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[law]ist es erlaubt einen schüler vom unterricht auszuschließen?

torero001 schrieb:
hmmm also klingt ja alles recht plausibel...was eine ex ist würd ich auch gern wissen bin ja ein ösi^^....allerdings stellt sich für mich die frage ob es für stören des unterrichts nicht ohnehin die betragensnote gibt die das verhalten in der schule widerspiegelt..

ganz klar, wenn ich lehrer wäre und jemand stört massiv, dann würde ich ihn auch rauswerfen, fertig aus. den anderen soll die möglichkeit sich auf den unterricht zu konzentieren nicht durch irgendnen suppenkasper versaut werden, der meint er müsse extrem cool sein.
ob das rechtens ist oder nicht wäre mir ehrlich gesagt bums.

aus gründen der aufsichtspflicht natürlich fragwürdig, aber genausogut kann sich nen schüler während nes klogangs was tun...

ich bin eh für mehr disziplin an schulen. die leute sind doch eigentlich dazu da um was zu lernen, oder nicht? aber stattdessen hocken die meisten lieber zuhause am pc und lassen dann ihre hyperaktivität in der schule und an den lehrern aus. die haben meiner meinung nach genug um die ohren, mit immer mehr von zuhause aus schlecht erzogenen kindern. und natürlich wächst der politische druck immer weiter.

ich finde da wären ein paar gesetze, die den lehrern eine strengere hand erlauben vielleicht nicht ganz verkehrt. dies würde aber nur in dem fall was bringen, in dem die lehrer selbst eine bessere ausbildung erhalten. ich höre oft von kumpels die auf lehramt (gymnasium) studieren, dass sie so gut wie keine pädagogischen dinge lernen. nur ihre 2-3 fächer und das wars. wie man mit kindern/jugendlichen umgeht, inhalte vermittelt, richtig lehrt etc. lernen die teilweise garnicht.

würde sowas den lehrern besser gelehrt, würden sie sicher auch geeignetere mittel finden mit "nervigen" schülern umzugehen als willkürlich leute vor die tür zu setzen...
 
Tapirtoeter schrieb:
Ich weiß nicht wie es im Rest Deutschlands aussieht, in NRW sind Strafarbeiten nicht zulässig, auch wenn sie ständig gegeben werden.

Hmm solange die Hausaufgaben und nicht Strafarbeiten heißen ist das völlig legal^^.
 
Malachai2k schrieb:
Man verletzt doch seine Aufsichtspflicht wenn man jemanden hinauswirft?

ganz so einfach ist das nicht... (ich hatte schon einige seminare zu dem thema O_o)
wenn du z.b. jemandem erlaubst aufs klo zu gehen, hast du ja auch keine direkte aufsicht mehr über diese person. aber es ist logisch, dass du mit demjenigen nicht zusammen aufs klo gehen kannst.

genauso wird es sich mit dem rauswerfen verhalten. du schickst die person eben vor die tür, damit weißt zu genausoviel von der person, wie wenn du sie aufs klo gehen lässt.

aber daraus lassen sich viele wenns und abers ableiten, was passiert wenn demjenigen was zustößt, wäre das dann nur fahrlässig, oder schon grob fahrlässig?

das muss man von fall zu fall unterscheiden und die rechtlichen auffassungen darüber sind ziemlich unterschiedlich.

aber ich würde sagen, entlässt man eine person aus seinem "sichtbereich" (sei es toilette oder rauswerfen) und man weiß, dass die gefahren, die der person drohen gering und kalkulierbar sind und nicht über das übliche hinausgehen (irgendwas kann immer passieren...), verletzt man seine aufsichtspflicht nicht.

etwas anderes wäre es z.b. wenn ich ein kind alleine über eine befahrene straße schicke.
wenn ich aber jemanden nur vor die tür stelle, kann dieser person so gut wie nichts passieren (amokläufer, einstürzendes schulhaus etc mal ausgenommen) ich würde da keine verletzung der aufsichtspflicht drin sehen.
 
r4n4 schrieb:
Hmm solange die Hausaufgaben und nicht Strafarbeiten heißen ist das völlig legal^^.
In dem Moment, in dem der Lehrer sagt, dass die Aufgaben für Fehlverhalten gegeben werden, ist es halt illegal. Und sowas wie Hausordnung abschreiben ist zum Glück ebenfalls komplett verboten.
Aber du hast schon Recht: Es ist für jeden Lehrer, der nicht völlig debil ist, möglich, diese Regelung zu umgehen, was ja auch oft genug passiert. Problem ist halt, dass ein Lehrer, dem Du einmal sagst, dass das Abschreiben der Schulordnung nicht zulässig ist, Dir beim nächsten mal erweiterte Hausaufgaben aufgibt.

Bin ich gerade froh aus der Schule raus zu sein und die Gesellschaft von Gymnasiallehrern vermeiden zu können, haut einen immer wieder aus den Socken welche Deppen das Land NRW auf seine Kinder loslässt :D
 
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