Die Rechtsprechungen ist durchaus einigermaßen seltsam. Wer bewußt auf strafbare Seiten verlinkt, dürfte normalerweise auch im eigenen Content Dinge haben, die nicht astrein sind. Dafür muß man nicht das Verlinken an sich unter Strafe stellen. Und völlig abstrus wird es, wenn daß noch über 20 Ecken gelten soll.