• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Mietminderung?

ganandoor56

Mitglied
Registriert
9 August 2007
Beiträge
279
Hallo, :hy:

ich hoffe erstmal, dass mein Thema hier passt. :D

Es geht hier um eine Mietminderung.
Das Problem in meiner Wohnung (Speziell: Wohnzimmer) ist, dass es arsch KALT ist. Beim zocken von D2 LoD bekomme ich meistens tiefgefrohrene Hände und Füße. xD

In meiner Wohnung ist es meistens 12° - 15° kalt (im Winter)! Es sollte doch eigentlich mindestens 20° warm sein, oder? Kann man deswegen schon eine Mietminderung fordern?
Wo könnte ich sonst Infos finden? :)
(Das Wohnzimmer hat keine Heizung!)



MfG ganandoor56
 
hmh... würde die heizung nicht funktionieren, dann wäre das ganz klar ein fall für mietminderung.
aber da von vornherein keine vorhanden ist... keine ahnung wies da ist, man kann ja argumentieren, dass man davon ausgehen kann, dass es dann im winter kalt ist. und das hättest du dir ja bei einzug schon denken können. ob man da wirklich miete kürzen kann?

am besten mal an den mieterbund wenden, die können dir sicher besser weiterhelfen
 
schau mal in den vertrag. wenn da sowas steht wie "angemietet wie besichtigt" hast keine chance.
 
ganandoor56 schrieb:
(Das Wohnzimmer hat keine Heizung!)

MfG ganandoor56

Denke das wird der Knackpunkt sein, Mietminderung wegen nicht funktinierender Heizung, is klar.
Aber du hast ja die Mietsache schon ohne Heizung gemietet, klar wirds dann kalt.
 
Hmmm... Ich habe gedacht, dass man so ein Recht auf "Wärme" hat trotz ohne Heizung. :D
Aber ich werde mal nach den Papieren sehen.
 
also imo ist die sache klar, da braucht man nichtmal in irgendwelche papiere zu sehen...
du hast die Wohnung mit Vertrag so gemietet und hast dich damit einverstanden erklärt, spätestens durch deine Unterschrift. Wenn sie damals schon keine Heizung hatte musst du dich da selbst drum kümmern, Mietminderung gibts da nicht, schließlich hast du dich einverstanden erklärt ;)
 
Es gibt dafür einen Regelkatalog, bei welchen Mängeln du wieviel der Miete mindern kannst. Weiss leider nicht genau wie sich der nennt bzw. so der zu finden ist. Einfach mal google bemühen. Sollte nicht so schwer sein, bzw. gibt es für soetwas bestimmt auch eine Onlinemieterberatung.

Greetz
 
ganandoor56 schrieb:
Hmmm... Ich habe gedacht, dass man so ein Recht auf "Wärme" hat trotz ohne Heizung.

Aber Hasi, wie stellst du dir das denn vor?
Soll sich dein Vermieter deine Wärme durch die rippen schwitzen oder wat, wenn nichtmal die technischen Gegebenheiten dafür gegeben sind?

[x] Heizlüfter, bzw. Ölradiator kaufen.

Aber glaub ja nicht, dass die Hände beim zocken dann nicht einfrieren, dass run die im Winter auch bei ~20°C :ugly:
 
Tausch halt die Zimmer aus und mach aus dem Wohn- das Schlafzimmer wenns geht.
da sind 12-15° ja ok und wenn die anderen Zimmer ne Heizung haben is doch alles ok.
Ich frag mich nur, wer ne Wohnung mit Wohnzimmer ohne Heizung mietet oO
 
Einige sind recht schnell mit Vermutungen am Werk und vergessen dabei, dass Mieterschutz eine der wildesten gesetzlichen Vorgaben ist, die es so gibt.

Ist die Wohnung z.B. als offizielle 2-Zimmer-Wohnung vermietet, also WZ, SchlZ, Küche, Diele, Bad, so ist der Vermieter sehr wahrscheinlich gesetzlich verpflichtet, den vermieteten Wohnraum mit einem adäquaten Heizkörper auszustatten, völlig unabhängig davon, dass die Wohnung so gemietet wurde. Der Vermieter darf die Unerfahrenheit seines Mieters nicht ausnutzen.

Wenn du Warmmiete zahlst, also Nebenkosten mit dem bezahlten Geld abgegolten sind, so kannst du dir natürlich einen Stromfresser ins Wohnzimmer stellen, ohne großartige Kosten zu haben außer dem Heizkörper selber.

Die Idee mit dem Mieterschutzbund ist von daher gar nicht mal so dumm. Die schicken dann mit Sicherheit jemanden vorbei, der sich das mal vor Ort ansieht.

Natürlich kannst du auch einfach mal mit deinem Vermieter reden, ob er da nicht was machen kann. Es ist auch in seinem Interesse, dass das Haus beheizt wird, da ansonsten üble Kältebrücken und damit Schimmel entstehen können. Er könnte zumindest den Heizkörper stellen.
 
