dann zwar begründen, aber aufsichtspflich hat der prinzipiell trotzdem.

Entweder wird da der Schüler zum Conrektor geschickt. Dafür steht dann das Bonmot "Auszeit". Oder aber der Übeltäter muss für die Zeit die Türklinke drücken. In beiden Fällen ist der Störer mehr oder weniger "beaufsichtigt"
 
Hm interessante Frage. Habe ich mir vor der Klassentür auch immer gestellt. Dummerweise wurde ich dann meistens reingeholt und wurde ausgefragt aber naja das ist dann wohl ein anders Thema...

Hm ehrlichgesagt schätze ich dass es möglich ist ein ausschluß aus dem Unterricht zu untersagen. Plauder doch einfach mal ganz dezent mit der Schulleitung und frag sie so ganz nebenbei ob und seit wann das möglich /nicht möglich ist... schätze das wird schon einiges regeln...
 
Hmm nunja zu meiner Zeit, das ist schon ne weile her ;), war man unbeaufsichtigt. Musste dann halt vor die tür gehen wo idR niemand war. Und draussen haben wir noch mehr blödsinn gemacht als es drinne möglich war. Wenn da was passiert wäre, wärs brühe für den Lehrer geworden.
 
Lehrer dürfen alles und haben grundsätzlich Recht/sind im Recht.

Ich kam letztens 5 Minuten zu spät zu Englisch, Tür war abgeschlossen, ich hab _mehrmals_ geklopft, wurde net reingelassen... dachte mir k, kommste Ende der Stunde wieder... gesagt getan, hab der Lehrerin erklärt, dass der Bus 20min Verpätung hatte [...].
>>>Sie hat mir kein Wort geglaubt und nen Tadel durchgedrückt... und an dem Tag ist der Bus wirklich 20min zu spät gekommen :flame:

Rausschmeißen finde ich in Extremfällen ok, aber gegen so ein bisschen Gelaber in der letzten Reihe helfen oft zusätzliche Hausaufgaben Wunder :>(und das ist definitiv erlaubt^^).

LG
r4n4

//
HamHam schrieb:
Hm ehrlichgesagt schätze ich dass es möglich ist ein ausschluß aus dem Unterricht zu untersagen. Plauder doch einfach mal ganz dezent mit der Schulleitung und frag sie so ganz nebenbei ob und seit wann das möglich /nicht möglich ist... schätze das wird schon einiges regeln...

mit der Schulleitung kann man bei uns gar nix regeln, die hört den Schülern grundsätzlich nicht zu.
 
Dann kannst du deiner Englisch-Lehrerin mal verklickern (notfalls über deine Eltern), dass es aus diversen Gründen absolut verboten ist, die Tür abzuschließen, wenn sich Schüler in dem Raum befinden. Egal, ob der Lehrer mit im Raum ist, oder nicht.
Einerseits hat das was von "Einschließen" und das darf der Lehrer nicht; das geht mit in die Kategorie "Schüler festhalten", "körperliche Gewalt" (auch wenn das natürlich ne Vorstufe davon ist). Andererseits wird den Schülern damit der wichtigste Fluchtweg (im Fall eines Brandes o.ä.) genommen.

Lehrer die so etwas tun, hasse ich wie die Pest. Das ist unverantwortlich. :mad:
 
joa auf die verletzung der aufsichtspflicht wollt ich eigentl hinaus...
das thema interessiert mich deshalb so brennend weil wir ne lehrerin haben die das ziemlich willkürlich macht und irgendwann ists dann halt auch genug..
 
r4n4 schrieb:
Lehrer dürfen alles und haben grundsätzlich Recht/sind im Recht.
Genau. :cool: :top:
Ich werde meine verhaltensauffälligen, lernunwilligen kleinen Plagen (wat will dat undankbare Pack eigentlich in der Schule :confused: ) gefesselt und geknebelt unter mein Pult legen (damit ich meine Aufsichtspflicht ja nicht verletze ^^). Wird nämlich Zeit, dass mal wieder andere Sitten eingeführt werden. :go: :clown:


@ torero001: Schon mal mit deiner Lehrerin (in unstressiger Atmosphäre, sprich: _nicht innerhalb des Unterrichts) ein Gespräch darüber geführt?
 
r4n4 schrieb:
Rausschmeißen finde ich in Extremfällen ok, aber gegen so ein bisschen Gelaber in der letzten Reihe helfen oft zusätzliche Hausaufgaben Wunder :>(und das ist definitiv erlaubt^^).

Ich weiß nicht wie es im Rest Deutschlands aussieht, in NRW sind Strafarbeiten nicht zulässig, auch wenn sie ständig gegeben werden.
Ist btw. ein weitverbreiteter Trugschluss, bloß weil Lehrer etwas ständig machen, muss es keineswegs erlaubt sein. 95% aller Lehrer wissen einen Scheiß von ihren Vorschriften. Die lernen als Referendare die schlechten Angewohnheiten ihrer Vorgänger und fragen bei Unsicherheit dann die Kollegen, Teufelskreis :(
 
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