Ich würd auch sagen, dass die meisten hier nen ordentlichen Schnellschuss hinlegen.
Es gibt Untergrenzen vom Staat, wie kalt eine Wohnung maximal sein darf. Liegt die Temperatur unverschuldet darunter, hat der Vermieter unentgeltlich dafür sorge zu tragen, dass sich der Zustand ändert afaik. Wo der Wert liegt weiß ich jetzt ned, lässt sich aber bestimmt rausfinden.
Aber der sicherste Weg ist sicher der zu einem Juristen. Heisst: Mieterbund. In den meisten Fällen wird der Mieterbund aber bezahlt werden wollen. Vielleicht kannst du aber lieb gucken und die geben dir die Auskunft auch so.
Wenns dann aber darum geht, eine Mietminderung durchzusetzen ist juristische Unterstützung nie verkehrt. Und bei meinem Mieterbund wars so, dass erst 2 Monate nachdem ich mich angemeldet hab der Schutz für eben diese Mietsache gilt. D.h.: Wenn du den Mieterbund nutzen willst in der Sache, meld dich so früh an wie möglich! BTW werden die aber keine Ortsbegehung machen, die Tatsachen liegen ja auf der Hand...

Gruß Bloody
 
Meist steht im Mietvertrag, daß der Vermieter eine Temperatur von 20° C gewährleisten muß, schau mal ob du so eine Klausel hast. Bei Büroräumen gibt es die Vorgabe, daß 20° gewährleistet sein müssen, da gab es schon zahlreiche erfolgreiche Klagen (zb 5 U 2889/00). Ob es bei Wohnungen auch so ist, weiß ich nicht. Aber wenn es bei Buroräumen so ist, muß es bei Wohnungen eigentlich auch sein, sonst wärs ja :irre:

Hier eine Liste bei welchen Mängeln/Temperaturen es eine Mietminderung gibt:
klick
 
Nai schrieb:
Meist steht im Mietvertrag, daß der Vermieter eine Temperatur von 20° C gewährleisten muß, schau mal ob du so eine Klausel hast. Bei Büroräumen gibt es die Vorgabe, daß 20° gewährleistet sein müssen, da gab es schon zahlreiche erfolgreiche Klagen (zb 5 U 2889/00). Ob es bei Wohnungen auch so ist, weiß ich nicht. Aber wenn es bei Buroräumen so ist, muß es bei Wohnungen eigentlich auch sein, sonst wärs ja :irre:

Hier eine Liste bei welchen Mängeln/Temperaturen es eine Mietminderung gibt:
klick


Jo und die Liste sagt:


Heizung (fehlende)

Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt für sich allein noch keinen Mangel der Mietsache dar.

LG Berlin, Beschluss vom 05.06.1989 - 61 S 189/89, MDR 1990, S. 56 = WM 1990, S. 16 = ZMR 1990, S. 58


Die 20 C müssen erreicht werden wenn eine Heizung vorhanden ist.

Afaik muss der Vermieter in solchen Fällen nur die Möglichkeit zum Anschluss einer Heizmöglichkeit, z.B. Ölofen oder ähnliches schaffen.


Bloodcyclon schrieb:
Es gibt Untergrenzen vom Staat, wie kalt eine Wohnung maximal sein darf.

Quelle ?
 
TheCrew schrieb:

Reicht dir ein "Habsch iwo schon mal gelesen" aus? Wenn nicht, kann ich da leider nix machen. Aber eine Frage beim Mieterbund wärs auf alle Fälle wert. Ich denke, Nai hat in die selbe Richtung gedacht mit ihren 20°C...

Gruß Bloody
 
TheCrew schrieb:
Jo und die Liste sagt:


Heizung (fehlende)

Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt für sich allein noch keinen Mangel der Mietsache dar.

Ja, aber ein Wohnzimmer ist keine Küche. Das wird bestimmt als wichtiger empfunden.
 
Bloodcyclon schrieb:
Reicht dir ein "Habsch iwo schon mal gelesen" aus?
Gruß Bloody

Nö, wenn du schon hier Leuten Schnellschüsse unterstellst, sollte die eigene Argumentation ein bisschen fundierter sein.


Auszug aus dem Mietspiegel des Gutachterausschusses der Stadt Dortmund für nicht preisgebundene Wohnungen

Ausstattungsklasse 4 bis Baujahr 1965
Abgeschlossene Wohnung ohne Heizung oder lediglich mit Einzelöfen, Bad mit Wanne oder Dusche, WC.
Ausstattungsklasse 5 bis Baujahr 1953
Abgeschlossene Wohnung ohne Heizung oder lediglich mit Einzelöfen,
- WC in der Wohnung, aber ohne Bad oder
- mit Bad, aber ohne WC oder
- ohne Bad und ohne WC

http://www.gutachterausschuss.nrw.de/DO/jahr2002/markt/miet02.pdf

Anfrage bei Mieterbund würd ich aber trotzdem mal machen.
 
Zurück
Oben